Fixkostenzuschuss für saisonale Ware – WKÖ-Trefelik über Präzisierungen erfreut

Fixkostenzuschuss für saisonale Ware – WKÖ-Trefelik über Präzisierungen erfreut

Handelsobmann: „wichtige Klarstellungen verhindern Fehlinterpretationen“ – „Fixkostenzuschuss stärkt Liquidität der Unternehmen“ – Ab 19. August können Anträge gestellt werden

Wien (OTS) – „Die Corona-Pandemie hat insbesondere im Handel tiefe Spuren hinterlassen. Jetzt gilt es, alles daran zu setzen, damit gesunde Unternehmen so gut wie möglich durch die Krise kommen“, so Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Ein wirksames Instrument zur Bewältigung der Folgen von Corona ist der Fixkostenzuschuss: Damit können Unternehmen je nach Umsatzrückgang bestimmte laufende Fixkosten kompensieren. „Eine entscheidende Fixkosten-Komponente für die modischen Branchen im Handel ist die saisonale Ware“, so Bundesspartenobmann Trefelik. Für saisonale Artikel wie Mode, die nach der Saison nur mehr schwer oder gar nicht verkauft werden können, kann auch der Fixkostenzuschuss beantragt werden. Dafür können ab 19. August Anträge gestellt werden.

Antragstellungen auf inhaltlich sicherer Basis

Gemeinsam mit Finanzministerium und der Wirtschaftskammer konnten wichtige Klarstellungen und Vereinfachungen im Rahmen der bestehenden Vorausetzungen zur Antragstellung zum Fixkostenzuschuss für saisonale Waren erreicht werden: Handelsobmann Rainer Trefelik zeigt sich erfreut darüber, „dass das Finanzministerium in den FAQs zu den Richtlinien zum Fixkostenzuschuss klargestellt hat, wie saisonale Ware bewertet und bei der Antragstellung ab 19. August berücksichtigt werden kann. „

Dadurch wurden etwaige Fehlinterpretationen und Missverständnisse bei der Stellung des Antrags betreffend der saisonalen Ware zu einem überwiegenden Teil beseitigt und damit für rund 6.400 Unternehmen der modischen Branchen Rechts- und Planungssicherheit geschaffen“, so Trefelik weiter.

„Die Klarstellung kommt zum richtigen Zeitpunkt, weil die Unternehmen neben sonstigen Zahlungsverpflichtungen demnächst auch die Rechnungen für die kommende Winterware zu begleichen haben“, berichtet Trefelik, aus der Praxis. Die Präzisierung sieht er als wichtige Basis für alle Beteiligten: Die Bewertungsvereinfachung macht die Abwicklung des Zuschusses sowohl für Unternehmerinnen und Unternehmen als auch für den Bund transparent und nachvollziehbar. (PWK343/JHR)

DMC – Data & Media Center
Wirtschaftskammer Österreich
T 05 90 900 – 4462
E DMC_PR@wko.at

Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – http://news.wko.at/oe

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender