GPA-djp-Teiber zu Urlaubsregelung: Regierung darf Verantwortung nicht abschieben

GPA-djp-Teiber zu Urlaubsregelung: Regierung darf Verantwortung nicht abschieben

Pauschale Reisewarnung führt zu arbeitsrechtlichen Problemen

Wien (OTS) – „Dass die Regierung bei der Bekämpfung von Corona auf mehr Eigenverantwortung setzt, mag sinnvoll sein. Es ist aber keine Ausrede, jede Verantwortung abzuschieben, sowie das jetzt bei den Regelungen zum Urlaub passiert“, kritisiert Barbara Teiber, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft GPA-djp.++++

Aktuell stuft das Außenministerium auch europäische Länder, in die eine Ausreise problemlos erlaubt ist, pauschal als Hochrisikogebiete ein, während etwa Deutschland für die meisten europäischen Länder keine Warnung ausspricht.

„Laut österreichischem Außenministerium gilt für Kroatien, einem Land mit kaum Neuinfektionen, die gleiche Sicherheitswarnstufe wie für Myanmar, wo bewaffnete Konflikte ausgetragen werden. Das ist absurd“, so Teiber.

Diese pauschale Bezeichnung als Risikogebiete könnte auch zu arbeitsrechtlichen Problemen führen: „Wenn sich jemand im Urlaub ansteckt, könnte der Arbeitgeber argumentieren, dass der Arbeitnehmer grob fahrlässig gehandelt hat und das könnte zum Verlust der Entgeltfortzahlung im Krankenstand oder weiteren Konsequenzen führen“, sagt Teiber.

Die Gewerkschafterin fordert: „Die Regierung muss ihre Verantwortung wahrnehmen und so wie Deutschland für jedes Land eine eigene Einschätzung vornehmen, anstatt alle über einen Kamm zu scheren.“

Der Ansage der Wirtschaftskammer, dass Arbeitgeber ein Recht hätten zu erfahren, wo ArbeitnehmerInnen ihren Urlaub verbracht haben, erteilt Teiber eine klare Absage: „Selbstverständlich ist der Urlaubsort Privatsache und geht den Arbeitgeber nichts an. Das hat sich auch durch Corona nicht verändert.“

GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit
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