Flächenwidmungen: Öffentliche Auflagen werden fortgesetzt
Flächenwidmungen: Öffentliche Auflagen werden fortgesetzt
Wien (OTS) – Die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie am 16.3.2020 ausgesetzten öffentlichen Auflagen im Rahmen laufender Flächenwidmungsverfahren werden ab heute, 7.5.2020, fortgesetzt. Bereits abgegebene Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit. Der Zeitraum für die öffentliche Auflage verlängert sich jeweils entsprechend der noch nicht erfolgten Auflagedauer.
Online sind alle Pläne und Unterlagen zu den öffentlichen Auflagen ab 7. Mai 2020 unter
[https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/]
(https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/)
abrufbar.
Die Abteilungen für Flächenwidmung und Stadtteilplanung weisen dringend darauf hin, dass Informationen über öffentliche Auflagen möglichst telefonisch oder per Email eingeholt werden sollten (Telefonnummer +43 1 4000-8840 oder per E-Mail an [servicestelle.stadtentwicklung@ma21.wien.gv.at] (mailto:servicestelle.stadtentwicklung@ma21.wien.gv.at)). Für Ausnahmefälle besteht ab heute unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln (Mund-Nasenschutz ist selbstständig mitzubringen!) die Möglichkeit, Planeinsicht in der Servicestelle Stadtentwicklung zu nehmen
([https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/servicestel
le/]
(https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/servicestell
e/)).
Adresse Servicestelle Stadtentwicklung:
Wiener Stadtplanungshaus, 1., Rathausstraße 14-16, 1.Stock
Öffnungszeiten (gelten auch für telefonische Anfragen):
* Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr
* Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag, Heiligabend (24. Dezember) sowie an Silvester (31. Dezember) geschlossen
Georg Kehrer
Mediensprecher
Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteilung
Tel.: 01 / 4000 – 81693
Mail: georg.kehrer@wien.gv.at
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