Covid: Sammelklage-Plattform COBIN claims startet Aktionen für EPU/KMU, Achtung: Kurze Fristen, Unternehmen müssen ab heute handeln!
Covid: Sammelklage-Plattform COBIN claims startet Aktionen für EPU/KMU, Achtung: Kurze Fristen, Unternehmen müssen ab heute handeln!
Ungenügende Entschädigung für Geschäfts-Schließungen: Aktion für ALLE EPU/KMU gegen Republik / Hilfe bei Mietzins-Minderung und störrische Betriebsunterbrechungs-Versicherer
Wien (OTS) – „Jetzt beginnt die Zeit, in der es sozusagen um die rechtlichen ,Aufräumarbeiten‘ nach dem Ausbruch der Krise geht“, sagen der Obmann der gemeinnützigen Plattform für Sammelklagen COBIN claims, Mag. Oliver Jaindl und Vereins-Vorstand Dr. Manfred Biegler. Ab sofort bietet der Verein an:
Aktion 1: Entschädigung von der Republik für ALLE von Schließungen betroffenen Unternehmen/Gewerbetreibenden wegen Umgehung des Epidemiegesetzes
Im Zug der Covid-19-Anlassgesetzgebung hat die Regierung kurzerhand Teile des Epidemiegesetzes umgangen. Die Folge ist, dass die Gastronomie, weite Teile des Handels und viele anderen Gewerbetreibenden, die Kunden in Räumlichkeiten empfangen, um Ersatzbeträge „,umfallen‘, die sie nach der ursprünglichen Rechtslage gehabt hätten. Statt Direkt-Ersatz aller Schäden, so wie es das Epidemiegesetz vorgesehen hat, gibt es jetzt Trostpflaster-Zahlungen und Kredit-Garantien. Das ist finanziell ein Riesen-Unterschied! Es sind bereits Vorläufer-Verfahren am Weg zum Verfassungsgerichtshof. Wir schließen nicht aus, dass wir eigene Verfahren auf den Weg bringen, wollen aber auch einen, Fleckerlteppich‘ aus Verfahren mit gleichem Inhalt vermeiden“, sagt Jaindl.
COBIN claims hat für Betroffene einen konkreten Fahrplan für Ersatz bei Schließungen entwickelt, bis das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vorliegt:
1. Viele Geschäfte dürfen ab heute, Dienstag, wieder öffnen. Das
bedeutet, dass nach dem Epidemiegesetz für diese Geschäftsleute ab
heute die Antragsfrist für Entschädigungen zu laufen beginnt! Die
Frist beträgt nur sechs Wochen ab der Wiederöffnung der
Geschäftsräume!
2. Die Anträge sind bei Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat
einzubringen.
3. Der am Projekt mitarbeitende Rechtsanwalt Dr. Johannes Neumayer:
„Einzureichen sind die Schäden, die sozusagen unterm Strich
übrigbleiben. Betroffene trifft daher die Obliegenheit, etwa
Mietzinsminderungen vorzunehmen oder auch bei aufgelegten Fonds
Zuwendungen zu beantragen. Was dann noch als Schaden übrigbleibt, ist
der Schaden, der der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden muss.“
COBIN claims legt für betroffene Unternehmer ein Formular-Muster auf, das für den Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde herangezogen werden kann. „Wir müssen Schritt für Schritt um diesen umfassenden Ersatz für die heimischen Kleinunternehmer kämpfen. Die Behörden werden nach dem Antrag natürlich die Entschädigungszahlungen ablehnen. Damit rechnen wir. Wichtig ist aber, dass der Antrag fristgerecht gestellt wird und die Ablehnung festgestellt wird, um in einem möglichen ,Haupt-Verfahren‘ sozusagen weiter als Geschädigter auftreten zu können“, erklären Jaindl und Neumayer.
Jaindl: „COBIN claims sammelt daher Betroffene und plant, für alle eine Aktion gegen die Republik durchzuführen.“ Von entscheidender Bedeutung für Betroffene ist aber – nach der fristgerechten (sechs Wochen ab Wiedereröffnung) Meldung an die Behörden – das Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis. „Für den Fall, dass das Höchstgericht erkennt, dass alle oder gewisse Gewerbetreibenden und Unternehmen nach dem Epidemiegesetz entschädigt werden müssen, planen wir, eine gesammelte Rechtsdurchsetzung für die heimischen Kleinunternehmer auf den Weg zu bringen. Das kann von der Vorlage der Ansprüche aller an unserer Aktion teilnehmenden EPU/KMU an die Finanzprokuratur bis hin zu einer Sammelklage-Aktion gehen. Wir fordern einen umfassenden Verjährungsverzicht der Republik, bis die Sache endgültig geklärt ist!“, sagen Jaindl und Rechtsanwalt Neumayer: „Wir hoffen, dass mit der Republik rasch und unbürokratisch eine Lösung für alle Betroffene zu finden ist und wir uns jahrelange Rechtsstreitigkeiten aufgefächert auf unzählige Einzel-Verfahren ersparen können!“
Zwar gibt es viele Hilfspakete für Unternehmen oder Staats-Bürgschaften, das Epidemiegesetzes sieht hingegen einen direkten Ersatz für Einnahmenausfälle vor. Das macht bezüglich der Höhe der Entschädigung von betroffenen Gewerbetreibenden und Unternehmen einen großen Unterschied aus: „Es kann doch nicht sein, dass Kleinunternehmen mit einem ,Trost-Tausender‘ oder Garantien für Kredite abgespeist werden, die sie vielleicht verbreitet gar nicht bekommen bzw. langwierig zurückzahlen müssen, statt nach der ursprünglichen Rechtslage umfassenden Ersatz zu bekommen. In der Finanzkrise 2008 gab man den Banken großzügige Hilfspakete, um die Wirtschaft am Laufen zu halten. Daher gebühren diese Hilfspakete jetzt in einer realwirtschaftlichen Krise vorrangig den KMU und EPU, denn Sie sind das Rückgrat der Realwirtschaft!“, so Jaindl: Wenn sich die Staaten schon verschulden und die Pforten der Nationalbanken öffnen, dann muss dieses Geld auch dort hingelangen, wo die Krise den meisten Schaden anrichtet, so Jaindl – und das sind nicht nur die großen Leit-Unternehmen, sondern vor allem viele kleinere Betriebe:
„Das sichert Unternehmen und somit Arbeitsplätze und den Konsum, der schon 2008/2009 ein Abgleiten einer Rezession in eine wirtschaftliche Depression verhindert hat“.
Betroffene Selbstständige, EPU und KMU können sich ab sofort via Internet auf [www.cobinclaims.at] (http://www.cobinclaims.at/) (Direkt-Link: [http://www.covidclaims.at/] (http://www.covidclaims.at/)) für ein etwaiges Sammelverfahren gegen die Republik mit Ziel einer adäquaten Ausgleichszahlung für die Geschäfts-Sperren anschließen. Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich.
Aktion 2: Mietzinsreduktionen für Gewerbetreibende, deren Geschäfte schließen mussten
Ein weiteres wichtiges Thema für Gewerbetreibende sind Mietzinsreduktionen, weil ihre Geschäfte schließen mussten oder noch geschlossen sind. „Diese stehen den Betroffenen zu! Während die Gewerbetreibenden ums wirtschaftliche Überleben ringen, versuchen viele Vermieter allerdings, Geschäftsleute auszupressen wie eine Zitrone“, sagt Jaindl: „Der Betreiber eines großen Gastronomiebetriebs aus dem siebten Wiener Gemeindebezirk etwa berichtete, dass er seit Wochen keinen Umsatz hat. Sämtliche Kellner sind dienstfrei gestellt, das Lokal geschlossen. Dennoch pocht der Vermieter – eine Immo-Firma mit Marken-Ähnlichkeit zu einer US-Investmentbank – darauf, dass der Gastronom seine Miete bezahlt“, sagt Jaindl.
Mietzinsminderung: Keine profunde Auskunft und Hilfe ohne Vertrags-Prüfung
COBIN claims hat daher für betroffene Mieter von Geschäftslokalen bzw. die Gastronomie ein Unternehmer-Maßnahmenpaket aufgelegt. Dies wird von den Rechtsanwälten Verein-Beiratsmitgliedern Dr. Ingrid Schwarzinger und Dr. Stephan Briem umgesetzt: „Grundsätzlich ist keine profunde Rechtsauskunft und somit Hilfestellung für Betroffene möglich, wenn der Mietvertrag nicht geprüft wird. Alles andere wäre fahrlässig“, sagen Briem und Schwarzinger. Folglich bietet die Plattform gemeinsam mit den beiden Beiratsmitgliedern als Hilfestellung vergünstige Vertragsprüfungen an. „Ziel ist, dass das betroffene Unternehmen bzw. der oder die Betroffene genau weiß, welche Rechte als Mieter bestehen und wie hoch die Minderung des Mietzinses ist“, so Briem und Schwarzinger. Sollte ein Schreiben vom Anwalt bei Vermietern keinen Eindruck hinterlassen, ist über die Plattform auch noch ein gerichtliches oder außergerichtliches Durchfechten des Streits möglich. „Wir wollen für Betroffene aus ganz Österreich Lösungen mit Ecken und Kanten anbieten, mit denen die Unternehmer etwas anfangen können. Von allgemeinen Erläuterungen und ausschweifenden Info-Seiten im Netz hat kein Unternehmer etwas. Die Betroffenen brauchen vielmehr eine belastbare Auskunft vom Profi auf ihren Einzelfall bezogen, und jemanden, der an ihrer Seite kämpft“, sagt Jaindl.
Aktion 3: Beinharte Groß-Konzerne, Krisen-Trittbrettfahrer:
Auch Vermieter unter Druck – Hilfe für private Vermieter, Anleger-Gemeinschaften
Allerdings sind nicht nur bei Mietern, sondern auch bei privaten Vermietern Probleme erkennbar, vor allem, wenn der private Vermieter von Geschäftslokalen einen Großkonzern oder eine Kette als Mieter hat, die nun mit der Rechtsabteilung oder Anwälten im Gepäck von Mietzinsreduktionen Gebrauch machen wollen: „Ein Fall um einen deutschen börsenotierten Sportartikel-Großkonzern ist bereits bekannt geworden – der finanzstarke Konzern wollte privaten Vermietern die Miete schuldig bleiben. So kann es natürlich auch nicht gehen, dass finanzstarke Konzerne Einbußen durch die Krise plötzlich auf einfache Privatleute verlagern, die etwa im geerbten Familienhaus ein Geschäft vermieten und auf die Einnahmen angewiesen sind; wie auch auf Kleinanleger, die im Rahmen eines Immo-KG-Modells sozusagen für den Erwerb einer Immobilie ,zusammengelegt‘ haben“, sagt Jaindl: „Weiters wurde uns ein Fall bekannt, in dem etwa in der Wiener Innenstadt ein Apotheker, bei dem die Leute Schlange stehen, seinem privaten Vermieter eine Mietzinsreduktion in Aussicht stellte, weil sinngemäß ,ja Corona-Krise sei und man das halt dürfe‘. So ist es natürlich nicht, denn die Mietzinsminderung steht nur dann zu, wenn das Geschäft schließen musste. Derartiges ,Krisen-Trittbrettfahren’ muss man sofort unterbinden, weil es nicht nur unverschämt und unsolidarisch ist – derartiges ist nämlich auch nicht gesetzlich.“
Aktion 4: Betriebsunterbrechungs-Versicherung verweigert
Zahlungen
Viele Betriebsunterbrechungs-Versicherungen verweigern die Zahlung unter Bestreitung, der Schadensfall wäre nicht eingetretenen. Just im Notfall werden daher viele Betriebe im Stich gelassen. Rechtsanwalt Johannes Neumayer: „Gemäß den meisten Polizzen gilt als Schadenereignis die gänzliche oder teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebes Infolge Maßnahmen oder Verfügungen einer Gesundheitsbehörde oder ihr als gleichgestellter Organe, die anlässlich einer Seuche oder Epidemie ergehen und die den Betrieb verantwortlich leitende Person betreffen.“
Unternehmen können sich an COBIN claims wenden, um hier rasch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können.
Weitere Aktionen in Vorbereitung
„Im Schutzkreis von COBIN claims sind Konsumenten, Kleinanleger und Selbstständige, EPU und KMU“, sagt Jaindl. Der Verein hat seit dem Beginn der Beschränkungen die Entwicklungen aus der Sicht der Betroffenen analysiert: „Wir werden weitere Aktionen starten. Fix ist, dass wir uns schon in Bälde auch den Problemen von Anlegern und Kreditnehmern widmen werden“, sagt Jaindl.
Über COBIN claims
Die gemeinnützige Sammelklage-Plattform wurde 2017 aus der Mitte der Zivilgesellschaft heraus von Sachverständigen, Rechtsanwälten und weiteren Vertretern der Zivilgesellschaft gegründet. Die Plattform hat bereits mehrere Sammelklagen etwa gegen Volkswagen – oder im Fall „Wienwert“ Gruppenklagen – auf den Weg gebracht. Bisher haben sich rund 10.000 Konsumenten, Privatanleger und (Klein)Unternehmer unter den Schutzschirm der Plattform begeben. Sie ist politisch unabhängig, hat im Hintergrund keinerlei Financiers oder Interessengruppen und hat bis heute noch keinen Cent an Förderungen von der Republik beantragt oder erhalten.
COBIN claims – gemeinnützige Plattform für Sammelklagen und juristische Sammelaktionen
Mag. Oliver Jaindl, Obmann
E: oliver.jaindl@cobinclaims.at
T: 01/376 00 31
M: 0664/140 55 78
www.cobinclaims.at
www.covidclaims.at
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