Bundesheer: „DAEDALUS25“ erfolgreich beendet.
Bundesheer: „DAEDALUS25“ erfolgreich beendet.
Erstmalige gemeinsame Abfangeinsätze im Schweizer Luftraum durch Flugzeuge des Bundesheeres
Anlässlich des Weltwirtschaftsforums in Davos, Schweiz, vom 20. bis 24. Jänner 2025 verstärkten die Luftstreitkräfte des Bundesheeres die Sicherung des österreichischen Luftraums. Die Schweiz ersuchte Österreich um Unterstützung, woraufhin ein Flugbeschränkungsgebiet über Teilen Vorarlbergs und Tirols eingerichtet wurde. Zwei nicht autorisierte Kleinflugzeuge aus der Schweiz flogen in die Flugverbotszone; sie wurden von zwei Flugzeugen des Bundesheeres des Typs PC7 abgefangen und in die Schweiz eskortiert. Die beiden PC7 wurden für diesen Auftrag von Schweizer Radarleitoffiziere in der Endphase geführt; dies war der erste Realeinsatz dieses Verfahrens.
„Die DAEDALUS25 hat gezeigt, wie wichtig eine Kooperation zur Sicherung des Luftraumes ist. Sei es mit Abfangjägern oder möglichen zukünftigen Systemen, die das Bundesheer im Aufbauplan „ÖBH 2032+“ vorsieht. Ich bedanke mich für die hervorragenden Leistungen unserer Soldatinnen und Soldaten, die täglich ihr Können zum Schutz Österreichs unter Beweis stellen“, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.
Während der Luftraumsicherungsoperation waren mehr als 1.000 Soldatinnen und Soldaten sowie 20 Luftfahrzeuge darunter – 11 Flächenflugzeuge und 9 Hubschrauber – für die Sicherheit der Veranstaltung im Einsatz. Zu den Aufgaben zählten unter anderem Patrouillenflüge zur Überwachung, Flüge zur Identifizierung von Luftraumverletzungen sowie Transportflüge. Insgesamt wurden 274 zivile Fluggenehmigungen in diesem Raum erteilt und überwacht. 107 berechtigte Luftfahrzeuge wie zum Beispiel Hubschrauber des Innenministeriums und des ÖAMTC. 167 Luftfahrzeugen wurde das Ein- und Durchfliegen des Luftraumes durch die Luftraumüberwachungszentrale genehmigt; 54 Flugzeuge nutzten diese Genehmigung.
Der Staatsvertrag „Grenzüberschreitende Luftraumüberwachung“ mit der Schweiz kommt seit 2020 vollinhaltlich zur Anwendung. Durch diesen Vertrag wird wichtige Zeit zur Reaktion auf nicht militärische Gefahren aus der Luft gewonnen. Er ermöglicht eine lückenlose Verfolgung von verdächtigen zivilen Flugzeugen ohne Eingriffe auf die nationale Souveränität. Aufgaben der militärischen Landesverteidigung sowie der Einsatz von Waffen im Gebiet des jeweils anderen Staates sind ausdrücklich verboten.
Bundesministerium für Landesverteidigung
Kommando Luftraumüberwachung
Major Martin Baierer
Telefon: +43 (0)664-622-6616
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