Korrektur zu OTS 0101 von 9.12.2024: Budgetausschuss spricht sich für Nulllohnrunde für Bundespolitik aus
Korrektur zu OTS 0101 von 9.12.2024: Budgetausschuss spricht sich für Nulllohnrunde für Bundespolitik aus
Gehälter der öffentlich Bediensteten steigen kommendes Jahr um 3,5 %
Im zweiten Absatz muss der erste Satz wie folgt lauten: Mit einem Zusatzantrag zur Dienstrechtsnovelle, den ÖVP und SPÖ formulierten, brachte der Budgetausschuss zudem die bereits im Sommer angekündigte Nulllohnrunde für die Bundespolitik auf den Weg.
ES FOLGT DER GESAMTE KORRIGIERTE TEXT:
Eine Dienstrechts-Novelle, die ursprünglich nur einige technische Änderungen vorsah, wurde vom Budgetausschuss in seiner heutigen Sitzung dazu benützt, mehrere weitreichende Beschlüsse auf den Weg zu bringen. So wurde mit einem Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ und Grüne die 2. Dienstrechts-Novelle 2024 dazu verwendet, den im November erzielten Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst gesetzlich umzusetzen. Der Gesetzesantrag fand eine breite Mehrheit. Im Budgetausschuss stimmten nicht nur die antragstellenden Fraktionen für die Änderung, sondern auch die FPÖ. Nach Ansicht der NEOS ist eine Erhöhung in diesem Ausmaß angesichts der angespannten Budgetlage nicht gerechtfertigt.
Mit einem Zusatzantrag zur Dienstrechtsnovelle, den ÖVP und SPÖ formulierten, brachte der Budgetausschuss zudem die bereits im Sommer angekündigte Nulllohnrunde für die Bundespolitik auf den Weg. Damit kann sie noch diese Woche im Nationalrat beschlossen werden. Mit dem Antrag wird der gesetzlich vorgesehene Automatismus der Anpassung der Gehälter von Politiker:innen aufgehoben. Der Rechnungshof hatte die gesetzliche Erhöhung für 2025 mit 4,6 % berechnet. Der Beschluss im Ausschuss erfolgte mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Die FPÖ ging bei dem Beschluss nicht mit.
Ein Zusatzantrag der Grünen intendierte, die Nulllohnrunde auch auf die Landespolitik auszuweiten. Für diesen Antrag stimmten nur FPÖ, NEOS und Grüne, er fand damit keine Mehrheit.
Zudem befassten sich die Abgeordneten mit zwei Anträgen der FPÖ, welche die Verwendung eines „woken“ Gender-Begriffs kritisieren. Die Freiheitlichen beziehen sich zum einen auf einen Passus zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, der in der Dienstrechtsnovelle 2024 enthalten ist und die Gleichbehandlung „aufgrund des Geschlechts“ festschreibt. Weiters wollen die Freiheitlichen im Staatsgrundgesetz gesetzlich verankert sehen, dass es biologisch nur zwei Geschlechter gebe, nämlich Frauen und Männer. Berücksichtig werden könne allerdings „Intersexualität“. Die FPÖ wendet sich damit gegen eine aus ihrer Sicht „rein ideologisch begründete“ Definition der Geschlechtsidentität als „Gender“, die das biologische Geschlecht ignorieren bzw. abschaffen wolle. Beide Anträge wurden mit den Stimmen der anderen Fraktionen vertagt.
DIENSTRECHTS-NOVELLE: GEHALTSANPASSUNG FÜR ÖFFENTLICHEN DIENST
Vorläufig nur redaktionelle Anpassungen enthielt ein gemeinsamer Gesetzesantrag von ÖVP, SPÖ und Grünen für eine 2. Dienstrechts-Novelle 2024, mit der unter anderem das Gehaltsgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden sollen (14/A ). Der Antrag wurde nun dafür genutzt, um den Gehaltsabschlusses für den öffentlichen Dienst für 2025 rasch im Parlament beschließen zu können, nachdem die Regierung und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) bei ihren Gehaltsverhandlungen eine Einigung erzielt haben. Die Gehälter von Beamt:innen und Vertragsbediensteten des Bundes sollen demnach im kommenden Jahr um 3,5 % erhöht werden. Gleichzeitig wurde ein Mindestbetrag von 82,4 Ꞓ und ein Deckel von 437,8 Ꞓ vereinbart, womit die niedrigsten Gehälter etwas stärker steigen werden. Für 2026 ist ein Plus in der Höhe der Inflationsrate inklusive eines Aufschlags von 0,3 Prozentpunkten vorgesehen.
Der Gehaltsabschluss würdige die Leistungen der öffentlich Bediensteten und nehme Rücksicht auf die aktuelle budgetäre Situation, betonte Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Insbesondere die sogenannten „Hackler im öffentlichen Dienst“ würden von der sozialen Staffelung profitieren. Die Deckelung betreffe nur 175 Personen und damit nur einen kleinen Teil der im öffentlichen Dienst Tätigen, hielt sie fest.
Christoph Zarits (ÖVP) lobte das gute Ergebnis der Verhandlungen, das Wertschätzung gegenüber den Bediensteten im öffentlichen Dienst ausdrücke. Das Gesamtpaket sei annehmbar und in Ordnung, sagte Alexander Petschnig (FPÖ).
Selma Yildirim (SPÖ) hielt die soziale Staffelung für angebracht. Die große Masse der öffentlich Bediensteten bekomme eine Teilabgeltung der Inflation, sagte sie und hielt auch den Zweijahresabschluss für einen gangbaren Weg.
Die NEOS stimmten dem Gehaltabschluss für den öffentlichen Dienst nicht zu. Nikolaus Scherak (NEOS) hielt es in Anbetracht der budgetären Situation für „nicht sinnvoll“ auch das übernächste Jahr festzuschreiben.
Der Kritik der NEOS hielt Finanzminister Gunter Mayr entgegen, dass die Erhöhung für den öffentlichen Dienst die Gehälter wichtiger Berufsgruppen sichere, denen eine entsprechende Anerkennung gebühre. Er gab zu bedenken, dass in vielen Branchen die Abschlüsse heuer über 4 % lagen. Mit 3,5 % bleibe die Anpassung für den öffentlichen Dienst kommendes Jahr unter der maßgeblichen Inflation von 3,8 %. Daher werde der heuer nicht erfolgte Ausgleich für die Inflation in Höhe von 0,3 % im Jahr 2026 auf die Inflationsanpassung aufgeschlagen. Mayr hielt diesen Kompromiss angesichts der Tatsache, dass für kommendes Jahr wieder ein Wirtschaftswachstum zu erwarten sei, für gerechtfertigt.
… UND NULLLOHNRUNDE FÜR SPITZENPOLITIKER:INNEN
ÖVP, SPÖ und Grüne haben die Beratungen über die Dienstrechts-Novelle im Budgetausschuss außerdem dafür genutzt, um eine weitere Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker:innen auf den Weg zu bringen. Demnach sollen die Bezüge für in der Bundespolitik tätigen Politiker:innen 2025 nicht angehoben werden. Mit dem „Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung der Bezüge für öffentliche Funktionäre“ ist gesetzlich geregelt, dass der Rechnungshof jährlich einen Anpassungssatz berechnet. Da dieser für das kommende Jahr 4,6 % betragen hätte, wird mit einem Zusatzantrag zur Dienstrechtsnovelle im Budgetausschuss das Bezügebegrenzungsgesetz dahingehend geändert, dass für die Ebene des Bundes 2025 keine Erhöhung erfolgen soll. Das umfasst alle im Bund tätigen Politiker:innen, also auch Nationalratsabgeordnete und Mandatar:innen des Bundesrats.
Nikolaus Scherak (NEOS) meinte, man sollte zwar den Politikerberuf nicht immer weiter entwerten, doch stelle die aktuelle finanzielle Lage eine Ausnahmesituation dar. Das Aussetzen der Erhöhungen für Politiker:innen sei angesichts der dramatischen budgetären Situation ein richtiger Schritt. Scherak vertrat die Meinung, dass bei der Nulllohnrunde auch die Bundesländer mitgehen sollten.
Wie Scherak wies auch Selma Yildirim (SPÖ) darauf hin, dass der Rechnungshof bereits festgestellt habe, dass ungleichmäßige Anpassungen der Politikergehälter über die Jahre hinweg zu starken Verzerrungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Bezügepyramide geführt hätten. Vor allem auf der Ebene der Länder trete damit ein Problem auf, da dort die Gehälter teilweise die der Spitzenpolitik im Bund überschreiten, zeigte sie sich mit Scherak einig. Auch in der jetzigen Nulllohnrunde seien Landespolitiker nicht einbezogen und es bleibe den Ländern selbst überlassen, ob sie Beiträge leisten wollen, merkte Yildirim an. Sie gehe aber davon aus, dass das geschehen werde.
Diesen Optimismus wollte Abgeordnete Prammer von den Grünen nicht teilen. Man solle in dieser Frage nicht auf das „Prinzip Hoffnung“ setzen, meinte sie in Richtung der Abgeordneten Yildirim. Immer wieder seien die angekündigten Begrenzungen der Politikergehälter auf Landesebene dann doch nicht erfolgt. Prammer brachte daher einen Zusatzantrag zum Bezügebegrenzungsgesetz ein. Damit sollte festgeschrieben werden, dass die Nulllohnrunde auch auf der Ebene der Landespolitik gelten soll. FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs begrüßte diesen Antrag ausdrücklich. Trotz der Unterstützung, die auch von Seiten der NEOS kam, blieb der Antrag letztlich in der Minderheit.
FPÖ FORDERT, BEI DEFINITION DER GESCHLECHTER DAS BIOLOGISCHE GESCHLECHT ZUGRUNDE ZU LEGEN
Im einem FPÖ-Antrag wird „ein Bundesgesetz zum Schutz der biologischen Geschlechter vor woker Genderideologie, mit dem das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz) geändert wird“ gefordert (8/A ). Hintergrund des Antrags sei eine von ÖVP, SPÖ und Grüne im September beschlossene Regierungsvorlage zur Dienstrechtsnovelle 2024 bzw. ein Passus im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, der darin enthalten war. Konkret werde damit die Gleichbehandlung „von Männern und Frauen“ auf eine Gleichbehandlung „aufgrund des Geschlechts“ geändert, führte Belakowitsch aus. Die FPÖ sei der Auffassung, dass der Begriff „Geschlecht“ ein unbestimmter Gesetzesbegriff sei und letztlich der biologische Geschlechtsbegriff zugrunde gelegt werden sollte. Die ÖVP habe zwar eine Änderung in diesem Sinne angekündigt, aber ihr Antrag zur Reparatur der Dienstrechtsnovelle sei weiterhin nicht auf der Tagesordnung. Daher wolle die FPÖ „der ÖVP unter die Arme greifen“, meinte Belakowitsch.
Der zweite FPÖ-Antrag betreffe das Staatsgrundgesetz. Dort solle gesetzlich verankert werden, „dass es biologisch nur zwei Geschlechter gibt, nämlich Frauen und Männer“ (9/A ). Belakowitsch begründete das damit, dass in der Biologie beim Menschen zwei auch körperlich differenzierbare Geschlechter unterschieden würden, Männer und Frauen. Aus biologischer Sicht gebe es zwar auch Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich einzuordnen seien. Nach der geltenden VfGH-Judikatur hätten intersexuelle Menschen ein Recht auf eine ihrer Geschlechtlichkeit entsprechende Eintragung im Personenstandsregister oder in Urkunden. Das sollte unter der Bezeichnung „inter“, „divers“ oder „offen“ auch weiterhin so gehandhabt werden. Die sich in vielen Ländern immer stärker zeigende Tendenz, nur mehr das soziale Geschlecht oder „Gender“ zu berücksichtigen, ziele hingegen darauf ab, das biologische Geschlecht zu ignorieren. Dem liege eine „woke“ und ideologisch motivierte Betrachtungsweise zugrunde, meinte die Abgeordnete. Der Begriff „Gender“ öffne der Beliebigkeit Tür und Tor. Sie bedrohe auch den erkämpften Schutz von Frauen und Mädchen, da es etwa dazu kommen könne, dass biologische Männer etwa im Frauensport sich Vorteile verschaffen oder Zugang zu geschützten Bereichen von Frauen und Mädchen erhalten, argumentierte Belakowitsch (FPÖ).
SPÖ-Abgeordnete Yildirim hielt Belakowitsch entgegen, die Berücksichtigung des „Gender-Begriffs“ ziele darauf ab, tatsächlich diskriminierte Gruppen zu schützen. Von einer „Abschaffung der Geschlechter“ könne dabei keine Rede sein. Die FPÖ wolle nur einmal mehr das Thema der Frauenrechte instrumentalisieren. Auch Abgeordnete Prammer (Grüne) meinte, die FPÖ verwende die Rechte von Frauen und Mädchen nur als Vorwand und wolle gegen bestimmte Minderheiten „Stimmung machen“. Die Anpassungen in der Dienstrechtsnovelle seien nichts anderes als eine Anpassung an bereits geltende Judikatur. Die Ausweitung des Schutzes für eine Gruppe schränke nicht den einer anderen Gruppe ein. Das von Belakowitsch gebrachte Beispiel aus dem Frauensport sei auch sachlich nicht richtig.
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP) meinte, er könne Teilen der Anträge zwar etwas abgewinnen, das Thema sollte aber von der kommenden Bundesregierung bearbeitet werden. Er sprach sich daher für die Vertagung des Antrag aus. Bei dieser gingen alle Fraktionen außer der FPÖ mit. (Fortsetzung Budgetausschuss) sox/sue
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
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