Gerstl zur Handydatensicherung: Zeitgerecht vernünftige Lösung gefunden

Gerstl zur Handydatensicherung: Zeitgerecht vernünftige Lösung gefunden

ÖVP-Verfassungssprecher: Neue Beschuldigtenrechte sind gesichert

“Mit dem vorliegenden Strafprozessänderungsgesetz wurde nach langen und zähen Verhandlungen zeitgerecht eine vernünftige Lösung zur Handydatensicherung nach einem Entscheid des VfGH gefunden, auch wenn es sich um einen Kompromiss handelt. Neue Beschuldigtenrechte sind damit gesichert”, hebt heute, Montag, ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Wolfgang Gerstl anlässlich der heutigen Sitzung im Budgetausschuss hervor. Hintergrund war, dass der VfGH entschieden hat, dass Mobiltelefone bzw. Datenträger nicht einfach “weggenommen” und vollständig ausgelesen werden dürfen.

“Uns war immer wichtig, dass die Beschuldigtenrechte insgesamt gestärkt werden müssen, und das ist rechtzeitig gelungen. Mit diesem Antrag konnte ein Mittelweg zwischen dem Grundrechtsschutz und einer funktionierenden Strafverfolgung gefunden werden. Der vorliegende Antrag der FPÖ allerdings schießt über das Ziel hinaus und würde eine effektive Strafverfolgung fast unmöglich machen“, so Gerstl weiter.

Und zum diskutierten Hearing hält Gerstl fest: “Weil der Text aber vom Begutachtungsentwurf abweicht, hätte die ÖVP durchaus noch gerne ein öffentliches Hearing mit Expertinnen und Experten gehabt; ein solches wird aber üblicherweise einstimmig zwischen den Fraktionen festgelegt. Andere Fraktionen haben allerdings die Durchführung eines Hearings als nicht sinnvoll erachtet, was zu akzeptieren ist.”

Die neuen Regelungen werden sowohl von Seiten des Bundesministeriums für Inneres als auch von Seiten des Bundesministeriums für Justiz getragen. “Damit soll sichergestellt werden, dass das neue System funktionieren kann, auch in Zukunft Straftaten bei Achtung der Grundrechte erfolgreich aufgeklärt werden können und Österreich damit eines der sichersten Länder der Welt bleibt”, schloss Gerstl. (Schluss)

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