Alterssicherungskommission sieht Finanzierung des Pensionssystems gesichert
Alterssicherungskommission sieht Finanzierung des Pensionssystems gesichert
Anstieg der Pensionsausgaben bis 2070 um 1,1 Prozent des BIP
Die Alterssicherungskommission hat heute, Freitag, ihre Gutachten über die weitere Entwicklung der Pensionsausgaben vorgelegt: Bis 2070 erhöhen sich die Bundesmittel für die gesetzlichen Pensionen und die Ausgaben für die Beamtenpensionen um insgesamt 1,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, wie das neue Langfristgutachten der Alterssicherungskommission zeigt. Für die kommenden fünf Jahre erwartet die Alterssicherungskommission in ihrem Mittelfristgutachten einen Anstieg der Bundeszuschüsse um 0,2 Prozent des BIP. Das entspricht Mehrausgaben von voraussichtlich 5 Milliarden Euro für die gesetzliche Pensionsversicherung und 1,8 Milliarden Euro für Beamtenpensionen. Als wesentliche Gründe für den Anstieg in den kommenden Jahren nennen die Expert:innen die Auswirkungen der hohen Inflation, schwache Wirtschaftsprognosen und eine steigende Zahl von Neuzugängen in die Pension in den nächsten Jahren. ***
Die Entwicklung der Bundesausgaben für die gesetzliche Pensionsversicherung und die Beamtenpensionen wird laufend durch die Alterssicherungskommission überwacht. In die Berechnungen der Expert:innen gehen die Echtdaten der Pensionsversicherungsträger und aktuelle Wirtschaftsprognosen ebenso ein wie die demografische Entwicklung. In einem jährlichen Mittelfristgutachten werden die Prognosen für jeweils fünf Jahre veröffentlicht.
Das neue Mittelfristgutachten der Kommission prognostiziert einen Anstieg der Bundesmittel für die gesetzliche Pensionsversicherung um voraussichtlich 5 Milliarden Euro bis 2029. Das entspricht einer Steigerung von derzeit 3,5 auf 3,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, bzw. von 17,1 auf 22,1 Milliarden Euro. Eine ähnliche Entwicklung erwartet die Kommission auch bei den Ausgaben des Bundes für Beamtenpensionen. Bis 2029 geht das Gutachten von einem Anstieg um voraussichtlich 1,8 Milliarden Euro auf insgesamt 17,6 Milliarden Euro aus. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist das ein Rückgang von derzeit 3,2 auf 3 Prozent. Insgesamt ergibt sich so ein Anstieg der Bundesmittel um rund 0,2 Prozent des BIP.
Als Gründe für die Mehrausgaben nennen die Expert:innen die hohe Inflation in den vergangenen Jahren, die starke Pensionserhöhungen zur Folge hatte, die demografische Entwicklung sowie die aktuellen Wirtschaftsprognosen mit geringeren Wachstumsraten und einem geringen Anstieg der Beschäftigten. Zudem führen höhere Einkommen der Arbeitnehmer:innen und die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen zu höheren Durchschnittspensionen. Nach einem deutlichen Anstieg der Ausgaben seit 2022 werden die Steigerungen ab 2025 aber geringer ausfallen. Bis Ende 2029 soll sich der Anstieg aufgrund der sinkenden Inflation weitestgehend stabilisieren.
FINANZIERUNG DES PENSIONSSYSTEMS BIS 2070 GESICHERT
Neben dem Mittelfristgutachten haben die Expert:innen der Alterssicherungskommission auch ein neues Langfristgutachten vorgelegt. Es wird alle drei Jahre unabhängig vom Mittelfristgutachten berechnet und prognostiziert die langfristige Finanzierung des Pensionssystems in den kommenden Jahrzehnten.
Die Expert:innen sehen in ihrem neuen Langfristgutachten eine stabile weitere Entwicklung. Zwar werden die Bundesmittel in der gesetzlichen Pensionsversicherung bis 2070 von 2,7 im Jahr 2023 (ohne Ausgleichszulage) auf 6,2 Prozent des BIP steigen. Gleichzeitig sinken aber die Ausgaben für Beamtenpensionen von 3 auf 0,6 Prozent. Insgesamt entspricht das einem Anstieg der Bundesmittel für die Pensionen um 1,1 Prozent des BIP bis zum Ende des Prognosezeitraumes. Im Vergleich zu den bisherigen Prognosen im Langfristgutachten aus 2021 entspricht das einem leichten Anstieg um 0,3 Prozent des BIP.
“Erneut bestätigen uns die Expert:innen: Österreichs Pensionen sind langfristig finanzierbar. Die Menschen in Österreich können sich darauf verlassen”, betont Sozialminister Johannes Rauch. Das bedeute aber nicht, dass die neue Regierung keine Maßnahmen setzen müsse: “Die höheren Ausgaben in den kommenden Jahrzehnten werden natürlich eine budgetäre Herausforderung. Wir müssen das faktische Pensionsantrittsalter weiter an das gesetzliche heranführen und dafür sorgen, dass die Menschen nicht vorzeitig in Pension gehen.” Unter anderem brauche es laut Rauch mehr Investitionen in die betriebliche Gesundheitsförderung und eine stärkere Aufklärung der Bevölkerung.
“Der Wohlstand eines Landes braucht eine starke Wirtschaft und ein hohes Beschäftigungsniveau, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Mittelfristig sehe ich die Notwendigkeit, die Arbeitslosigkeit Älterer zu reduzieren und die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen. Dies stärkt nicht nur die individuelle finanzielle Absicherung der Beschäftigten, sondern auch die Leistungsfähigkeit der Unternehmen, verbessert die Finanzierungsbasis der Pensionsversicherung und würde die prognostizierten Bundesmittel reduzieren”, betont Christine Mayrhuber, Vorsitzende der Alterssicherungskommission.
Bis Mitte 2025 werden die Expert:innen der Alterssicherungskommission der Bundesregierung weitere Empfehlungen für konkrete Maßnahmen vorlegen, um das Pensionssystem nachhaltig zu stärken.
Die neuen Gutachten der Alterssicherungskommission finden sich hier.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMSGPK)
E-Mail: pressesprecher@sozialministerium.at
Website: https://sozialministerium.at
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