Bundesgremium des Arzneimittelhandels: Neue EU-Richtlinie zur kommunalen Abwasserbehandlung hat massive Folgen für den Standort
Bundesgremium des Arzneimittelhandels: Neue EU-Richtlinie zur kommunalen Abwasserbehandlung hat massive Folgen für den Standort
Hohe Kostenbelastung kann dazu führen, dass lebenswichtige Medikamente vom Markt verschwinden
Das Bundesgremium des Arzneimittelhandels der Wirtschaftskammer Österreich zeigt sich besorgt über die weitreichenden Folgen der kürzlich beschlossenen EU-Richtlinie zur kommunalen Abwasserbehandlung. Die Richtlinie zielt auf eine umfassende Verbesserung der Abwasserbehandlung und -wiederverwendung ab. Kernstück der geplanten Maßnahmen ist eine vierte Reinigungsstufe, die Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser filtern soll. Diese neue Reinigungsstufe soll jedoch mindestens zu 80% von den Herstellern der betreffenden Produkte finanziert werden und stellt damit eine erhebliche Last für die Kosmetik- und Pharmabranche dar.
Die geplante Umsetzung könnte die heimische Arzneimittelversorgung erheblich gefährden, da die finanziellen Belastungen durch die Implementierung und die laufenden Kosten jährlich dreistellige Millionenbeträge erreichen könnten. „Diese Kosten führen nicht nur zu einer massiven Belastung unserer Branche, sondern gefährden im schlimmsten Fall die Versorgungssicherheit – sowohl in Österreich als auch in der gesamten EU“, erklärt Johann Franz Kwizda, Obmann des Bundesgremiums Arzneimittelhandel. „Damit riskieren wir, dass lebenswichtige Medikamente vom Markt verschwinden und diese Maßnahme im Endeffekt den Patientinnen und Patienten schadet, die auf die Arzneimittel angewiesen sind“, warnt Kwizda und appelliert an die Politik: „Sie kann hier in der Umsetzung der Abwasser-Richtlinie einem drohenden Arzneimittelengpass noch entgegenwirken.“
Die Richtlinie sieht zwar eine verbesserte Wasserqualität vor, allerdings könnten die geplanten Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen in einem ohnehin herausfordernden globalen Markt stark beeinträchtigen. Georg Vana, stellvertretender Obmann des Bundesgremiums Arzneimittelhandel, kritisiert die unzureichende Anwendung des Polluter Pays Principle (Verursacherprinzip) in der Richtlinie: „Das Verursacherprinzip wird hier einseitig auf die Kosmetik- und Pharmabranche angewandt, obwohl es zahlreiche andere Verursacher von Mikroverunreinigungen gibt, die keinerlei Kosten tragen müssen. Diese unausgewogene Lastenverteilung benachteiligt die Unternehmen massiv. Das schwächt die Unternehmen im österreichischen Markt, die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und die der gesamten Europäischen Union.“
Christoph Atzmüller, Geschäftsführer des Bundesgremiums, sieht darüber hinaus die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich bedroht. „Durch die zusätzlichen Belastungen könnte Österreich als Standort für international tätige Pharmaunternehmen erheblich an Attraktivität verlieren. Dies wäre nicht nur für unsere Unternehmen problematisch, sondern auch für die Bevölkerung, die auf eine stabile Versorgung mit Arzneimitteln angewiesen ist.“
Das Bundesgremium fordert daher, dass die Richtlinie nochmals überarbeitet wird. „Es ist dringend erforderlich, dass die Politik diese unausgereifte Richtlinie einer genauen Prüfung unterzieht und eine gerechte Implementierung durchdenkt, da noch viele wesentliche Fragen ungeklärt sind,“ so Atzmüller. Die Verteilung der Kosten müsse so gestaltet werden, dass eine Balance zwischen Umweltverantwortung und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit gewährleistet ist – ohne dabei die Arzneimittelversorgung in Österreich zu gefährden. (PWK400/DFS)
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