Erfolg für DÖW: Beschwerde des „Bleiburger Ehrenzugs“ von Gericht abgewiesen
Erfolg für DÖW: Beschwerde des „Bleiburger Ehrenzugs“ von Gericht abgewiesen
Seit Jahren tobt in Kärnten/Koroška ein Rechtsstreit um den Gedenkstein in Bleiburg/Pliberk, der Jahr für Jahr auch Anhänger*innen der faschistischen Ustaša anzog. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten folgte in seiner Entscheidung vom 8. August 2024 der Argumentation des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW).
Zur Vorgeschichte: Seit den 1950er Jahren gedenkt der Verein „Bleiburger Ehrenzug“ (Počasni bleiburški vod) in Bleiburg/Pliberk der am Ende des Zweiten Weltkriegs gefallenen und im Mai 1945 von Partisan*innen getöteten kroatischen Soldaten – darunter auch solche verbrecherischer Verbände wie der SS und der Ustaša. Die jährliche Veranstaltung entsprach vor diesem Hintergrund einem Schaulaufen von Rechtsextremen, die dort faschistische Symbole zeigten und Geschichtsrevisionismus betrieben. Als 2015 rund 30.000 Personen in Bleiburg/Pliberk unter dem Vorwand einer Gedenkmesse und -veranstaltung zusammenkamen, ergriff das DÖW rechtliche Mittel, um auf den problematischen Gehalt dieser Feier hinzuweisen und die Behörden auf die dort gezeigten Embleme und Inhalte hinzuweisen. Das DÖW brachte unter dem damaligen Stiftungsratsvorsitzenden Rudolf Edlinger und dem früheren Wissenschaftlichen Leiter Gerhard Baumgartner 2016 zusammen mit anderen erinnerungspolitischen Vereinen eine Sachverhaltsdarstellung bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt/Velikovec ein. Gegenstand davon war das nach dem Abzeichengesetz verbotene Zurschaustellen eines Emblems, das sowohl von den Ustaša als auch einer SS-Division verwendet wurde.
Nachdem die Bezirkshauptmannschaft den Verdacht zunächst noch als unbegründet zurückgewiesen hatte, sich rechtsextreme Vorfälle wie das Zeigen des Hitler-Grußes bei den jährlichen Treffen jedoch wiederholt hatten, kam es im Juni 2020 zu einem Entschließungsantrag im Nationalrat, dem die Abgeordneten aller Parteien – mit Ausnahme der FPÖ – zustimmten. Mit diesem Vier-Parteien-Antrag wurde das Bundesministerium für Inneres mit der Evaluierung des Treffens beauftragt. Die vom BMI eingesetzte Expert*innengruppe kam zu dem Schluss, dass das Wappen unter das Abzeichengesetz falle und das Treffen in dieser Form nicht mehr stattfinden dürfe. Kommissionsmitglied Ljiljana Radonić von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften führt aus: „Der Bericht zeigt auf, dass auch der kroatische Spruch auf dem Gedenkstein, ‚Zu Ruhm und Ehren der gefallenen Kroatischen Armee‘, den Ustaša-verklärenden Charakter der Veranstaltung beweist. Der Bericht war wichtig, weil er den Nachweis des politischen Charakters dieser als Messe angemeldeten Veranstaltung eindeutig belegt, wodurch sie unter die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes fällt und untersagt werden kann.“
Das DÖW brachte in der Folge die Sachverhaltsdarstellung gleichlautend erneut ein, dieses Mal folgte die BH Völkermarkt/Velikovec der Argumentation. Der Verein „Bleiburger Ehrenzug“ ließ daraufhin einen Teil der Inschrift abschlagen, auf Anordnung der Behörde wurde das Wappen im Februar 2022 komplett abgeschlagen und beschlagnahmt, zudem erhielt der Obmann des Vereins eine Geldstrafe in der Höhe von 400 Euro. Der Verein kündigte daraufhin an, gegen den Bescheid vorgehen zu wollen. Gerhard Baumgartner und Ljiljana Radonić waren als Mitglieder der Expert*innenkommission als Zeug*innen bei der darauffolgenden Verhandlung geladen.
Im August 2024 gab das Landesverwaltungsgericht Kärnten der Beschwerde nicht statt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, die neuerliche juristische Niederlage des Vereins dürfte ein rechtsextremes Schaulaufen in Bleiburg/Pliberk aber unwahrscheinlicher machen. „Das Gericht ist unseren Argumenten gefolgt. Die Möglichkeit, derartige Kundgebungen nun behördlich zu untersagen, erschwert es den Veranstaltern, tausende Menschen anzukarren“, sagt Andreas Kranebitter, Wissenschaftlicher Leiter des DÖW. „Selbst wenn seit unserer ersten Sachverhaltsdarstellung acht Jahre vergangen sind, zeigt dieser Erfolg, wie wichtig es ist, sich sachlich konsequent auf allen Ebenen gegen alle Formen des Rechtsextremismus einzusetzen.“
Österreichische Akademie der Wissenschaften
Dr.in Ljiljana Radonić
Telefon: +43 1 515 81 3326
E-Mail: ljiljana.radonic@oeaw.ac.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender