FP-Dorner/Forsthuber: EuGH prüft Stromnetzrichtlinie (Smart Meter)

FP-Dorner/Forsthuber: EuGH prüft Stromnetzrichtlinie (Smart Meter)

Landesgericht St. Pölten lässt den „intelligenten“ Stromzähler durch den Europäischen Gerichtshof prüfen

St. Pölten (OTS) – „Laut EU-Verordnung sollten 80 Prozent der Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein. Der österreichische Gesetzgeber sieht hingegen 95 Prozent vor. Österreich übererfüllt somit alle gesetzlichen Vorgaben“, kritisierte der Energiesprecher des FP-Landtagsklubs NÖ, LAbg. Dieter Dorner, der auf Wahlfreiheit für die Endkunden pocht, die auch ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben ist. „Das ist ‚Gold Plating‘ in Reinkultur – also die Übererfüllung von EU-Vorschriften“, so Dorner.

Doch das seien nicht die einzigen Kritikpunkte der FPÖ, erläuterte Dorner. Dazu kämen noch fehlender Datenschutz, die Missachtung der DSGVO, fehlender Gesundheitsschutz (erhöhte Smogbelastung) und fehlender Konsumentenschutz (falsche, überhöhte Stromabrechnung). Zahlreiche Klagen, die diese massiven Bedenken zum Inhalt hätten, führten nun dazu, dass das Landesgericht St. Pölten sich dazu veranlasst gesehen hätte, den sogenannten „intelligenten“ Stromzähler durch den Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen, so Dorner.

Dazu erklärt FP-Nationalratskandidat Rechtsanwalt Mag. Gottfried Forsthuber, der durch seinen Einsatz das Thema Smart Meter an den EuGH gebracht hat und zahlreiche, gerichtsanhängige Verfahren laufen hat: „Generell wurde den Endverbrauchern Hilfe verweigert und den Konzernen Recht gegeben. Und das trotz einer Reihe europarechtlicher Bedenken. So verstößt Österreich gegen die Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie ‚EU-Stromnetz-Richtlinie‘ und ignoriert das Wahlrecht der Stromkunden.“

Außerdem, so Forsthuber weiter, sei in der Richtlinie unklar formuliert, welche Datenschutzbestimmungen anzuwenden seien. Für die Geräte selbst, fänden sich kaum technische Schutzanforderungen. Auch werde auf elektrosensible Menschen keine Rücksicht genommen, während es dazu etwa in Frankreich und Belgien bereits einschlägige Urteile gebe. „Grenzwerte gibt es in Österreich nur im Mutterschutzgesetz, sonst nirgends“, so Forsthuber. „Konsumentenschutz ist ein wesentliches Anliegen der FPÖ, das in diesem Fall eine besondere Rolle spielt“, betonte Forsthuber.

Ausschlaggebend für das Musterverfahren vor den EuGH sei die Klage seiner Mandantin Roswitha V. gewesen, berichtete Forsthuber. „Das ist ein Riesenerfolg für alle Stromkunden in ganz Österreich. Einerseits wegen ihrer Wahlfreiheit, andererseits weil sichergestellt sein muss, dass Smart Meter auch tatsächlich korrekt funktionieren und Schutz gewährleistet ist. Einiges deutet darauf hin, dass die Rechte der Endverbraucher verletzt werden“, so Forsthuber, der den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten bei der heutigen Pressekonferenz vorlegte.

Elektronik- und Elektromaschinenbau-Meister und Obmann des Vereins „Stopp Smart Meter Netzwerk“ Fritz Loindl zeigte sich unzufrieden mit der Vorgehensweise der Stromanbieter. Er beklagt teilweise falsche Stromaufzeichnungen, die der Smart Meter liefere. „Die Hinweise mehren sich, dass bestimmte Smart Meter Probleme haben, den Stromverbrauch korrekt aufzuzeichnen. Einige Endverbraucher haben nachgeprüft und sich einen mechanischen Zähler nach dem Smart Meter einbauen lassen, um die Zählerstände vergleichen zu können. Ergebnis:
Abweichung von bis zu 20% im Sommer und bis zu 40% im Winter“, berichtete Loindl. Über das Jahr gerechnet zahle somit jeder Haushalt rund 1/3 mehr, als er tatsächlich verbrauche. Dies betreffe in erster Linie sogenannte „getaktete“ Verbraucher wie LED-Lampen, Computernetzteile und Ladegeräte. „Der Sache nachzugehen, haben bis jetzt Ämter und Behörden und die Netzbetreiber selbst, abgelehnt. Motto: Wer nicht nachschaut, kann nichts finden“, kritisierte Loindl.

„Ich bin erfreut darüber, dass es gelungen ist eine Prüfung des EuGH zu erwirken, darf Gottfried Forsthuber für seinen Einsatz danken und wünsche ihm alles Gute für den Nationalratswahlkampf“, so Dorner. „Endlich hat auch das Gericht erkannt, dass die bestehende Regelung überprüft werden muss“, betonte Forsthuber, der sich auch weiterhin für den Konsumentenschutz einsetzen wird. „Die Wahlfreiheit muss erhalten werden. Wir stehen auf der Seite der Bürger und nicht auf der Seite der Konzerne“, so Forsthuber und Dorner, die ein für die Niederösterreicher erfreuliches Urteil des EuGH erwarten.

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