Ansage gegen Pensionslücke zum Equal Pension Day
Ansage gegen Pensionslücke zum Equal Pension Day
Die Pensionskassen zahlen 421 € Durchschnittspension 14x im Jahr und verbessern damit die finanzielle Situation von Frauen im Alter.
Der offizielle Equal Pension Day ist dieses Jahr am 6. August. Das ist der Tag, ab dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben, wie Frauen bis Jahresende erhalten haben werden. Eine betriebliche Zusatzpension für alle Menschen in Österreich könnte das ändern. Die durchschnittliche betriebliche Zusatzpension lag im Vorjahr bei 421 Euro Zusatzpension 14-mal pro Jahr.
Die bestehenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen bei den Pensionsbezügen sind evident. Sie haben vielfältige Ursachen, darunter längere Kinderbetreuungszeiten und Teilzeitarbeit. Vor 50 Jahren war jede/r Fünfzehnte Teilzeit beschäftigt, jetzt ist es fast jede/r Dritte. Mehr als 50 Prozent der weiblichen Arbeitsverhältnisse sind in diesem Land Teilzeitarbeitsverhältnisse, sie sind die Regel geworden.
„Teilzeitarbeit hat eine doppelte Implikation. Personen in Teilzeit haben ein geringeres Erwerbseinkommen und erwerben geringere Pensionsanwartschaften für die Zukunft. Mit einer betrieblichen Zusatzpension kann diese Lücke verkleinert oder geschlossen werden“, so Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensions- und Vorsorgekassen.
STÄRKUNG DES 3-SÄULEN-MODELLS
Mit gezielten Reformen könnten alle ÖsterreicherInnen in den Genuss einer signifikanten Erhöhung ihrer Pension kommen. Die Pensionskassen spielen eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Altersvorsorge und können auch maßgeblich dazu beitragen, die finanzielle Situation von Frauen im Alter zu verbessern:
„Durch einen flächendeckenden Ausbau können deutlich mehr Frauen in den Genuss einer Zusatzpension kommen“, erklärt Zakostelsky. „Ein weiterer entscheidender Schritt für den Ausbau und die Verbreitung der kollektiven Altersvorsorge ist die steuerliche Absetzbarkeit der von Arbeitnehmern selbst geleisteten Beiträge. Insbesondere für Geringverdiener sollte anstelle einer steuerlichen Absetzbarkeit ein Prämienmodell eingeführt werden“, führt Zakostelsky aus.
ÜBER DEN FACHVERBAND DER PENSIONS- UND VORSORGEKASSEN
Stefan Szakusits
UNIQUE relations
T: +43 1 877 55 43 – 42
E: Stefan.Szakusits@unique-relations.at
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