Ein Kind ist keine Krankheit: Jugend für das Leben verurteilt Rauchs Forderung zu Entkriminalisierung von Abtreibung
Ein Kind ist keine Krankheit: Jugend für das Leben verurteilt Rauchs Forderung zu Entkriminalisierung von Abtreibung
Kürzlich verlautbarte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) die Forderung, Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die SPÖ unterstützte ihn sofort. _Jugend für das Leben_ ist fassungslos: Haben wir einen Gesundheitsminister oder einen Todesminister?
„VÖLLIGE ENTKRIMINALISIERUNG“ VS. RECHT DES KINDES AUF LEBEN
Das Recht des Kindes auf Leben wird in dieser Diskussion bislang völlig ausgeklammert. Jugend für das Leben verweist hier auf §22 ABGB: Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkt ihrer Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. Dieser Schutz des ungeborenen Lebens ist zentral. „Jedes Kind ist wertvoll! Abtreibung ist aus gutem Grund neben allen weiteren Straftaten im Strafrecht verankert, denn die Tötung eines unschuldigen Menschen muss als Unrecht deklariert bleiben“, betont Gabriela Huber, Vorsitzende von Jugend für das Leben.
EIN KIND IST KEINE KRANKHEIT – ABTREIBUNG KEINE GESUNDHEITSLEISTUNG
„Eine Schwangere wird durch Abtreibung nicht ‚gesund‘, sondern schlichtweg Mutter eines toten Kindes“, stellt Huber klar. „Eine Gesellschaft würde nicht ‚besser‘ oder ‚gesünder‘, wenn Abtreibung entkriminalisiert wäre. Bei jeder Abtreibung stirbt ein Kind, und Frauen leiden sehr häufig psychisch nach einer Abtreibung. Es ist daher rhetorische Manipulation und in sich widersprüchlich, wenn Abtreibung als Gesundheitsleistung verkauft wird.“
IRRSINNIGE FORDERUNGEN
Jugend für das Leben lehnt daher die Forderung von Minister Rauch strikt ab. „Man muss sich wirklich fragen: Was veranlasst den österreichischen Gesundheitsminister, diese Un-Kultur des Todes derart vehement voranzutreiben? Das schwächste Glied in der Kette ist das schutzbedürftige Kind, das genauso ein Recht auf Leben hat. Ist das noch ein Gesundheitsminister, oder ein Todesminister?“, fragt Huber abschließend.
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