WKÖ Hotellerie begrüßt positive Abstimmung des EU-Parlaments für strengere Regulierungen für Online-Plattform-Vermieter

WKÖ Hotellerie begrüßt positive Abstimmung des EU-Parlaments für strengere Regulierungen für Online-Plattform-Vermieter

Spreitzhofer: Weiterer, wichtiger Schritt in Richtung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Zimmervermietung

Als weiteren wichtigen Schritt in Richtung fairer Wettbewerbsbedingungen bei der Zimmervermietung kommentiert WKÖ-Hotellerie-Obmann Johann Spreitzhofer die heute, Donnerstag, erfolgte Abstimmung des EU- Parlaments über die „EU-Kurzzeitvermietungsverordnung“ (Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten über die Vermietung von Kurzzeitunterkünften). 

In der Verordnung wird ein Rahmen für den Datenaustausch zwischen Plattformen und öffentlichen Behörden festgelegt. Auch die von der Branche lang geforderte Registrierungspflicht aller, auch privater Gastgeber:innen, die auf Plattformen ihre Unterkünfte anbieten wollen, wird verankert.

„Das ist ein Meilenstein der neuen Verordnung – die Vergabe einer eindeutigen Registrierungsnummer, die zukünftig jeder/jede Kurzzeitvermieter:in auf Websiten angeben muss. Mittels dieser Registrierungsanforderungen wird nicht nur die Datenerhebung und Transparenz in der nicht-gewerblichen Online-Vermietung, sondern auch die Bekämpfung illegaler Angebote ermöglicht“, begrüßt Johann Spreitzhofer den heutigen Beschluss des EU-Parlaments.

Vor allem in touristischen Regionen gibt es eine starke Schieflage zwischen gewerblichen Vermieter:innen, die vielfältigen Regelungen und Rechtsvorschriften unterliegen und Vermieter:innen, die jene nicht befolgen. „Gleiche Rahmenbedingungen für gleiche Tätigkeiten sind Grundvoraussetzung für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb in der Zimmervermietung“, betont Spreitzhofer. 

ZAHL DER AIRBNB-UNTERKÜNFTE IN WIEN UNTERSTREICHT NOTWENDIGEN HANDLUNGSBEDARF

Wie wichtig die langjährige Forderung – gleiche Regelungen für gewerbliche und nicht-gewerbliche Zimmervermieter:innen – der Hotellerie der Wirtschaftskammern Österreichs ist, zeigen alleine die Zahlen von Airbnb-Unterkünften in Wien: Dort gibt es derzeit rund 14.697 Angebote, 62,6% davon sind Multi-Listings. Alleine der „Top Host“ hat in Wien 320 Unterkünfte über Airbnb gelistet.

Nach der formellen Verabschiedung des Rates hat Österreich 24 Monate für die Umsetzung der Verordnung Zeit, so dass die Registrierungspflicht 2026 schlagend wird.

„Die Abstimmung im EU-Parlament war eindeutig: 493 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen zeigen auf, dass sich unser Aufzeigen der Missstände und unfairen Wettbewerbsbedingungen für unsere Betriebe gelohnt hat! Auf EU-Ebene sind wir nach dem heutigen Tag einen großen Schritt weiter, und jeder Tag zählt, um diese Wettbewerbswidrigkeit für unsere Unternehmen so rasch wie möglich auszuschalten. Wir stehen jedenfalls bereit, um zu einer raschen aber auch für unsere Betriebe unbürokratischen Umsetzung beizutragen“, betont Spreitzhofer abschließend. (PWK074/ES)

 

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