Blimlinger und Pöttinger: Denkmalschutznovelle ein Meilenstein für den Erhalt des kulturellen Erbes
Blimlinger und Pöttinger: Denkmalschutznovelle ein Meilenstein für den Erhalt des kulturellen Erbes
Novelle zum Denkmalschutzgesetz im Ministerrat beschlossen
Die Beschlussfassung des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1923 war ein Meilenstein für die Erhaltung des Jahrhunderte alten österreichischen kulturellen Erbes. Österreichs gebaute und bebaute Umwelt ist zu großen Teilen ein kultureller Schatz an sich, der auch eine wesentliche Grundlage des Tourismus ist. Denkmalschutz und Denkmalpflege leisten darüber hinaus auch wesentliche Beiträge für Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
Nun ist es fix: Das über 100 Jahre alte Denkmalschutzgesetz wird novelliert. „Nach langen gemeinsamen Verhandlungen freuen wir uns sehr, dass es nun zu diesen wesentlichen Verbesserungen in allen Bereichen des Denkmalschutzes in Österreich kommen wird. Viele der konstruktiven Stellungnahmen wurden geprüft und berücksichtigt. Für den Schutz des kulturellen Erbes bricht ein neues Zeitalter an“, sagen die beiden Verhandler:innen des Gesetzes, Eva Blimlinger (Die Grünen) und Laurenz Pöttinger (ÖVP), in großer Übereinstimmung.
Die wesentlichen Eckpunkte der Reform: Der Schutz des UNESCO-Welterbes wird im Denkmalschutzgesetz verankert. Das Bundesdenkmalamt (BDA) wird eine zentrale Koordinationsrolle einnehmen, damit wird der internationalen Empfehlung von ICOMOS gefolgt. Es ist gelungen, das Förderbudget zu erhöhen: „Aufgrund der Erhaltungsverpflichtung wird es eine um sechs Millionen erhöhte Dotierung für denkmalrelevante Restaurierungen pro Jahr geben“, unterstreichen Blimlinger und Pöttinger die Wichtigkeit des Maßnahmenpakets.
Unter Wahrung der Rechte der Betroffenen wird das Bundesdenkmalamt (BDA) in einem rascheren Verfahren Gebäude-Ensembles unter Schutz stellen können. „Das BDA kann Verordnungen erlassen, um so rasche Unterschutzstellungen zu ermöglichen und den Erhalt zu sichern. Immer wieder ist das Bundesdenkmalamt damit konfrontiert, dass Eigentümer:innen denkmalgeschützte Bauten absichtlich verfallen lassen. Nunmehr wird das Bundesdenkmalamt (BDA) dem entgegentreten können. Österreich kommt damit endlich internationalen Standards nach, wie sie etwa in der Europarats-Konvention von Granada festgehalten sind“, sieht Blimlinger Verbesserungen in Form einer Stärkung des BDA.
„Ein immer wieder heftig diskutiertes Thema ist die Haftungsfrage, an der wiederholt Restaurierungen gescheitert sind. Nun werden spezielle Haftungsregelungen eingeführt, die insbesondere das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Denkmals berücksichtigen“, zeigt sich Pöttinger erfreut über diese Lösung.
„Und noch etwas: Endlich wird es eine Modernisierung der Bestimmungen des Ausfuhrverbotes geben, das ja vor allem historische Gründe hat. Wollte man doch nach dem Ende der Donaumonarchie sicherstellen, dass die Kunstschätze in Österreich bleiben und nicht in die Nachfolgestaaten verbracht werden. In Zeiten der Internationalisierung des Kunstgeschehens muss es hier eine Lockerung geben, die nun in der Novelle normiert wird“, sagen Blimlinger und Pöttinger.
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