Familienministerin Raab: Neue Förderungen im Kinderschutz
Familienministerin Raab: Neue Förderungen im Kinderschutz
Mehr als verdoppelt: Förderungen im Volumen von 1,2 Millionen Euro starten im ersten Halbjahr 2024
Nachdem das Bundeskanzleramt im Bereich des Kinderschutzes bereits im Jahr 2023 Förderungen im Umfang von 525.000 Euro vergeben hat, wird das Fördervolumen im heurigen Jahr noch einmal deutlich erhöht und mehr als verdoppelt. Das Fördervolumen beträgt heuer demnach 1,2 Millionen Euro, das wird in einer neuen Sonderrichtlinie festgelegt. Gefördert werden sollen insbesondere Organisationen, die Kinderschutzkonzepte umsetzen, aber auch beispielsweise Anlaufstellen für betroffene Kinder und Jugendliche oder Organisationen, die im Gewalt- oder Opferschutzbereich tätig sind. Förderanträge können mit Veröffentlichung der Sonderrichtlinie ab April 2024 online eingebracht werden.
Im Familienministerium wurden die Maßnahmen im Kinderschutz zuletzt deutlich intensiviert. Neben der Förderung der Umsetzung von Kinderschutzkonzepten und Projekten zur Bewusstseinsbildung von Kinderrechten ist im vergangenen Jahr das Budget für den Ausbau der Familienberatungsstellen erhöht worden. Im Kinderschutzpaket der Regierung hat man sich auf härtere Strafen für die Täter geeinigt und eine österreichweite Kinderschutz-Kampagne ist in Ausarbeitung. Noch heuer nimmt eine neue Kinderschutzfachstelle gegen sexuelle Gewalt in der digitalen Welt ihren Betrieb auf.
Familienministerin Susanne Raab: „Kinder sind das Schützenswerteste unserer Gesellschaft. Nach den Missbrauchsfällen der jüngsten Vergangenheit haben wir zahlreiche Maßnahmen im Kinderschutz auf den Weg gebracht, im Zentrum standen die härteren Strafen für Täter. Wir wollen heuer erneut auch jene Projekte fördern, die sich im Kinderschutz einsetzen, weshalb wir die Fördersumme mit 1,2 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr noch einmal mehr als verdoppelt haben. Klar ist: Opfer sind niemals schuld, es sind immer die Täter und hier gilt für uns Null Toleranz.“
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