SPÖ-Oxonitsch zu Obsorge für geflüchtete Kinder: „Karner blockiert Kinderrechte“
SPÖ-Oxonitsch zu Obsorge für geflüchtete Kinder: „Karner blockiert Kinderrechte“
SPÖ-Antrag: Karner darf unabhängige Beratung zu Obsorgeanträngen nicht weiter verhindern
Wenn es um die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geht, mangelt es wirklich nicht an Bekenntnissen. Seit über zwei Jahren gibt es einen aufrechten Nationalratsbeschluss, der fordert, dass die Obsorge für geflüchtete Kinder ab Tag 1 sichergestellt wird und auch im Regierungsprogramm findet sich dieses Ziel. Geschehen ist bis heute nichts – trotz unzähliger Appelle von Expert:innen. „Die verfassungsrechtlich abgesicherten Kinderrechte sind für Türkis-Grün offenbar reine Lippenbekenntnisse“, so SPÖ-Kinderrechtesprecher Christian Oxonitsch. „Was braucht es noch, damit die Bundesregierung den akuten Handlungsbedarf erkennt?“ ****
Alleine in Traiskirchen leben derzeit über 80 unmündige Kinder, die völlig auf sich allein gestellt sind. Gleichzeitig wird Organisationen, die diese Kinder beim Stellen von Obsorgeanträgen unterstützen möchten, der Zutritt zur Einrichtung verwehrt. „War bis jetzt vor allem die Untätigkeit der Bundesregierung das Problem, macht sich Innenminister Karner durch seine Zutrittspolitik mittlerweile zu einem aktiven Blockierer der Kinderrechte. In der Fragestunde vergangenen Donnerstag war Karner nicht einmal dazu im Stande, die darauf bezogene Frage zu beantworten“, ärgert sich Oxonitsch. Der SPÖ-Sprecher für Kinderreche brachte daher in der Nationalratssitzung am Freitag einen Antrag ein, der den Zutritt diverser NGOs zu Bundesbetreuungseinrichtungen sicherstellen soll.
„Wenn die Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht macht, soll sie wenigsten nicht jene behindern, die sie statt ihr machen“, so Oxonitsch, der an den Nationalratsbeschluss vom November 2021 und die damit verbundene Verpflichtung der Bundesregierung, die Obsorge ab Tag 1 sicherzustellen, erinnert. „NGOs haben durch ihre Beratungstätigkeit bereits mehr für dieses Ziel getan, als jedes Regierungsmitglied. Dass man diesen Organisationen den Zugang zu den betroffenen Kindern ermöglicht, ist das Mindeste, was die Regierung tun muss“, so Oxonitsch abschließend.
SERVICE: Antrag betreffend Zugang für NGOs zu Bundesbetreuungseinrichtungen
(Schluss) ts/ls
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