Nationalrat beschließt neues Barrierefreiheitsgesetz und weitere Teile der Pflegereform
Nationalrat beschließt neues Barrierefreiheitsgesetz und weitere Teile der Pflegereform
Mehr Befugnisse für Pflegepersonal, Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse wird erleichtert
Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung weitere Teile der im Frühjahr 2022 eingeleiteten Pflegereform auf Schiene gesetzt. Auf Basis eines Gesetzesantrags der Koalitionsparteien stimmten die Abgeordneten unter anderem mehrheitlich dafür, die Befugnisse des Pflegepersonals in einzelnen Belangen auszuweiten, die Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen zu vereinfachen und den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen zu erleichtern. So werden etwa diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen ab 2024 bestimmte Medizinprodukte wie Verbandsmaterialien und Gehhilfen selbstständig verordnen können. Zudem enthält eine begleitende Gesetzesnovelle administrative Vereinfachungen bei der im letzten Jahr beschlossenen sechsten Urlaubswoche für Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr. Die Beschlüsse wurden in Dritter Lesung mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen bzw. – in Bezug auf die Entlastungswoche für Pflegepersonal – mit ÖVP-Grünen-NEOS-Mehrheit gefasst.
Einstimmig hat der Nationalrat ein auf einer EU-Richtlinie basierendes neues Barrierefreiheitsgesetz beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderung als besonders wichtig eingestuft wurden und insbesondere den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie betreffen, europaweit den gleichen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Das betrifft PCs, Smartphones, Bankomaten und Fahrkartenautomaten ebenso wie E-Banking, E-Commerce, Online-Messenger-Dienste und E-Books.
Die Freiheitlichen forderten unter anderem eine gesetzlich festgelegte Entschädigung für Pflegelehrlinge und eine Erhöhung des Pflegestipendiums für Personen, die sich zu einer Pflegefachkraft umschulen lassen, konnten sich mit entsprechenden Entschließungsanträgen aber nicht durchsetzen.
MEHR BEFUGNISSE FÜR PFLEGEPERSONAL
Bei der Abstimmung über das Pflegereform-Paket mitberücksichtigt wurde auch ein Abänderungsantrag der Koalitionsparteien, mit dem im ASVG ergänzende Bestimmungen zur neuen Verschreibungsmöglichkeit von Medizinprodukten durch diplomiertes Pflegepersonal vorgenommen wurden. Demnach dürfen die Krankenversicherungen in den Krankenordnungen näher festlegen, in welcher Form Versicherte und ihre Angehörigen verschriebene Produkte in Anspruch nehmen können. Da für die Adaptierung der Krankenordnungen eine bestimmte Vorlaufzeit nötig ist, wird die erweiterte Befugnis für diplomiertes Pflegepersonal erst mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten.
Davon unberührt bleiben die anderen Punkte des Gesetzespakets, das unter anderem auch Neuerungen für Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen sowie für 24-Stunden-Betreuer:innen und Zivildiener bringt. So werden Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen künftig direkt nach Abschluss ihrer Ausbildung eine verkürzte Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege beginnen können und zusätzliche Befugnisse bekommen. Weiters wird die Ausbildung und Berufserfahrung von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal in höherem Ausmaß als bisher auf die Bachelor-Ausbildung an Fachhochschulen angerechnet.
Neu ist außerdem, dass sich der Anspruch auf die im vergangenen Jahr eingeführte zusätzliche Entlastungswoche für Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr ab 2024 nach dem Urlaubsjahr – und nicht mehr nach dem Kalenderjahr – richtet, wobei die Bezugszeiträume meist ohnehin zusammenfallen.
ÖVP UND GRÜNE: GESETZ ENTHÄLT WICHTIGE MASSNAHMEN
Von essenziellen und wichtigen Schritten für Pflegekräfte sprach Bedrana Ribo (Grüne) in der Debatte. Es gehe unter anderem darum, Prozesse zu optimieren und mehr Handlungsspielraum zu schaffen, betonte sie. Zudem würden Erleichterungen bei der Nostrifikation vorgenommen und die Durchlässigkeit der Ausbildung verbessert. Positiv ist für Ribo auch, dass Zivildiener künftig das Modul der Basisversorgung absolvieren und danach für einfache Pflegetätigkeiten eingesetzt werden können.
ÖVP-Klubobmann August Wöginger hob hervor, dass die zwischen den Koalitionsparteien vereinbarte Pflegereform sukzessive abgearbeitet werde. Auch die vorliegende Novelle enthalte einige wesentliche Maßnahmen, unterstrich er. So werde es möglich, Pflegepersonal aus dem Ausland rascher in die Arbeit zu integrieren. Ohne Personal aus dem Ausland könne man die Pflege in Österreich nicht bewerkstelligen, gab er zu bedenken. Es mache ihn wirklich stolz, was ÖVP und Grüne in Sachen Pflegereform in den letzten zwei Jahren auf den Weg gebracht hätten, ergänzte sein Parteikollege Ernst Gödl.
Dass 24-Stunden-Betreuer:innen künftig bis zu drei betreuungspflichtige Menschen in einem Haushalt betreuen dürfen, auch wenn diese nicht miteinander verwandt sind, sieht Wöginger im Gegensatz zur SPÖ nicht als Problem. Bei vielen 24-Stunden-Betreuungen gehe es vorrangig darum, dass jemand anwesend sei, meinte er und begrüßte die erweiterte Flexibilität. Er verwies in diesem Zusammenhang auch darauf, dass der Zuschuss für die 24-Stunden-Betreuung zuletzt von 640 € auf 800 € aufgestockt wurde.
SPÖ UND NEOS ÄUSSERN BEDENKEN GEGEN EINZELNE PUNKTE
SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek befürchtet hingegen eine Überforderung von 24-Stunden-Betreuer:innen, wenn diese drei Menschen betreuen müssen. Auch die Kompetenzerweiterungen für Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen werden von ihr kritisch gesehen. Wer hafte, wenn im Krankenhaustrubel eine Kanüle falsch herausgezogen werde, fragte sie. Laut SPÖ-Abgeordnetem Alois Stöger werden die Kompetenzerweiterungen vorgenommen, ohne die entsprechende Ausbildung sicherzustellen.
Die SPÖ sieht aber auch positive Punkte im Gesetz, wie Heinisch-Hosek betonte. So stimmten die Sozialdemokraten der Ausweitung der Befugnisse für diplomiertes Kranken- und Gesundheitspersonal in Bezug auf die Verordnung von Medizinprodukten in Zweiter Lesung ausdrücklich zu, wiewohl Stöger die Abrechnung derart verordneter Medizinprodukte trotz Abänderungsantrag nach wie vor nicht klar geregelt sieht. „Am Ende werden das die Pflegebedürftigen zahlen“ und nicht die Sozialversicherungen oder die Länder, prophezeite er. Auch in anderen Bereichen ortet Stöger „legistischen Pfusch“.
Was die Entlastungswoche für Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr betrifft, kritisierte SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum, dass diejenigen Pflegekräfte, die schon bisher sechs Wochen Urlaub hatten, nicht davon profitieren. Zudem seien Heimhilfen und Mitarbeiter:innen, die Menschen mit Behinderung betreuen, nicht einbezogen. Sie verstehe auch nicht, warum es möglich sei, die Entlastungswoche durch Geld abzugelten.
Die NEOS halten die Kostenübernahme für von diplomiertem Pflegepersonal verordnete Medizinprodukte ebenfalls nicht für „sauber geregelt“. Ihre Fraktion könne daher nur Teilen der vorliegenden Novelle zustimmen, hielt Katharina Werner fest. Ausdrücklich begrüßte sie hingegen den leichteren Zugang von ausländischen Pflegekräften zum österreichischen Arbeitsmarkt. Das Gesetz ändere allerdings nichts an der Tatsache, dass Österreich durch die „ausländerfeindliche Stimmung“ im Land für Fachkräfte zunehmend unattraktiv werde, sagte sie. Wer komme schon gerne in ein Land, in dem er „dauernd beschimpft“ werde. Diese Stimmung wird ihrer Meinung nach nicht nur von der FPÖ, sondern auch von der ÖVP geschürt.
FPÖ STIMMT GESETZESPAKET ZU
Namens der FPÖ kündigte Dagmar Belakowitsch die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf an. Die Novelle sei zwar „kein großer Wurf“, aber ein weiterer kleiner Mosaikstein in der Pflegereform, erklärte sie. Die vorgesehenen Kompetenzerweiterungen seien nach Ansicht ihrer Partei dringend notwendig. Die Einwände der SPÖ konnte Belakowitsch nicht nachvollziehen. Belakowitschs Fraktionskollege Christian Ragger plädierte dafür, die Pflege und die Finanzierung der Pflege komplett neu aufzusetzen.
Belakowitsch warb darüber hinaus für die Entschließungsanträge ihrer Fraktion. Sie zielten zum einen darauf ab, Pflegelehrlingen mit mindestens 900 € im ersten und mindestens 2.000 € im letzten Lehrjahr eine ähnlich hohe Lehrlingsentschädigung zu gewähren wie Maurer-, Installateur- oder Fliesenlegerlehrlingen. Zum anderen plädierte die FPÖ dafür, das vom AMS im Rahmen von Umschulungen ausgezahlte Pflegestipendium von 1.400 € auf 2.000 € zu erhöhen.
Angenommen wurden die FPÖ-Anträge allerdings nicht. Das Gehalt für Polizeischüler:innen sei ein Bruttogehalt, während das Pflegestipendium netto ausgezahlt werde, hatten ÖVP und Grüne bereits im Sozialausschuss geltend gemacht. Zudem wiesen sie darauf hin, dass es in keiner Branche eine gesetzlich festgesetzte Lehrlingsentschädigung gebe, sondern diese im Rahmen von Kollektivvertragsverhandlungen ausgehandelt würde.
RAUCH: FINANZAUSGLEICHSVERHANDLUNGEN LAUFEN POSITIV
Sozialminister Johannes Rauch wies Befürchtungen zurück, wonach die vorgesehenen Reformschritte zu Qualitätseinbußen im Bereich der Pflege führen könnten. Die Pflegekräfte werden das dürfen, was ihrer Ausbildung angemessen sei, meinte er. Zudem wies er darauf hin, dass die Qualitätskontrolle, was die Pflege zu Hause betrifft, deutlich ausgeweitet wurde.
Zuversichtlich zeigte sich Rauch auch, was die dauerhaft bessere Bezahlung von Pflegekräften betrifft. Die Finanzausgleichsverhandlungen würden in dieser Hinsicht positiv laufen, berichtete er. Scharfe Kritik übte der Minister an der FPÖ. Wer Festungen errichte und Burgen baue, von denen Speere nach außen gerichtet seien, bewirke auch, dass Pflegekräfte einen Bogen um diese Festung machen, meinte er. Österreich habe dadurch schon jetzt einen Wettbewerbsnachteil in der EU. Ohne Zuwanderung und aktive Anwerbung von Pflegpersonal aus dem Ausland werde man die Pflege aber nicht bewerkstelligen können.
NEUES BARRIEREFREIHEITSGESETZ
Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz setzt Österreich den sogenannten „European Accessibility Act“ um. Ab 28. Juni 2025 werden Unternehmen damit grundsätzlich verpflichtet sein, nur noch barrierefreie Produkte auf den Markt zu bringen, sofern diese vom Geltungsbereich des Gesetzes umfasst sind. Betroffen sind etwa PCs, Smartphones, Modems, E-Reader, Smart-TV-Geräte, Spielkonsolen, Bankomaten und Fahrkartenautomaten sowie andere Produkte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen, etwa wenn die Anforderungen an die Barrierefreiheit eine grundlegende Veränderung des Wesens des Geräts bewirken oder diese zu einer unverhältnismäßigen Belastung für die betroffenen Unternehmen führen würden. Bei Dienstleistungen fallen außerdem Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Mio. € nicht unter das Gesetz. Auch sind zum Teil längere Übergangsfristen vorgesehen.
Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben ist unter anderem die Verhängung einer Verwaltungsstrafe bis zu 80.000 € und als Ultima Ratio auch ein Produktrückruf bzw. die Verpflichtung zur Einstellung der Dienstleistung möglich. Als Marktüberwachungsbehörde wird das Sozialministeriumservice fungieren.
Die Zustimmung zum Gesetz erfolgte einhellig, wiewohl sich manche Abgeordnete weitergehende Regelungen gewünscht hätten. So sprachen sich die NEOS etwa dafür aus, Produzenten und Importeure bzw. Dienstleistungsanbieter zu verpflichten, Gebrauchsanleitungen, Sicherheitsinformationen und Vertragsinformationen in einfacher Sprache – maximal Sprachniveau B1 – bereitzustellen, und damit die im Gesetz verankerten Vorgaben zu verschärfen bzw. zu präzisieren. Auch sollten den NEOS zufolge alte Selbstbedienungsterminals maximal 15 Jahre nach ihrer ersten Inbetriebnahme – statt nach 20 Jahren – ausgeschieden werden müssen. Ein von Abgeordneter Fiona Fiedler dazu eingebrachter Abänderungsantrag fand bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit.
OPPOSITION KRITISIERT „MINIMALUMSETZUNG“ DER RICHTLINIE
Neben Fiedler bedauerten auch die SPÖ-Abgeordneten Verena Nussbaum und Josef Muchitsch, dass sich die Koalitionsparteien lediglich auf eine „Minimalumsetzung“ der EU-Richtlinie verständigt hätten. Es wäre wichtig gewesen, auch die bauliche Umgebung von Geräten wie Fahrkartenautomaten und Bankomaten sowie den öffentlichen Personenverkehr in das Gesetz „hineinzupacken“, sagte Nussbaum. Zwar müssten Betreiber künftig Informationen über die Zugänglichkeit ihrer Geräte bereitstellen und auf Barrieren wie Stufen hinweisen, das helfe den Betroffenen aber wenig. Auch SPÖ-Sozialsprecher Muchitsch ist überzeugt, dass „mehr möglich gewesen wäre“. Auch bei den Verwaltungsstrafen sieht Nussbaum noch „viel Luft nach oben“, 80.000 € seien nicht abschreckend.
Der Kritik Nussbaums schloss sich auch FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger an. Das Gesetz decke nur einen kleinen Bruchteil dessen ab, was man sich im Bereich der Behindertenpolitik erwarten würde, sagte er und sprach von Fahrlässigkeit. Ragger drängte insbesondere darauf, den „Nationalen Aktionsplan Behinderung“ umzusetzen und Menschen mit Behinderung, die in integrativen Werkstätten arbeiten, Lohn statt „Taschengeld“ zu zahlen.
FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm nutzte die Debatte wie im Sozialausschuss dazu, um die Forderung der FPÖ nach uneingeschränkten Bargeldzahlungen zu bekräftigen. Bargeld habe gerade auch für Menschen mit Behinderung eine große Bedeutung, betonte er und forderte unter anderem, die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand zu erhalten und den Bargeldzahlungsverkehr in Österreich und Europa verfassungsrechtlich zu verankern. Nach der derzeitigen Gesetzeslage könnten Banken sich dafür entscheiden, gar keinen Bankomaten aufzustellen, bevor sie ein behindertengerechtes Gerät aufstellen, kritisierte Wurm. Ein von der FPÖ eingebrachter Entschließungsantrag fand bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit.
KOALITION SIEHT DEUTLICHE VERBESSERUNGEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
Ihr sei bewusst, dass das Gesetz nicht perfekt sei, entgegnete Bedrana Ribo (Grüne) der Opposition. Sie erwartet sich von den neuen Bestimmungen aber deutliche Verbesserungen, und zwar nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für ältere und andere Personen. Auch für jene, „die ihre Lesebrille vergessen haben“, sei es wichtig, die Schrift vergrößern zu können, skizzierte sie. Ebenso würden alle von Videos mit Untertiteln oder leicht lesbaren Vertragsinformationen profitieren.
Barrierefreiheit sei mehr als die Abwesenheit baulicher Hürden, betonte ÖVP-Behindertensprecherin Kira Grünberg. Es gebe auch sprachliche, optische und andere Barrieren. So sei es wichtig, dass Bankomaten auch von Personen selbstständig bedient werden können, die Sehbeeinträchtigungen oder motorische Einschränkungen haben. In diesem Sinn begrüßte sie das vorliegende Barrierefreiheitsgesetz ausdrücklich. Dieses bringe nicht nur mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung, sondern stärke auch den Wirtschaftsstandort Österreich, machte sie geltend. Auch ihre Parteikollegin Elisabeth Scheucher-Pichler ist überzeugt, dass es sich nicht um einen kleinen Schritt, sondern um einen echten „Meilenstein“ handelt.
RAUCH STELLT MEHR BERATUNG FÜR UNTERNEHMEN IN AUSSICHT
Auch Sozialminister Johannes Rauch hält das Gesetz für einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion. Das Sozialministeriumservice als Überwachungsbehörde werde nicht nur Strafen verhängen können, es sei auch vorgesehen, die Beratung zu intensivieren, betonte er. Allgemein bekräftigte der Minister, in der Diskussion um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sei es wichtig, nicht die Defizite der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen, sondern ihre Fähigkeiten. (Fortsetzung Nationalrat) gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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