Volksanwaltschaft kritisiert Länder-Fleckerlteppich bei Pflegeausbildungs-Prämie

Volksanwaltschaft kritisiert Länder-Fleckerlteppich bei Pflegeausbildungs-Prämie

Achitz: Wenn die Ausbildung nicht am Arbeitsort absolviert wird, droht Rückzahlung – „Null Verständnis“

„Was schon bei Corona-Bonus und Pflege-Bonus zum Problem wurde, wiederholt sich nun bei der Pflegeausbildungs-Prämie“, kritisiert Volksanwalt Bernhard Achitz: „Das Sozialministerium vergibt Geld, überlässt die Verteilung und leider auch die Regeln aber den Bundesländern. Die Folge sind neun unterschiedliche Vorgehensweisen. Und wie auch bei den anderen Boni, kommt es auch bei der Ausbildungs-Prämie zu unnötigen Härten.“  

KEINE AUSBILDUNGS-PRÄMIE FÜR STEIRERIN 

Ein Beispiel, auf das die Volksanwaltschaft am 1. Juli in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ aufmerksam gemacht hat: Lena Marie H. aus Judenburg in der Steiermark absolviert derzeit eine Pflegeausbildung in Klagenfurt. Eine dafür vorgesehene Ausbildungsprämie von 600 Euro bekommt sie vom Land Kärnten aber nicht. Denn sie möchte nach der Ausbildung weiter in der Steiermark arbeiten; für ein Jahr nach Kärnten zu übersiedeln oder gar täglich zu pendeln wäre zeitaufwändig und teuer. Die Richtlinie aus Kärnten sieht jedoch vor, dass nur jene Auszubildenden die Prämie erhalten, die sich verpflichten, ihrer Arbeit zumindest ein Jahr lang in Kärnten nachzugehen.  

PFLEGEKRÄFTEMANGEL GIBT ES IN GANZ ÖSTERREICH 

H. soll also um insgesamt 6.000 Euro Förderung umfallen. Sie sieht das nicht ein, denn das Ergebnis wäre „lediglich eine Verschiebung des Problems, dass wir in Österreich haben mit dem auf Fachkräftemangel, vor allem im Pflegebereich, wenn ich die Anstellung in der Steiermark kündigen würde, um für ein Jahr nach Kärnten zu gehen. Denn dann fehlt in der Steiermark eine Fachkraft.“ 

Volksanwalt Achitz schließt sich der Kritik an: „Den Personalmangel in der Pflege gibt es in ganz Österreich. Niemand versteht, warum hier jedes Land seine eigenen Regeln machen darf. Menschen orientieren sich nicht an Landesgrenzen, sie suchen sich die Arbeit in der Nähe des Wohnorts, oder nach der verkehrsgünstigen Lage. Das muss nicht in dem Land sein, wo der Wohnort ist.“ Die inhaltlich und zeitlich passende Ausbildung gibt es auch nicht immer im eigenen Bundesland. Man denke nur an die Situation in Osttirol: „Von Lienz ist es natürlich einfacher, nach Klagenfurt zu fahren als nach Innsbruck.“ 

WENN BUND NICHT REGELT, SOLLTEN SICH LÄNDER KOORDINIEREN 

„Wenn schon das BMSGPK keine gültigen Regeln erstellt, sollten sich die Länder wenigstens abstimmen und einheitlich vorgehen“, sagt Achitz: „Und Null Verständnis habe ich dafür, dass Länder die Prämie zurückfordern, weil die Pflegekraft dann in einem anderen Bundesland arbeitet. Immerhin handelt es sich überwiegend um Bundesgeld.“
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Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
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