“Sorgerecht, Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Kinder“
“Sorgerecht, Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Kinder“
Bericht der UN- Sonderberichterstatterin Reem Alsalem im 53. UN-Menschenrechtsrat am 22. und 23. Juni 2023 in Genf
Die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, hat am 22. Und 23. Juni 2023 ihren Bericht “Sorgerecht, Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Kinder“ im Rahmen des 53. Menschenrechtsrats in Genf vorgestellt.
Reem Alsalem hat in ihrer Analyse festgestellt, dass weltweit ein pseudwissenschaftliches Konzept gegen gewaltbetroffene Mütter vor Gericht angewandt wird: Das Parental Alienation Syndrome (PAS), das im deutschen Sprachraum oft unter dem Schlagwort „Bindungsintoleranz“ oder „Elternentfremdung“ verwendet wird.
EIN KONZEPT OHNE WISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGE
Dieses Konzept, das keine wissenschaftliche Grundlage hat, sondern frauenfeindlichen Think Tanks entstammt, führt zu extremen Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Kindern vor Gericht.
Reem Alsalem weist darauf hin, dass es noch zu wenig Bewusstsein in der internationalen Gemeinschaft für die Gewalt gibt, die Frauen und Kindern in Sorgerechtsfällen angetan wird. Zum Beispiel ordnen Gerichte vorsätzlich an, Kinder zu einem misshandelnden Elternteil zurückzubringen, selbst wenn es glaubwürdige Beweise für Gewalt gibt und NUR deshalb, weil der Kontakt zu diesem Elternteil als WICHTIGER erachtet wurde als alle anderen Überlegungen, einschließlich der Sicherheit des Kindes.
UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem fragt sich: „Wie kann es sein, dass solche Praktiken tagtäglich direkt vor unserer Nase stattfinden? Wie können Familiengerichte Schauplatz solch ungeheuerlicher Formen von Gewalt gegen Mütter und Kinder sein, und das völlig ungestraft? Wie können sie zu einem derartigen Dauerzustand des Leidens und zu einem solch kolossalen Justizirrtum durch Institutionen führen, die eigentlich Gerechtigkeit herstellen und die Opfer schützen sollen?“
Reem Alsalem stellt fest, dass der Grund dafür in der strukturellen und tief verwurzelten geschlechtsspezifische Voreingenommenheit in Familiengerichten liegt, die meist gegen Mütter arbeitet. Das führt dazu, dass sie das Sorgerecht für ihre Kinder ganz oder teilweise verlieren, egal, was sie tun, und stürzt sie in eine Spirale der Qual, der Verzweiflung und des Leids, weil sie den Kontakt zu ihren Kindern verlieren oder mit ansehen müssen, wie ihre Kinder in Situationen der Unsicherheit und Gewalt, einschließlich psychischer und physischer Gewalt, gefangen bleiben.
Als weiteren Faktor sieht Reem Alsalem das anhaltende Versagen der Justiz sowie der Familien- und Kinderexperten, bereits bestehenden Realitäten der häuslichen Gewalt gegen Frauen und Kinder, einschließlich Situationen der Zwangskontrolle, zu erkennen und zu berücksichtigen. Andernfalls würden die Gerichte die gegen einen Elternteil erhobenen Anschuldigungen, er würde seine Kinder dem anderen Elternteil entfremden, als das erkennen, was sie sind: eine absichtliche Taktik, um von der schädlichen Dynamik abzulenken, die im Haushalt herrscht und die eine Fortsetzung der Gewalt darstellt, unter der andere Familienmitglieder, wiederum in der Regel Mütter und oder ihre Kinder, bereits leiden.
Uns liegen unzählige Fälle von Müttern in Österreich vor, die das Sorgerecht für ihre Kinder an gewalttätige Kindesväter verloren haben. Wir wissen sogar von Fällen, in denen das Kind von seinem Vater sexuell missbraucht wurde, und es trotz allem den Vater sehen, oder sogar gänzlich zu ihm ziehen musste. Das sind KEINE Einzelfälle, es ist viel mehr Usus an österreichischen Familiengerichten. Aufgrund der Arbeit der Väterrechtler in Österreich wird das Entfremdungssyndrom, das KEINE wissenschaftliche Basis hat, vor Gericht gegen Mütter verwendet. Wir rufen Dich zur Solidarität auf! Stehe auch du den Kindern und Müttern zur Seite, indem du auf das Problem aufmerksam machst, und dieses Video teilst!
FEM.A FORDERT DESHALB:
* Das gesetzliche Verbot, PAS (Parental Alienation Syndrome) oder andere, verwandte unwissenschaftliche Begriffe wie Eltern-Kind-Entfremdung, Elternentfremdung, Bindungsintoleranz in Pflegschaftsverfahren zu verwenden.
Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A
Andrea Czak, MA
Geschäftsführende Obfrau
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