Schweizer scheitern vor EU-Gericht mit Schutzantrag für Emmentaler

Schweizer scheitern vor EU-Gericht mit Schutzantrag für Emmentaler

VÖM: Emmentaler Produktion hat in Österreich langjährige Tradition

Das Konsortium „Emmentaler Switzerland“ hat 2017 einen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO den Schutz der Marke Emmental/Emmentaler beantragt und ist nach einem langjährigen Verfahren damit auch vor dem Gerichtshof der Europäischen Gerichtshof in Luxenburg gescheitert.

Die Schweizer hatten zunächst beim internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum eine Registrierung vorgenommen und dann diese beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum zur Registrierung angezeigt, was dieses aber zurückwies. Nunmehr wollten die Schweizer diese Entscheidung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union aushebeln. Der Gerichtshof der Europäischen Union weist mit seinem Urteil nunmehr diese Klage ab.

Die Vereinigung österreichischer Milchverarbeiter (VÖM) hat sich an diesem Verfahren beteiligt und als wichtiges Emmentaler Produktionsland in einer ausführlichen Argumentation zusammen mit anderen Landesorganisationen dagegen Stellung bezogen, zumal die Emmentaler Produktion auch in Österreich eine langjährige Tradition hat, diese so wie in anderen Ländern der EU eine übliche Verkehrsbezeichnung darstellt und somit nicht markenrechtlich geschützt werden kann. „Wir freuen uns, wenn damit diese für Österreich wichtige Käsesorte weiterhin produziert werden darf, schließlich ist diese auch im österreichischen Lebensmittelcodex verankert“, erklärte dazu der Präsident der VÖM, Dir Helmut Petschar zu diesem wichtigen Ergebnis des Verfahrens.

Mag. DI Johann Költringer
VÖM – Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisenplatz 1
A – 1020 Wien
Tel: +43/1/90 664 – 2558
Email: voem@milch.or.at

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