Einbürgerungen 2022: Knapp 70% aller Einbürgerungen österreichweit von Wien durchgeführt

Einbürgerungen 2022: Knapp 70% aller Einbürgerungen österreichweit von Wien durchgeführt

Wiener Behörde MA 35 auch für Einbürgerungen von NS-Opfer und Nachkommen zuständig

Die kürzlich veröffentlichen Zahlen der Statistik Austria für 2022 zeichnen ein deutliches Bild: Von insgesamt 20.606 Einbürgerungen in Österreich wurden fast 70% in Wien durchgeführt. 14.167 Personen wurden demnach im Vorjahr in Wien eingebürgert. Bereits 2021 konnte die Zahl der Einbürgerungen in Wien durch die Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) verdreifacht werden. Auch 2022 ist eine Steigerung um rund ein Drittel erkennbar.

Vizebürgermeister und Integrationsstadtrat Christoph Wiederkehr: „Ich freue mich, dass immer mehr Menschen aus unterschiedlichen Ländern der Welt, die nun in Wien leben, auch die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen und erhalten. Dies bringt Rechte und Pflichte sowie neue Chancen und Perspektiven mit sich wie etwa die demokratische Mitbestimmung durch das Wahlrecht. Die deutlich gestiegene Zahl der bearbeiteten Anträge zeigt auch, dass die Verfahren in der MA 35 effizienter und professionell abwickelt werden. Der Mehraufwand, dem Wien im Vergleich zu allen anderen Bundesländern dabei gegenübersteht, äußert sich vor allem bei einer überdurchschnittlich hohen Nachfrage nach Terminen. Unser Ziel ist es jedenfalls, die Kapazität der Behörde bis Herbst 2023 um 50% zu steigern, um die Wartezeiten für Kund*innen zu verkürzen.“

HOHE NACHFRAGE NACH STAATSBÜRGERSCHAFTEN FÜR NS-OPFER UND IHRE NACHKOMMEN

Ein großer Anteil der Einbürgerungen betrifft die gestellten Anzeigen für die Staatsbürgerschaft für NS-Opfer und deren Nachkommen. Im Jahr 2022 erhielten 9.696 Personen nach §58c die österreichische Staatsbürgerschaft, dies entspricht 47,1 % aller Einbürgerungen österreichweit. Die Wiener Behörde für Einwanderung und Staatsbürgerschaft ist für fast alle dieser Verfahren weltweit zuständig. Viele Anträge kommen aus den Ländern Israel, USA und Großbritannien.

„Die Wiener Behörde hat seit Inkrafttreten des Gesetzes diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe inne und wird diese Verfahren auch weiterhin professionell führen. Wien zeigt damit einmal mehr, dass es den Vertriebenen und ihren Nachkommen respektvoll gegenübertritt und ihnen den Schritt in ihre gewaltvoll geraubte Heimat erleichtern möchte. Es geht nicht nur um die Anerkennung der Staatsbürgerschaft als symbolische Geste, sondern auch um das Aufzeigen, dass dieses Kapitel in Österreichs Geschichte nicht vergessen werden darf!“, so Vizebürgermeister Wiederkehr abschließend.

Karin Jakubowicz
Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft
Stabstelle Kommunikation
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karin.jakubowicz@wien.gv.at

Julia Kernbichler
Mediensprecherin des Vizebürgermeisters Christoph Wiederkehr, MA
+43 664 84 915 46
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