Achitz: Sozialhilfe muss Existenz sichern – Soziale Grundrechte in Verfassung verankern

Achitz: Sozialhilfe muss Existenz sichern – Soziale Grundrechte in Verfassung verankern

Auch Regierungsprogramm sieht Grundrechts-Erweiterung und soziale Absicherung von Armutsbetroffenen vor – Volksanwaltschafts-Sonderbericht liegt Parlament vor

„Die aktuelle Teuerung wirkt sich auf armutsgefährdete Menschen viel drastischer aus als auf Wohlhabende“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Etwa ein Viertel aller Beschwerden über die Landes- und Gemeinderverwaltung, mit denen sich die Volksanwaltschaft befasst, betreffen den Bereich Soziales. „Das zeigt, wie wichtig eine Sozialhilfe ist, die die Existenz der Menschen sichert. Auch wenn die Regierung nun einige Sozialleistungen laufend an die Inflation anpasst, ist es unbedingt notwendig, Soziale Grundrechte in die Verfassung aufzunehmen. Eine Kürzung oder sogar eine Abschaffung dieser Rechte wäre dann nicht mehr so einfach möglich. Dafür bräuchte man dann nämlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz.

SONDERBERICHT DER VOLKSANWALTSCHAFT DERZEIT IN PARLAMENT UND LANDTAGEN

Die Volksanwaltschaft hat beim NGO-Forum 2022 mit zahlreichen Organisationen deren Forderungen gesammelt und drängt auf eine Verankerung der sozialen Grundrechte in der Verfassung. Die Vorschläge wurden in Form eines Sonderberichts an den Nationalrat, den Bundesrat sowie die Landtage übermittelt und werden dort derzeit behandelt. “Es gibt einen breiten Konsens, dass Österreich ein Sozialstaat ist – das bildet die Verfassung aber nicht ab“, begründet das Achitz. Er fordert den Verfassungsgesetzgeber auf, einen umfassenden österreichischen Grundrechtskatalog schnellstmöglich in Angriff zu nehmen. “Das ist auch im Regierungsprogramm 2020–2024 vorgesehen, jetzt ist die richtige Zeit für die Umsetzung”, so Achitz. Vorrang sollte dabei das ebenfalls im Regierungsprogramm festgelegte Ziel der “soziale Absicherung von durch Armut betroffenen Menschen” haben, empfiehlt der Volksanwalt.

SOZIALE RECHTE ABSICHERN WIE FREIHEITSRECHTE

Eingriffe in bewährte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung würden erschwert, wenn man soziale Grundrechte in der Verfassung festschriebe. „Es wäre gut, zum Beispiel das Recht auf gute Arbeitsbedingungen, das Recht auf Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit in der österreichischen Verfassung zu verankern. In einem modernen Staat sollten nicht nur Freiheits- und Eigentumsrechte in der Verfassung stehen, sondern auch soziale Rechte“, meint Achitz. Als Beispiele nennt er das Recht auf ein Dach über dem Kopf, auf Arbeit, auf Altersversorgung, auf Versorgung bei Krankheit und Unfall. „Das gibt es in Österreich alles, aber nur auf Basis von einfachen Gesetzen, die sehr schnell geändert werden können, wie man bei Einschnitten in die Pensionen gesehen hat, oder bei der Abschaffung der Mindestsicherung und ihrer Ersetzung durch die Sozialhilfe.“ Die Absicherung in der Verfassung wäre stärker und dauerhaft.

SERVICE: Sonderbericht „NGO-Forum 2022 – Soziale Grundrechte”: https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte-und-pruefergebnisse

Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar. 

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
+43 664 301 60 96
florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
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