FPÖ – Stefan: Durch Berücksichtigung von FPÖ-Forderungen wird die Briefwahl sicherer!

FPÖ – Stefan: Durch Berücksichtigung von FPÖ-Forderungen wird die Briefwahl sicherer!

Wahlrechtsänderungspaket geht auf freiheitliche Kernkritikpunkte nach Sicherstellung der geheimen und unbeeinflussten Stimmabgabe ein

Am Beginn seines heutigen Debattenbeitrags zum Wahlrechtsänderungsgesetz stellte FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan klar, dass die Freiheitlichen im Ausschuss aufgrund offener Fragen noch gegen dieses gestimmt hätten. Mittlerweile hätten diese aber ausgeräumt werden können, wodurch die FPÖ im Plenum nun zustimmen werde. „Denn das jetzt vorliegende Paket entspricht weitgehend dem, das wir während der Regierungszeit mit der ÖVP ausverhandelt haben. Kernpunkt dabei ist die Abarbeitung unserer freiheitlichen Kritik an der Briefwahl, bei der die Grundsätze des Wahlrechts, nämlich die geheime und unbeeinflusste Stimmabgabe, nicht gesichert sind. Daher haben wir immer gefordert, die Briefwahl auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken oder Maßnahmen für die Sicherung dieser Grundsätze zu treffen. Und das wird mit diesem Wahlrechtspaket in mehreren Punkten umgesetzt“, so Stefan.

Bisher sei es nicht immer klar gewesen, ob eine per Post verschickte Briefwahlstimme überhaupt angekommen und berücksichtigt worden sei. Dies werde nun durch mehr Nachvollziehbarkeit behoben. Direkt bei der Abholung der Briefwahl könne man nun auch seine Stimme am Gemeinde- oder Bezirksamt abgeben, was die unbeeinflusste und unmittelbare Stimmabgabe sicherstelle. „Neben der Verbesserung der Barrierefreiheit war es für uns auch ein wichtiger Punkt, dass die Auszählung der Briefwahlstimmen nicht erst am Tag nach der Wahl erfolgt und man dann erst das Ergebnis erfährt. Durch die verpflichtende Samstagsentleerung bei der Post können diese Stimmen daher gleich am Sonntag mitausgezählt werden. All das führt dazu, dass die Briefwahl sicherer wird, was wir Freiheitliche sehr begrüßen“, erklärte der freiheitliche Justizsprecher. Wichtig sei auch gewesen, dass das Amt des Wahlbeisitzers ein Ehrenamt bleibe und es hinsichtlich deren Bezahlung zu einer Vereinheitlichung über die Bundesländer hinweg komme.

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