„Bürgeranwalt“: Lärmquelle Polizeihubschrauber – was tun, wenn die Polizei die Nachtruhe stört?

„Bürgeranwalt“: Lärmquelle Polizeihubschrauber – was tun, wenn die Polizei die Nachtruhe stört?

Am 5. November um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 5. November 2022, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Lärmquelle Polizeihubschrauber – was tun, wenn die Polizei die Nachtruhe stört?

Gerald T. aus Schwechat hat sich an die Volksanwaltschaft gewandt und beklagt die Lärmbelastung durch Polizeihubschrauber in Mannswörth in Niederösterreich. Diese würden vor allem in den Abendstunden oftmals in niedriger Flughöhe über bebautes Gebiet fliegen und so eine unnötige Belastung für die Anrainer/innen darstellen. Seitens des Innenministeriums betont man die Notwendigkeit der Überwachungsflüge, um sensible Infrastruktur schützen zu können.

Dornröschenschlaf beendet? Gibt es für das Freilichtmuseum „Heft“ in Kärnten endlich eine Verwendung?

In Hüttenberg in Kärnten wurde eine ehemalige Eisenwerksanlage vor 20 Jahren von Architekt Günther Domenig zu einem Museum umgebaut und versank dann in eine Art Dornröschenschlaf. Es gab zwar immer wieder Ideen, was man in dem Gebäude machen könnte, aber umgesetzt wurde nichts. Oder jetzt doch?

Streitfall nach Sprengung – bleibt ein Tiroler Landwirt auf unverschuldetem Schaden sitzen?

Landwirt Martin G. aus Obergurgl in Tirol bezieht seine Einkünfte ausschließlich aus seiner hofeigenen Käserei. Diese ist jedoch seit einigen Monaten „vorübergehend geschlossen“. Denn wegen Sprengarbeiten am Nachbargrundstück wurde der Reifekeller der Käserei verschmutzt und der gelagerte Käse stark verunreinigt. Die Firma, die die Sprengarbeiten im Auftrag einer Hotelgruppe aus Ungarn durchführte, leitete die Schadenmeldung von Herrn G. an die Haftpflichtversicherung weiter. Allerdings war diese der Ansicht, dass die Sprengarbeiten sachgemäß durchgeführt wurden, und lehnte eine finanzielle Abgeltung für den verunreinigten Käse ab. Bleibt Herr G. nun auf seinem Schaden sitzen?

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