„Equal Pension Day“ in Niederösterreich am 31. Juli 2022

„Equal Pension Day“ in Niederösterreich am 31. Juli 2022

LR Teschl-Hofmeister: Frauen bekommen durchschnittlich 41,70 Prozent weniger Pension als Männer

St. Pölten (OTS/NLK) – Am 31. Juli 2022 wird in Niederösterreich zum achten Mal der „Equal Pension Day“ begangen. Der ‚Equal Pension Day‘ markiert jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben wie Frauen erst am Jahresende. Heuer fällt er auf den 31. Juli, was eine leichte Verbesserung zum Vorjahr darstellt.

„Der Aktionstag macht auf die aktuelle Situation von Frauen in Bezug auf Gleichstellung beim Einkommen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufmerksam, im Jahr 2021 war es der 29. Juli. Für die Pensionshöhe ist sowohl die Einkommenshöhe als auch die Zahl der Beitragsmonate relevant. Derzeit liegt die durchschnittliche Brutto-Pensionshöhe bei Männern bei 2.188 Euro und bei Frauen bei 1.275 Euro“, erklärt Frauen-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Das aktuelle Pensionssystem ist auf ein Erwerbsleben in Vollzeit und ohne Unterbrechungszeiten ausgelegt. Dies ist jedoch vor allem für Frauen aufgrund der unbezahlten Sorge-Arbeit nicht zu erreichen.

„Frauen bekommen durchschnittlich 41,70 Prozent weniger Pension als Männer. Altersarmut ist in vielen Fällen weiblich. Hauptursache für die geringere Pensionsauszahlung ist eine schlechtere Bezahlung sowie die ungleiche Verteilung von Haus- und Pflegearbeit, weshalb sich Frauen oft nur eingeschränkt oder gar nicht am Arbeitsmarkt beteiligen können“, so Teschl-Hofmeister.

Die Landesrätin verweist auf die Möglichkeit zum Pensionssplitting:
„Die Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Das bedeutet, dass jener Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre nach der Geburt des Kindes bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lässt.“ Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht überschritten werden. Die Übertragung muss bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.

„Im Leben einer Frau gibt es immer wieder Phasen, in denen sie wichtige Entscheidungen bezüglich Finanzen, Einkommen und Altersvorsorge treffen sollte. Das beginnt bei der Berufswahl, setzt sich fort bei der Frage „Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit“ bis hin zur Pensionsvorsorge. Trotzdem setzen sich viele Frauen nicht mit dem Thema auseinander“, fasst Teschl-Hofmeister zusammen. „Im Projekt GeldHeldinnen – das wir Ende 2021 gestartet haben – entstehen maßgeschneiderte Angebote für Frauen, ihre Finanzkompetenz zu verbessern. Unser Ziel ist, dass Frauen selbständig und selbstbewusst an ihrer finanziellen Lebensplanung arbeiten, damit sie sich eine Existenzsicherung bis hin zur Pension aufbauen können.“

Alle Informationen zum Projekt GeldHeldinnen www.wendepunkt.or.at/geldheldinnen

Weitere Informationen: Mag. (FH) Dieter Kraus, Büro Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Tel.:
02742/9005/12655, Mobil: 0676/812 12655, Fax: 02742/9005/12650

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
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Doris Zöger
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