Bundesminister Rauch: Nationaler Aktionsplan Behinderung soll bald finalisiert werden
Bundesminister Rauch: Nationaler Aktionsplan Behinderung soll bald finalisiert werden
Forderung nach Lohn statt Taschengeld für Beschäftigte in Tageswerkstätten im Sozialauschuss
Wien (PK) – Im zweiten Teil des heutigen Sozialausschuss standen die Anliegen von Menschen mit Behinderung im Fokus. Dazu lagen eine Reihe von oppositionellen Entschließungsanträgen vor, die allesamt vertagt wurden. Im Besonderen setzten sich die Abgeordneten für einen verpflichtenden Mindestlohn und eine volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Personen mit Behinderung ein, die in Tageswerkstätten beschäftigt sind und derzeit nur ein Taschengeld in der Höhe von 60 € bis 150 € erhalten. Aufgrund seiner eigenen beruflichen Erfahrungen sei ihm diese Problematik sehr bewusst, betonte Sozialminister Johannes Rauch. Eine diesbezügliche Studie, die sich mit all den damit verbundenen komplexen Fragen befasse werde, soll noch heuer präsentiert werden. Ähnliches gelte für den neuen Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) für die Jahre 2022 bis 2030, erklärte der Ressortchef, dieser soll bald finalisiert werden.
Mindestlohn für Beschäftigte mit Behinderung in Tageswerkstätten
Forderungen nach einem verpflichtenden Mindestlohn und damit verbunden auch einer vollen Sozialversicherungspflicht für Personen mit Behinderung, die in Tageswerkstätten beschäftigt sind, lagen in Form von zwei Entschließungsanträgen vor. Da die dortigen Tätigkeiten nicht als normale Erwerbsarbeit, sondern als therapeutische Maßnahmen gelten, würden die Betroffenen nur ein Taschengeld zwischen 60 € und 150 € erhalten, beklagte Verena Nussbaum. Teilweise würde dort aber auch Designerstücke hergestellt, die später teuer verkauft werden. Die SPÖ drängte daher darauf, auch in Tageswerkstätten künftig Lohn bzw. Gehalt zu zahlen und die dort tätigen Menschen damit arbeits-, sozial- und pensionsversicherungsrechtlich mit anderen Arbeitnehmer:innen gleichzustellen. Schon 2020 habe es einen All-Parteien-Antrag in dieser Causa gegeben, seitdem sei aber nichts passiert, beklagte Nussbaum (2635/A(E)).
Diese Forderungen gebe es seit vielen Jahren, rief auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ) in Erinnerung. Es sei ein sehr trauriger Zustand, dass sich noch immer nichts geändert habe und der Staat weiterhin auf diese Weise mit den Schwächsten in der Gesellschaft umgehe (381/A(E)). Es werde schon so lange darüber diskutiert, aber man trete noch immer auf der Stelle, bedauerte ebenso Gerald Loacker von den NEOS.
Aufgrund seiner eigenen beruflichen Erfahrungen sei ihm diese Problematik sehr bewusst, betonte Sozialminister Johannes Rauch. In seiner früheren Tätigkeit sei es ihm zumindest auf Länderebene gelungen, dafür eine Lösung zu finden. Da es sich um eine sehr komplexe Frage handle, habe sein Ressort eine Studie in Auftrag gegeben, die noch heuer präsentiert werden soll. Was den neuen Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) für die Jahre 2022 bis 2030 betrifft, der die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich bundesweit umsetzen soll, so kündigte der Minister die baldige Finalisierung an. Daran werde man dann anknüpfen und konkrete Umsetzungsschritte machen, wie etwa im Bildungsbereich, wo noch viel zu tun sei. Er wies auch darauf hin, dass einige Bundesländer bereits viel getan hätten und hervorragend unterwegs seien. Generell sei Inklusion eine Querschnittsmaterie, die Anstrengungen von allen Beteiligten erforderlich mache.
Beide Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.
Weitere oppositionelle Anliegen vertagt: Definitionsfragen, Ausbau der Mobilitätsförderung, persönliche Assistenz für Schüler:innen
In einem weiteren Entschließungsantrag kritisierten die Freiheitlichen, dass für die Einstufung als „begünstigt Behinderte/-r“ in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Grade der Behinderung herangezogen werden. Der Sozialminister soll eine einheitliche und für den gesamten öffentlichen Verkehr bindende Definition von „begünstigt Behinderten“ schaffen, die ab einem 50%igen Grad der Behinderung gilt und auf ermäßigte Dienstleistungen, Tickets und Fahrkarten anzuwenden ist (2430/A(E)). Generell spricht sich die FPÖ für einen Ausbau der Mobilitätsförderung für Menschen mit Behinderung aus. Zudem drängt sie darauf, die bisherigen Instrumente zu evaluieren und die Ausweitung von Fahrpreisermäßigungen bzw. -befreiungen im öffentlichen Verkehr zu prüfen. Laut Antrag werden derzeit etwa Förderungen für Orientierungs- und Mobilitätstraining, die Anschaffung eines Assistenzhundes, das Erlangen einer Lenkberechtigung und den Erwerb von Kraftfahrzeugen gewährt, ebenso gibt es Mobilitätszuschüsse und Fahrpreisermäßigungen (1527/A(E)).
In einer weiteren Initiative spricht sich die FPÖ für persönliche Assistenz für alle Schüler:innen mit Behinderungen aus. Das Bildungsministerium verwehre Schüler:innen mit nichtkörperlichen Behinderungen das Recht auf persönliche Assistenz, so die Antragsteller:innen, die diesbezüglich auch auf eine Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gegen das Bildungsministerium verweisen. Sie zitieren zudem von der Website des Bildungsministeriums, auf der festgehalten ist, dass eine persönliche Assistenz nur für Schüler:innen und Studierende mit körperlicher Beeinträchtigung vorgesehen ist. Um der Diskriminierung von Schüler:innen mit Sinnesbehinderungen oder Autismus entgegenzuwirken, halten es die Freiheitlichen für zwingend notwendig, diesen Menschen ebenso das Recht auf persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen zukommen zu lassen. Die FPÖ fordert vom Sozialminister und vom Bildungsminister daher eine Regierungsvorlage ein, mit der die rechtliche Gleichstellung aller Schüler:innen mit Behinderungen -unabhängig von Art und Pflegestufe – hinsichtlich des Anspruchs auf persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen umgesetzt wird (1846/A(E)).
Alle drei Anträge wurden vertagt.
SPÖ pocht auf Erhöhung der Pensionen und des Pflegegelds ab 1. Juli 2022
Für eine Erhöhung beim Pflegegeld und bei den Pensionen bis zu 4.000 € um 6% bereits ab dem 1. Juli 2022 traten die Sozialdemokrat:innen ein (2636/A)). Außerdem sollte die für Anfang 2023 anstehende Valorisierung des Pflegegelds aufgrund der aktuellen Inflationsentwicklung um ein halbes Jahr vorgezogen werden (2506/A(E)). Die Teuerung nehme exorbitante Formen an, das betreffe insbesondere auch Personen mit Pflegebedarf, gibt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch zu bedenken. Schließlich sei nicht nur Tanken und Heizen teurer geworden, auch die Preise für Wohnen und Lebensmittel hätten zuletzt stark angezogen. Es brauche daher nachhaltige Maßnahmen und nicht nur Einmalzahlungen, bekräftigte Alois Stöger, denn die Inflationsraten werden noch länger auf einem hohen Niveau bleiben.
Dieser Ansicht schloss sich auch Gerhard Kaniak (FPÖ) an, der beide Initiativen der SPÖ unterstützte. Sogar eine Pensionserhöhung um 6% würde die aktuelle Inflationsrate von rund 7,3% nicht mehr ausgleichen können. Es müsse aber alles getan werden, um die Kaufkraft zu stärken und die Selbsterhaltungsfähigkeit der Menschen zu gewährleisten.
Erst heute wurde der aktuelle Bundesrechnungsabschluss vorgelegt, der die Entwicklung des Pensionssektors eindrücklich illustriere, merkte Gerald Loacker (NEOS) an. Er zeige, dass der Anteil der Ausgaben für Pensionen in den nächsten 30 Jahren von 2,5% auf 5,8% vom BIP wachsen werde. Außerdem sei Österreich nicht schlecht aufgestellt, da die heimische Durchschnittspension um 61% höher sei als in Deutschland. Im Sinne der Generationengerechtigkeit sehe er daher in diesem Bereich keine akute Notwendigkeit, um weitere Erhöhungen vorzunehmen.
Von Seiten der ÖVP-Redner:innen wurde auf die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes sowie auf die in den drei Entlastungspaketen enthaltenen Unterstützungsmaßnahmen hingewiesen. Auch Markus Koza (Grüne) argumentierte in eine ähnliche Richtung. Die automatische Anpassung der Pensionen sei gesetzlich vorgeschrieben und finde daher jährlich statt. Dadurch werde die jeweilige Inflationsrate des Vorjahres abgegolten. Er wolle sich auch die rasch wirksamen Einmalzahlungen (z.B. zwei Mal 300 € für Geringverdiener) nicht klein reden lassen, das seien beachtliche Beträge für die Betroffenen. Zudem würden vom Teuerungsabsetzbetrag, der bis zu 500 € ausmachen könne, vor allem jene profitieren, die zwischen 1.200 und 1.800 brutto erhalten. Alleine der erhöhte Klimabonus in der Höhe von 500 € würde bei niedrigen Einkommensbezieher:innen eine Pensionserhöhung um 6% mehr als wettmachen, rechnete Koza vor.
Bei der Abstimmung fanden die Anträge nur die Unterstützung von SPÖ und FPÖ; sie blieben somit in der Minderheit.
NEOS mahnen bessere Datenbasis zur Umsetzung einer treffsicheren Politik ein
Nach Meinung von NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker gibt es derzeit ein „unkoordiniertes Förderwirrwarr“ in Österreich. Oft wisse die eine Hand nicht, was die andere mache. Das liege ihm zufolge nicht zuletzt daran, dass Förderungen nur unvollständig in der Transparenzdatenbank erfasst werden und es auch kein Gesamtkonzept dafür gibt, wie die Daten zu Steuerungszwecken genutzt werden können. Dadurch komme es zu Doppelgleisigkeiten und Intransparenz. Auch sollte in Hinkunft vermieden werden, dass es zu „großen Streuverlusten“ komme wie jetzt wieder beim erhöhten Klimabonus. Loacker fordert die Regierung in seinem Entschließungsantrag daher auf, eine Datenbasis für sämtliche Transfers und öffentlichen Leistungen von Seiten des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Kammern und der Sozialversicherung zu schaffen, um eine treffsichere Vergabe von staatlichen Leistungen zu gewährleisten (2609/(A(E)). Er beruft sich in diesem Zusammenhang auch auf Kritik des Rechnungshofs und des parlamentarischen Budgetdienstes. Entsprechende Vorschläge gebe es auch von Seiten des IHS und des WIFO.
Die Intention des Antrags sei durchaus unterstützenswert, urteilte ÖVP-Abgeordneter Norbert Sieber, die Realisierung der Forderungen hätte jedoch äußerst weitreichende Folgen und würde Kompetenzverschiebungen erforderlich machen. Der von ihm eingebrachte Vertagungsantrag wurde mit ÖVP-Grünen-Mehrheit angenommen.
Abkommen mit Brasilien regelt bilaterale sozialrechtliche Fragen
Einstimmig genehmigt wurde dann noch das bilaterale Abkommen mit Brasilien in Angelegenheiten der sozialen Sicherheit. Geregelt werden damit etwa die Pensionsversicherung und Fälle von grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit. Demnach werden in beiden Vertragsstaaten zurückgelegte Versicherungszeiten für den Pensionsanspruch nur in jenen Fällen zusammengerechnet, in denen nach nationalem Recht nicht die erforderlichen Zeiten gesammelt wurden. Die Berechnung der österreichischen Leistungen erfolgt nach dem Unionsrecht, wobei brasilianische Versicherungszeiten mit Versicherungszeiten eines anderen Mitgliedstaates der EU gleichzusetzen sind. Das Ministerium geht von Mehrkosten von rund 178.000 € für das Jahr 2022 aus. Bis 2025 rechnet man mit rund 977.000 € Mehraufwand (1523 d.B.). (Schluss Sozialausschuss) sue
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