25 Jahre Gewaltschutzgesetz – betroffene Kinder werden immer noch nicht ausreichend wahr- und ernstgenommen
25 Jahre Gewaltschutzgesetz – betroffene Kinder werden immer noch nicht ausreichend wahr- und ernstgenommen
Österreich (OTS) – Am 1.5.2022 feiern wir 25 Jahre Gewaltschutzgesetz.
Das Gewaltschutzgesetz ist nicht nur für gewaltbetroffene Erwachsene, sondern auch für Kinder, die selbst Gewalt erleben oder von der Gewalt eines Elternteils oder einer Bezugsperson gegen die andere betroffen sind, eine wichtige Errungenschaft. Durch dieses Gesetz konnte u.a. ein wichtiges Instrument zum Schutz der betroffenen Kinder und Erwachsenen etabliert werden. Die Wegweisung bzw. das Betretungs- und Annäherungsverbot gegenüber der gewaltausübenden Person, ermöglicht, dass Gewaltopfer weiterhin in der vertrauten Umgebung bleiben können.
Während die Unterstützung von gewaltbetroffenen Erwachsenen – meist Frauen – nach polizeilichen Interventionen gut etabliert und durch das Sicherheitspolizeigesetz abgesichert ist, gibt es bis heute kein gesetzlich verankertes Unterstützungsangebot für Kinder/Jugendliche, die durch Gewalteskalationen zuhause ebenso massiv betroffen sind.
„Die Belastung von Kindern durch häusliche Gewalt gerät immer wieder aus dem Blick, obwohl zahlreiche Studien die schädigenden Auswirkungen belegen“, betont Petra Birchbauer, Vorsitzende im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren. Das Miterleben von Gewalt im eigenen Zuhause ist eine besonders belastende Form von psychischer Gewalt, die auch häufig mit anderen Gewaltformen einhergeht.
DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN
Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
Martina Wolf
Geschäftsführung
Mail: martina.wolf@oe-kinderschutzzentren.at
Telefon: +43 664 887 36 462
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