Caritas begrüßt Hospiz- und Palliativfondsgesetz
Caritas begrüßt Hospiz- und Palliativfondsgesetz
Landau: „Jetzt sind die Länder am Zug, mit dem Ausbau der Hospiz- und Palliativangebote rasch zu beginnen.“
Wien (OTS) – „Die heute im Nationalrat beschlossene Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung ist ein echter Meilenstein und die Grundlage für einen regelfinanzierten, nun hoffentlich schnellen und flächendeckenden Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten in Österreich“, sagt Michael Landau, Präsident der Caritas Österreich.
Besonders mit Blick darauf, dass der Hospiz- und Palliativbereich in Österreich bisher weder ausreichend ausgebaut, noch finanziert war, sei der Handlungsbedarf enorm. Mangels ausreichender Angebote kann momentan nur jede*r zweite Betroffene eine Betreuung und Begleitung in Wohnortnähe finden. Zudem ist der Hospiz- und Palliativbereich vielfach noch immer auf Spenden angewiesen. Jetzt seien jedenfalls die Länder am Zug, sich die bereitgestellten Mittel abzuholen und mit dem Ausbau rasch zu beginnen, so Landau: „Mit der Schaffung des Hospiz- und Palliativfonds und der Bereitstellung einer Anstoßfinanzierung von Bundesseite muss es mit der Beteiligung von Ländern und Sozialversicherungsträgern nun möglichst schnell gelingen, entsprechende noch fehlende Angebote auszubauen, um damit die palliative Begleitung und Betreuung von Patient*innen am Ende ihres Lebens sicherzustellen.“ Dass Menschen kompetent und wirksam begleitet und betreut werden, dürfe nicht vom Wohnort abhängen, sondern muss in gleicher Weise flächendeckend in ganz Österreich möglich sein. Positiv streicht Landau auch die Finanzierung von Leistungen der Grundversorgung hervor, wie z.B. auch der Vorsorgedialoge, sowie von Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für sowohl haupt- als auch ehrenamtlich tätige Mitarbeiter*innen, wie bspw. Hospiz und Palliative Care in Pflegeheimen (HPCPH).
Hospiz- und Palliativfondsgesetz als wichtige Begleitmaßnahme
– auch im Sinne der Suizidprävention
Gerade auch im Lichte der kürzlich ebenso im Nationalrat beschlossenen Neuregelung zum assistierten Suizid ist ein flächendeckend gesicherter, wohnortnaher Zugang zu Hospiz- und Palliativangeboten die wirksamste Maßnahme zur Suizidprävention. Landau: „Als eine der größten Trägerorganisationen von Hospiz- und Palliativcare wissen wir, dass der Wunsch, das eigene Leben zu beenden, in Ländern mit gut ausgebauten palliativen und hospizbegleitenden Versorgungsstrukturen sehr gering ist. Umso wichtiger ist jetzt ein schneller Ausbau.“ Insgesamt stehen in den nächsten drei Jahren 108 Mio. Euro zur Verfügung, die über einen Zweckzuschuss an die Bundesländer verteilt werden. Während der Ko-Finanzierungsanteil der Bundesländer in zumindest gleicher Höhe festgelegt wurde, ist für die finanzielle Beteiligung der Sozialversicherung gesetzlich keine Mindesthöhe vorgesehen. Somit bleibt leider unklar, wie viele Mittel in den kommenden Jahren gesamt zur Verfügung stehen werden. „Ich hoffe, dass auch die Sozialversicherungsträger hier einen wesentlichen Beitrag leisten werden, um einen flächendeckenden Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten schnellstmöglich erreichen zu können“, so Landau.
Keine Zeit bei der Umsetzung des Gesetzes verlieren!
Wichtig im Rahmen der großen Ausbau-Initiative wird das Festlegen bzw. Weiterentwickeln gemeinsamer Qualitätskriterien für Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung sein, so Landau weiter: „Es freut uns sehr, dass im Gesetz bei den Qualitätskriterien nun die Einbindung der Träger*innen über den Dachverband HOSPIZ festgelegt wurde. Damit ist gewährleistet, dass die große Expertise aus der Praxis in diesen Prozess gut einfließen kann“. Kritisch sieht Landau die langen Fristen, die das Gesetz enthält. Dies betrifft u.a. die Qualitätskriterien, die bis Ende 2022 ausgearbeitet werden und erst ab 2023 schrittweise umzusetzen sind. Vor dem Hintergrund, dass fachlich anerkannte Qualitätskriterien bereits bestehen, die auch in den Österreichischen Strukturplan Gesundheit aufgenommen wurden, ist eine erneute Ausarbeitung aus Sicht der Caritas nicht erforderlich:
„Vielmehr sollten bestehende Kriterien bis zu einer Evaluierung ab sofort herangezogen werden, um nicht kostbare Zeit zu verlieren.“ Ähnlich verhält es sich beim Zeitrahmen für die Festlegung der Parameter für die Gestaltung von Tarifen, so Landau: „Es gilt zu verhindern, dass Geld für den Ausbau ab nächstem Jahr verfügbar ist, wir aber auf die Grundlagen, nach denen dieses Geld einheitlich verwendet werden soll, noch bis Ende 2023 warten müssen. Hier appelliere ich an das Sozialministerium, in diesen Fragen auf dem bestehenden Expertenwissen aufzubauen, und die gesetzlichen Fristen für einen schnelleren Ausbau nicht auszureizen.“
Caritas Österreich
Melanie Wenger-Rami
Pressesprecherin, Leitung Öffentlichkeitsarbeit
+43 664/8266920
melanie.wenger-rami@caritas-austria.at
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