Wölbitsch/Olischar ad Chorherr: Rechtskräftige Anklage ist weiterer Schritt um für die nötige Aufklärung zu sorgen

Wölbitsch/Olischar ad Chorherr: Rechtskräftige Anklage ist weiterer Schritt um für die nötige Aufklärung zu sorgen

Oberlandesgericht Wien hat Einspruch gegen Anklage abgewiesen – Keine Flächenwidmung nach Gutdünken in Wien

Wien (OTS) – „Die nun rechtskräftige Anklage der WKStA gegen den früheren Planungssprecher der Wiener Grünen Christoph Chorherr ist ein weiterer Schritt um die fragwürdigen Machenschaften der rot-grünen Ära in Wien und das fehlgeleitete System der Flächenwidmungen in Wien insgesamt aufzuklären“, so Klubobmann Markus Wölbitsch und Planungssprecherin Elisabeth Olischar angesichts der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien. Der Weg für den Prozess sei nun frei.

Die Volkspartei Wien habe stets kritisiert, dass dieses System der Flächenwidmungen in Wien geradezu ein Musterbeispiel für Intransparenz sei. In diesem Zusammenhang müsse auch die Rolle der Wiener SPÖ aufgeklärt werden. „Der Weg zur Hauptverhandlung in diesem Verfahren ist nun geebnet. Dieses wird nun endgültig Klarheit über die Praktiken von Christoph Chorherr, der sämtlichen anderen mutmaßlich involvierten Personen sowie der Stadt Wien im Gesamten bringen“, so die beiden weiter und abschließend: „Es kann nicht sein, dass es gängige Praxis ist, dass die Flächenwidmung in Wien nach dem Wunsch einzelner Personen sowie nach Gefälligkeiten und Gutdünken vergeben wird.“

Die neue Volkspartei Wien
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