Zinsloses Darlehen bei Insolvenz: AK verlängert ihre Corona-Hilfe
Zinsloses Darlehen bei Insolvenz: AK verlängert ihre Corona-Hilfe
Graz (OTS) – Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise haben Betriebe und Beschäftigte schwer getroffen. In den kommenden Monaten ist eine Zunahme der Insolvenzen zu befürchten, davon werden auch viele steirische Beschäftigte betroffen sein. Damit AK-Mitglieder nicht monatelang bis zur ersten Zahlung des Insolvenz-Entgelts warten müssen, verlängert die AK Steiermark ihre im Frühjahr 2020 eingeführte Corona-Hilfe bis Ende 2022.
„Ziel der Corona-Überbrückungshilfe ist die Sicherung des Lebensunterhaltes der kammerzugehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich Lehrlingen“, erklärt AK-Präsident Josef Pesserl. Aus den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre ist bekannt, dass es bis zur ersten Zahlung des Insolvenz-Entgelts im Durchschnitt zwei Monate dauert, wie Bruno Sundl, Leiter der AK-Abteilung Insolvenz betont: „Diese Durchschnittswerte werden bei zunehmenden Insolvenzen nicht zu halten sein.“ Die Zeit bis zur Erstzahlung soll durch die AK-Hilfsgelder überbrückt werden.
Bis zu 6.000 Euro
Das zinsenlose Darlehen kann bis zur Höhe von 70 Prozent des laufenden Entgeltes (ohne anteilige Sonderzahlungen und Überstunden), im Höchstfall jedoch 2.000 Euro netto je Monat, betragen. Das Darlehen kann für maximal drei Monate, gesamt also 6.000 Euro, beantragt werden. Für die Bestimmung der Darlehenshöhe ist die bei Gericht eingebrachte Forderungsanmeldung heranzuziehen. Das Darlehen wird in erster Linie durch Einbehalt des Insolvenz-Entgeltes am Treuhandkonto des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) Steiermark in der Höhe des Darlehens getilgt.
Voraussetzungen
Auf eine Vorfinanzierung des Insolvenz-Entgelts besteht kein Rechtsanspruch. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss Mitglied der AK Steiermark sein. Die Ansprüche können nachgewiesen werden durch Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, Masseverwalteranerkenntnis, vom Masseverwalter bestätigtes Forderungsverzeichnis.
Die Vorfinanzierung ist für Insolvenzen bis 31. Dezember 2022 befristet.
Der Antrag ist zu finden unter [www.akstmk.at/insolvenz] (http://www.akstmk.at/insolvenz)
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Marketing & Kommunikation
Hans-Resel-Gasse 8–14
8020 Graz
05/7799
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender