E-Control: Ökostrom – Leistung leicht gestiegen, von der OeMAG abgenommene Menge bei 9,5 TWh
E-Control: Ökostrom – Leistung leicht gestiegen, von der OeMAG abgenommene Menge bei 9,5 TWh
Anteil des geförderten Ökostroms 2020 gesunken, Unterstützungsvolumen nahezu konstant, Ökostromanteil bei rund 81%
Wien (OTS) – Der Anteil des geförderten Ökostroms ist im vergangenen Jahr von 17,7 Prozent im Jahr 2019 auf 16,8 Prozent gesunken. Das geht aus dem aktuellen Ökostrombericht der E-Control hervor, der heute in Wien präsentiert worden ist.
Die von der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) abgenommene Strommenge sank um 8 Prozent von 10.406 Gigawattstunden (GWh) auf 9.549 GWh. Nach 58.876 GWh im Jahr 2019 betrug die gesamte Stromabgabe an Endverbraucherinnen und Endverbraucher im Bezugsjahr 2020 56.870 GWh. „Dies spiegelt auch einen gesunkenen Gesamtstromverbrauch im Jahr 2020 wider.“, erläutert der Vorstand der E-Control, Alfons Haber. Und weiter: „Die Entwicklung des Ökostroms unterliegt aktuell einer enormen Dynamik, nicht zuletzt die gestiegenen Großhandelspreise haben einen direkten Einfluss auf die Ökostromkosten.“
Ökostromkosten 2021 bei rund 110 Euro für einen Durchschnittshaushalt
Für 2021 wird erwartet, dass die Ökostrommengen wieder steigen und sich auch die ursprüngliche Marktpreiserwartung von Ende letzten Jahren in den Ökostromkosten zeigt. „Die Ökostromförderkosten für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden betragen im Jahr 2021 rund 110 Euro inklusive Steuern.“, so Haber. „Darin spiegeln sich jedoch nicht die jüngsten Strompreisentwicklungen wider. Die entsprechenden Gutachten für die Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und somit die Zahlen für 2022 sind gerade in Ausarbeitung. Ein finales Bild dazu wird deshalb erst Ende des Jahres vorliegen. Der hohe Marktpreis des 2. Halbjahres 2021 und der weitere Ausblick für 2022 lassen jedoch auf ein völlig neues Bild bei der Höhe des zukünftigen Erneuerbaren-Förderbeitrag erwarten. Dieser dürfte also deutlich sinken. Gleichzeitig hat der Effekt eingesetzt, dass bereits jetzt Anlagen aus dem Fördersystem wechseln, um von dem gestiegenen Marktpreis zu profitieren.“ erläutert Haber.
Hilfe für einkommensschwache Haushalte
Mit dem heuer beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird es für einkommensschwache Haushalte weitere Unterstützung geben. Die aufzubringenden Fördermittel für die Ökostromkosten sind zukünftig durch die Erneuerbare-Förderpauschale – die weiterhin alle drei Jahre neu festzulegen ist – und durch den Erneuerbaren-Förderbeitrag aufzubringen. „Neben der bereits bekannten und bestehenden Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte, die bei der GIS beantragt wird, soll es zukünftig auch eine zusätzliche Kostendeckelung für Haushalte geben. Abhängig vom Nettoeinkommen des Haushalts werden die Erneuerbare-Förderpauschale und der Erneuerbaren-Förderbeitrag auf 75 Euro jährlich begrenzt.“, erläutert Haber die Erleichterung für benachteiligte Haushalte.
Ergebnisse des aktuellen Ökostromberichts: Photovoltaik konnte
auch bei der abgenommenen Menge zulegen
Am Fördersystem für Ökostrom selbst hat sich auch 2020 nichts geändert. Gefördert wurden weiterhin bestimmte Ökostromtechnologien mittels staatlich garantierter Einspeisetarife, also fixen Abnahmepreisen für den Strom.
Betrachtet man die abgenommene Menge im Jahr 2020, so kam es nach einem Anstieg 2019 auf 10.406 GWh (+620 GWh) zu einem Rückgang auf 9.549 (-857 GWh). „Den signifikantesten Rückgang verzeichnete dabei die Windkraft mit knapp 620 GWh, gefolgt von der festen Biomasse mit 90 GWh.“, zitiert Haber aus dem Ökostrombericht
Dies spiegelt sich teilweise auch in der installierten Leistung wider. Hier sank die installierte, von der OeMAG abgenommene Leistung bei der Windkraft und der festen Biomasse um jeweils 50 MW. „Im Gegensatz dazu stieg die installierte Leistung im Bereich der Photovoltaik deutlich um 221 MW, womit die installierte Leistung in Summe um 100 MW gestiegen ist.“, so Haber.
Entwicklung der von der OeMAG abgenommenen Mengen von 2019 auf 2020 im Überblick:
• Windkraft -10%
• Photovoltaik +17%
• Kleinwasserkraft +9%
• Biomasse fest -31%
• Biogas +2%
Ökostromvergütung leicht gesunken
Der Rückgang der abgenommenen Ökostrommengen spiegelt sich auch in den gesunkenen ausbezahlten Förderungen wider. So sank das im Jahr 2020 ausbezahlte Vergütungsvolumen um 8% auf 986 Mio. Euro (-90 Mio. Euro). Das Vergütungsvolumen ist die Summe der ausbezahlten Einspeisetarife und enthält somit den Marktwert des abgenommenen Stroms. Das Unterstützungsvolumen, welches die tatsächliche Förderung über dem Marktwert hinaus zeigt, belief sich im Jahr 2020 auf 595 Mio. Euro. „Hierbei steht dem leichten Rückgang des Vergütungsvolumens auch ein leicht gesunkener Marktpreis entgegen. Verglichen mit 2019 ergibt sich dadurch ein Effekt von 63 Mio. Euro“, so Haber. Der den Berechnungen zugrunde gelegte Marktpreis im Jahr 2020 sank dabei von 50 auf 44 Euro/MWh.
Leicht sinkende durchschnittliche Einspeisetarife
Die Entwicklung der durchschnittlichen Einspeisetarife ist im Jahr 2020 leicht gesunken. „In Summe sank die Durchschnittsvergütung von 10,35 Cent/kWh auf 10,33 Cent/kWh. Maßgeblichen Anteil daran hat weiterhin die Photovoltaik. Die PV-Einspeisetarife für neue Anlagen sind über die Jahre deutlich gesunken und immer mehr alte Anlagen mit hohen Einspeisetarifen fallen aus dem Fördersystem.“, berichtet der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch.
Österreich hat traditionell hohen Ökostromanteil
Österreich verfügt traditionell über einen hohen Anteil erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung. Nach ersten Auswertungen stieg der Anteil des Ökostroms (inländische Erzeugung) am Stromverbrauch von 78% auf 81% im Jahr 2020. Dieser Anteil umfasst den gesamten Ökostrom, also sowohl den im Ökostrombericht erfassten Ökostrom, der mit Fördermitteln unterstützt wurde, als auch Ökostrom ohne Förderungen, wie etwa Strom aus großen Wasserkraftwerken. Dabei schwankt die Erzeugung je nach Wasserkraftkoeffizienten um bis zu 5%.
Neue Aufgaben mit dem EAG
Für das Ziel, bis 2030 die Stromversorgung bilanziell zu 100% auf Basis von Erneuerbaren zu bewerkstelligen, bietet das heuer beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) einen wesentlichen Baustein für die weitere Entwicklung und eine gute Grundlage. „Das EAG hat auch für die E-Control einige neue Aufgaben und Änderungen mit sich gebracht. So handelt es sich beispielsweise beim diesjährigen Ökostrombericht um den Letzten in der vorliegenden Art. Zukünftig wird dieser durch den EAG-Monitoringbericht ersetzt, welcher mit dem Beschluss des EAG eingeführt wurde. Neben der Ausweitung der Ausstellung von Herkunftsnachweisen wurde die E-Control zudem im Bereich der Energiegemeinschaften mit zusätzlichen Aufgaben betraut. Zum einen sind zum Beispiel per Verordnung reduzierte Netzentgelte für lokale bzw. regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zu erlassen. Dieser Ortsnetztarif für Energiegemeinschaften ist mittlerweile auch schon beschlossen und gilt seit 1.November. Zum anderen ist bis zum Ende des 1. Quartals 2024 eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Diese hat zu evaluieren, ob die Energiegemeinschaften eine angemessene und ausgewogenen Beteiligung an den Systemkosten leisten.“, erläutert Urbantschitsch. Und er betont abschließend: „Um die Ziele für 2030 zu erreichen, ist es unerlässlich, die für den Zubau geplanten Anlagen möglichst rasch an das Netz zu bringen. Die E-Control setzt sich seit Längerem für eine Beschleunigung des Netzanschlusses ein und wird dieses und alle weitern Themen des EAG aktiv weiterverfolgen.“
Aktuelle Entwicklungen
Der derzeitige Trend bei den Strommarktpreisen stellt einen Gamechanger dar. „Unter den aktuellen Marktbedingungen brauchen die meisten Ökostromtechnologien keine Förderung mehr. Dies zeigt sich auch darin, dass aktuell viele Anlagenbetreiber die Bilanzgruppe der OeMAG verlassen, damit einhergehend auch die Förderung ruhend stellen und den Strom selbst vermarkten. Mehrere 100 MW an Leistung haben die OeMAG bereits verlassen. Offen bleibt natürlich die Frage, wie lange die Hochpreisphase anhält und ob die Anlagenbetreiber dann wieder in den Fördervertrag zurückkehren.“, erläutert Urbantschitsch.
„Mit dem Ökostrombericht 2021 wird de facto auch die Geschichte des Ökostromgesetzes abgeschlossen. Das EAG setzt die Weichen für eine neue Förderlandschaft und eine neue Integration der Erneuerbaren. Den langfristigen Einspeisetarifen, eingebettet in ein Rund-um-Sorglos-Paket, folgt ein neuer marktbasierter Ansatz, bei dem die Anlagenbetreiber auch mehr Verantwortung übernehmen sollen.“, bilanziert Urbantschitsch abschließend.
Der neue Ökostrombericht ist auf der Homepage der E-Control unter folgendem link abrufbar: https://tinyurl.com/xberektu
E-Control
Mag. Bettina Ometzberger
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