Sozialausschuss bringt Pensionsanpassung für 2022 auf den Weg

Sozialausschuss bringt Pensionsanpassung für 2022 auf den Weg

Kleine und mittlere Pensionen sollen um bis zu 3% erhöht werden

Wien (PK) – Der Sozialausschuss hat heute die Pensionsanpassung für das Jahr 2022 beschlossen. Der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossene Vorschlag der Regierung sieht eine Anpassung um 1,8% vor, wobei kleine und mittlere Pensionen stärker erhöht werden sollen – nämlich um bis zu 3%. Ein Abänderungsantrag und ein eigener Antrag der NEOS zur Deckelung der Erhöhung von Sonderpensionen blieben in der Minderheit.

Kleine Pensionen werden 2022 um 3% erhöht

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen hat der Sozialausschuss die Anpassung der Pensionen für das kommende Jahr auf den Weg gebracht. Der generelle Anpassungsfaktor für 2022 beträgt 1,8%. Kleine und mittlere Pensionen sollen mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2022 (1105 d.B.) über diesen Anpassungsfaktor hinaus erhöht werden, und zwar um bis zu 3%.

Konkret gibt es für Pensionen unter 1.000 € im Monat eine Erhöhung von 3%. Das gilt auch für die Ausgleichszulagenrichtsätze. Die Untergrenze für Pensionen wird 2022 also bei 1.030 € im Monat liegen. Pensionen von monatlich zwischen 1.000 und 1.300 € werden zwischen 3% und 1,8% mehr erhalten, wobei der Betrag linear absinkt, je höher die Pension ist. Wer mehr als 1.300 € Pension im Monat bezieht, wird künftig um 1,8% mehr erhalten. Dabei wird das Gesamtpensionseinkommen herangezogen, also alle Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Darunter fallen – wie schon in den Jahren 2018 und 2020 – auch Sonderpensionen. Die Anpassung der Sonderpensionen soll durch eine Begrenzungsregel im Verfassungsrang entsprechend limitiert werden.

Auch die Ruhebezüge von BeamtInnen werden entsprechend angepasst. Die Erhöhung von 3% wird darüber hinaus auch für Opferrenten wirksam. Budgetär wirkt sich die zusätzliche Erhöhung der kleinen und mittleren Pensionen (ASVG, BSVG, GSVG) mit rund 110 Mio. € an Mehrkosten aus, bei den Beamtenpensionen kommt es durch die zusätzliche Erhöhung zu 2,7 Mio. € an Mehrkosten. Insgesamt werden im Jahr 2022 für sämtliche Pensionsanpassungen rund 1,1 Mrd. € Mehrkosten erwartet.

Im Zuge der Anpassung wird der Frühstarterbonus in der Höhe von 1 € für jeden Beitragsmonat vor dem 20. Geburtstag auch für BeamtInnen, Bundestheaterbedienstete und ÖBB-BeamtInnen für Pensionsantritte ab 1. Jänner 2022 gesetzlich verankert.

Per Abänderungsantrag haben ÖVP und Grüne im Ausschuss noch festgelegt, dass die Sonderpensionen nur dann beim Gesamtpensionseinkommen berücksichtigt werden, wenn sie im bzw. für das Jahr 2022 auch anzupassen sind. Ruhebezüge der BundesbeamtInnen, die erst ab November 2021 gebühren, werden zum Beispiel aufgrund der „Aliquotierungsregelung“ nicht für 2022 angepasst und sollen daher auch nicht bei der Gesamtpension berücksichtigt werden.

NEOS wollen Deckelung für Erhöhung von Sonderpensionen

Den NEOS war es ein Anliegen, besonders hohe Pensionen nur bis zu einem gewissen Betrag zu erhöhen. Sie haben ihren Vorschlag sowohl als Abänderungsantrag zur Vorlage der Regierung als auch als eigenen Antrag eingebracht (1881/A). Demnach sollen Pensionen gemäß Sonderpensionenbegrenzungsgesetz bei der Anpassung 2022 nicht stärker erhöht werden als die ASVG-Höchstpension. Die Anpassung soll 66 € nicht überschreiten dürfen. Begründet wird der Vorschlag mit der Wirtschaftskrise und den stark steigenden Budgetzuschüssen in das Pensionssystem. Beide Anträge fanden keine Zustimmung.

Mückstein: Pensionserhöhung mit sozialer Komponente

Ziel sei, die Kaufkraft von BezieherInnen von kleinen und mittleren Pensionen zu stärken, führte Sozialminister Wolfgang Mückstein an. Die nach dem Gesamtpensionseinkommen gestaffelte Pensionserhöhung trage demnach eine starke soziale Komponente in sich. Die Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze und der Pensionen unter 1.000 € um 3% bezeichnete der Sozialminister als „echte Armutsbekämpfung“. Die Hälfte aller PensionistInnen, nämlich rund 1,1 Mio. Menschen werde mehr als die Inflationsabgeltung erhalten. Die Anhebung komme vor allem Frauen zu Gute, so Mückstein.

Markus Koza (Grüne) griff insbesondere die geplante Verfassungsbestimmung zu den Sonderpensionen heraus. Er rechtfertigte, warum man bei der Erhöhung von Sonderpensionen keinen Deckel eingeführt habe. Es gebe hier Bedenken, dass bei einer gedeckelten Erhöhung aufgrund des realen Wertverlustes Klagen beim Verfassungsgerichtshof drohen. Deshalb habe man die Erhöhung dieser Pensionen bei 1,8% belassen, auch wenn er einen fixen Deckel als „sympathisch“ bezeichnete. Beim Abänderungsantrag, den Koza einbrachte, handle es sich um die Korrektur eines Tippfehlers sowie Konkretisierungen bezüglich der Anpassung der Sonderpensionen, legte er dar.

Gerald Loacker (NEOS) übte starke Kritik an der Regierungsvorlage. Die abgestufte Pensionserhöhung sei „sachlich und fachlich hanebüchener Unfug“, sagte er. Das Argument der Armutsbekämpfung sei falsch, denn dafür müsste man die Ausgleichszulage erhöhen. Loacker warf der Regierung vor, „Geschenkepolitik mit der Gießkanne“ auf Kosten der Jungen zu machen. Es gebe 80% Streuverlust bei der geplanten Erhöhung. Kozas verfassungsrechtliche Bedenken zu einer Deckelung der Sonderpensionen teilte Loacker nicht.

Auch Verena Nussbaum und Josef Muchitsch (beide SPÖ) sprachen sich für eine stärkere Erhöhung der Ausgleichszulage als echte Armutsbekämpfung aus. Nussbaum plädierte zudem für eine Einmalzahlung etwa in der Höhe von 200 €, um die stärkere Teuerung, die jetzt schon schlagend werde, abzufedern. Nussbaum und Muchitsch hielten zudem fest, dass eine Deckelung bei den Sonderpensionen aus ihrer Sicht möglich wäre. Muchitsch ging davon aus, dass sich bis zur Debatte im Plenum in Verhandlungen noch etwas bewegen werde.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bezeichnete die Pensionsanpassung angesichts der hohen Teuerungsrate als „zynisch“. Bereits im September liege die Teuerungsrate bei 3,3%, eine Änderung sei nicht in Sicht. Es werde also zu Realpensionsverlusten in den nächsten Jahren kommen, so Belakowitsch. Auch bei der Ausgleichszulage könnte man mehr machen. Insgesamt handle es sich für Belakowitsch um eine unambitionierte Pensionsanpassung, die nicht auf die Bedürfnisse der Betroffenen eingehe. Die Regierung spare bei den PensionistInnen ein, lautete ihr Vorwurf.

Michael Hammer (ÖVP) war der Ansicht, dass man Armutsbekämpfung nicht auf die Ausgleichszulage reduzieren könne. Weil die Inflation derzeit steige, sei es wichtig, kleine Pensionen über dem Anpassungsfaktor zu erhöhen. Er zeigte sich überzeugt, dass es sich um eine sinnvolle Regelung und ein wichtiges Signal für alle PensionistInnen handle. Sein Fraktionskollege Laurenz Pöttinger erklärte seine Ablehnung der NEOS-Anträge. Seiner Meinung nach sei die Inflationsanpassung der Sonderpensionen adäquat. (Fortsetzung Sozialausschuss) kar

———————————————————————

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender