Justizministerium legt Gesetzesentwurf für ein zukunftsweisendes Urheberrecht vor
Justizministerium legt Gesetzesentwurf für ein zukunftsweisendes Urheberrecht vor
Umfassende Reform nimmt große Online-Plattformen stärker in die Pflicht und schützt Meinungsfreiheit. Mehr Fairness für Kreative durch Einführung eines Urhebervertragsrechts
Wien (OTS) – Seit vielen Jahren wird eine Modernisierung des Urheberrechts in Österreich gefordert. Die EU hat mit der Urheberrechts-Richtlinie Vorgaben veröffentlicht, die von Österreich wie auch von allen anderen europäischen Staaten in nationales Recht umzusetzen sind. Überdies stellt das Regierungsprogramm ein modernes Urheberrecht in Aussicht, das unfaire Knebelverträge verhindert und Künstler:innen gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesellschaften stärkt.
Vor diesem Hintergrund legt das Justizministerium jetzt einen Begutachtungsentwurf für ein zukunftsweisendes Urheberrecht vor. „Das Gesetz ist die größte Reform seit der Einführung des Urheberrechts 1936. Die umfassende Reform berücksichtigt neue Entwicklungen rund um die Digitalisierung und schafft endlich mehr Fairness für Kreative“, so Justizministerin Alma Zadić. Im Vorfeld gab es einen breiten Erarbeitungs- und Verhandlungsprozess unter Einbindung zahlreicher Expert:innen und Stakeholder:innen.
Gerechter Ausgleich der verschiedenen Interessen im Kreativ-Ökosystem
Im Mittelpunkt der österreichischen Umsetzung steht ein gerechter Ausgleich der verschiedenen Interessen im Kreativ-Ökosystem. „Mit dem österreichischen Weg setzen wir ein zukunftsweisendes Urheberrecht um, das einen gerechten Ausgleich von Interessen bietet und das Urheberrecht ins digitale Zeitalter bringt – von Künstler:innen und Internetnutzer:innen bis zu Verlagshäusern und Filmproduzent:innen“, so Justizministerin Zadić.
Schutz der Interessen der Internetnutzer:innen und Meinungsfreiheit
Die Reform nimmt die großen Online-Plattformen bei Urheberrechtsverletzungen stärker in die Pflicht. Gleichzeitig wird ein starker, innovativer Schutz für Internetnutzer:innen eingeführt, damit Overblocking verhindert und die Meinungsäußerungsfreiheit geschützt werden.
Bislang haben große Plattformen wie YouTube viele Videos automatisch gesperrt, weil ein kurzer Ausschnitt eines urheberrechtlich geschützten Videos oder Liedes verwendet wurde. Dabei kam es auch zum so genannten Overblocking, also zum Sperren von Inhalten, die eigentlich gar nicht gesperrt werden sollten. Denn oftmals ist die Verwendung solcher kurzen Ausschnitte erlaubt, etwa weil es sich um die Parodie eines Musikvideos handelt. Künftig dürfen solche kurzen (Musik-)Ausschnitte nicht mehr automatisch von der Plattform geblockt werden. Aber auch für die Verwendung längerer Ausschnitte soll es in Zukunft eine einfache Möglichkeit geben, gleich beim Upload vorzubringen, dass diese erlaubterweise genutzt werden (‚Pre-Flagging‘). So sollen Videos nicht mehr von vornherein automatisch geblockt und Overblocking verhindert werden. Darüber hinaus wird die Kommunikationsbehörde Austria die Kompetenz erhalten, gegen Overblocking vorzugehen. So wird die Meinungsfreiheit im Internet geschützt.
Justizministerin Zadić zu den Maßnahmen im Bereich der Plattformverantwortlichkeit: „Durch starke und innovative Vorgaben nehmen wir große Plattformen in die Pflicht und verhindern ‚Overblocking‘. Wir schützen damit die kreative Vielfalt und Meinungsäußerungsfreiheit im Netz.“
Erstmalige Einführung eines Urhebervertragsrechts stärkt die Position von Kreativen
„Zusätzlich setzt der Entwurf eine jahrelange Forderung von Kreativen um: Es wird endlich ein Urhebervertragsrecht eingeführt. Damit wird die Position der Kreativen gegenüber Produktions- und Vertriebsgesellschaften gestärkt und die kritisierte Praxis ungerechter Knebelverträge künftig verhindert“, so Justizministerin Zadić. So können Vereinigungen von Kreativen in Zukunft branchenweite Richtlinien für eine gerechtere Bezahlung ausverhandeln. Auch sollen Urheber:innen künftig stärker finanziell von ihren Werken profitieren und sich leichter aus Knebelverträgen lösen können. Darüber hinaus müssen z.B. Verlagshäuser Autor:innen automatisch darüber informieren, wie ihre Werke verwendet und welche Einnahmen daraus erzielt werden. So werden Autor:innen und andere Kreative erstmals in die Lage versetzt, den Wert ihrer Werke wirklich beurteilen zu können.
Praxisbeispiel: Jemand komponiert ein Lied und bekommt dafür nur ein kleines Pauschalhonorar. Das Lied wird unerwarteter Weise zum Welthit. Aktuell würde die Künstlerin dabei trotz des Erfolgs durch die Finger schauen und nur die Plattenfirma an dem Lied verdienen. Zukünftig würde auch die Künstlerin an ihrem Welterfolg mitverdienen.
Bundesministerium für Justiz
Dr. Julian Ausserhofer
Pressesprecher der Bundesministerin
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