Vorsicht bei pflanzlichen Urlaubssouvenirs

Vorsicht bei pflanzlichen Urlaubssouvenirs

Bei der Einfuhr von Pflanzen in die EU sind gesetzliche Bestimmungen zu beachten – der amtliche Pflanzenschutzdienst des Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES) informiert

Wien (OTS) – Exotische Pflanzen wie Orchideen oder besonderes Obst und Gemüse, wie z.B. Mangos aus Ägypten oder frische Weinblätter aus der Türkei, werden oft als Souvenirs für Familie oder Freundeskreis aus dem Urlaub mit nach Hause genommen. Pflanzen, Saatgut sowie pflanzliche Produkte wie z.B. frisches Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern (ausgenommen Schweiz und Liechtenstein) unterliegen jedoch strengen Einfuhrvorschriften bzw. sogar Einfuhrverboten. Damit soll verhindert werden, dass gefährliche Schädlinge eingeschleppt werden. Eine Ausbreitung dieser Schädlinge kann schwerwiegende Folgen für Land- und Forstwirtschaft sowie die Umwelt haben.

Wie Pflanzen eingeführt werden können

Pflanzliche Waren müssen auch im Urlaubsreiseverkehr bei der Einreise in ein EU-Land über ein Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslandes verfügen. Dieses amtliche Dokument wird im Herkunftsland ausgestellt und belegt, dass bereits bei der Anzucht des jeweiligen Gewächses die pflanzengesundheitlichen Einfuhrbedingungen der EU-Staaten berücksichtigt und erfüllt wurden.

Pflanzengesundheit muss überprüft werden

Pflanzen und bestimmte pflanzliche Produkte unterliegen bei der EU-Erstankunft einer zusätzlichen amtlichen Kontrolle, die in Österreich an den Flughäfen Wien, Linz und Graz durchgeführt wird. Bei dieser phytosanitären Importkontrolle überprüft der amtliche Pflanzenschutzdienst des Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES) die pflanzliche Gesundheit. Ist alles in Ordnung, erfolgt die Bestätigung, dass keine Schädlinge gefunden wurden und die Pflanzen bzw. pflanzlichen Produkte gesund sind. Die Freigabe durch den Zoll kann stattfinden.

Die Anmeldung zur phytosanitären Importkontrolle muss, zumindest einen Arbeitstag vor Ankunft der Sendung über das EU-Portal TRACES NT (TRAde Control and Expert System New Technology) erfolgen.

Ohne entsprechende Einfuhrdokumente und die notwendigen phytosanitären Kontrollen werden die Waren vom Zoll beschlagnahmt und in weiterer Folge vernichtet. Ausnahmen für kleine Mengen von pflanzlichen „Mitbringseln“ gibt es nicht. Ausschließlich für die Mitnahme von folgenden Früchten wird bei der Einfuhr kein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt: Ananas, Bananen, Durian, Datteln und Kokosnüsse.

Hinweis: Seit 01.01.2021 gelten auch England, Schottland und Wales als Drittländer und die Einfuhr von Pflanzen- und pflanzlichen Produkten in die EU unterliegt ebenfalls den phytosanitären Regelungen.

Schutz der heimischen Pflanzen und Wirtschaft

Diese Regelungen sind ein wichtiges Instrument, um die Einschleppung von gefährlichen Pflanzenschädlingen wie Insekten, Pilze, Bakterien oder Viren zu verhindern. Einmal eingeschleppt, kann dies schwerwiegende Folgen für die Umwelt haben. Durch die Inspektionen kann ein Befall frühzeitig an Grenzkontrollstellen wie Flughäfen erkannt und dadurch die heimische Land- und Forstwirtschaft geschützt werden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Bestimmungen für die Mitnahme von Pflanzen. Um Unannehmlichkeiten bei der Rückkehr vorzubeugen und Unsicherheiten auszuräumen, steht Ihnen das Team des amtlichen Pflanzenschutzdienstes unter folgenden Kontaktmöglichkeiten beratend zur Seite.

Amtlicher Pflanzenschutzdienst
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
Österreich
Tel.: +43 (0)5 0555-33302 / 33324
E-Mail: pflanzenschutzdienst@baes.gv.at
Nähere Informationen zur phytosanitären Importkontrolle:
[https://www.baes.gv.at/kontrolle/pflanzenschutzdienst]
(https://www.baes.gv.at/kontrolle/pflanzenschutzdienst/)

Mag. Erwin Forster, MA
Pressesprecher
Bundesamt für Ernährungssicherheit
Tel.: +43 (0) 50555-34827
E-Mail: presse-baes@baes.gv.at

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