Budgetausschuss: Aufstockung des Härtefallfonds auf 3 Mrd. €, Verlängerung von Überbrückungsgarantien
Budgetausschuss: Aufstockung des Härtefallfonds auf 3 Mrd. €, Verlängerung von Überbrückungsgarantien
Abgeordnete diskutieren Aufbau- und Resilienzpläne sowie Nationales Reformprogramm der Regierung
Wien (PK) – Der Budgetvollzug des Bundes steht nach wie vor im Zeichen der COVID-19-Krise. In diesem Sinne befasste sich der Budgetausschuss heute mit den laufenden Budgetagenden sowie mehreren Gesetzesänderungen im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.
Härtefallfonds wird auf 3 Mrd. € aufgestockt
Der Härtefallfonds wird um eine Milliarde Euro auf maximal drei Milliarden Euro ausgeweitet, so der heutige Beschluss des Budgetausschusses. Dies war aufgrund der Verlängerung und Ausweitung des potentiellen Förderkreises erforderlich. Im Rahmen eines diesbezüglichen Abänderungsantrags zum Härtefallfondsgesetz wurde außerdem klargestellt, dass bei den mehrfach geringfügig bzw. fallweise Beschäftigten der pandemiebedingte Verlust eines Gesamteinkommens über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze nicht zum Verlust der Anspruchsberechtigung führt. Des Weiteren gab es eine Gesetzesbereinigung betreffend Non-Profit-Organisationen. Die Änderungen basierten auf einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen, mit dem im wesentlichen redaktionelle Anpassungen durchgeführt werden (1686/A). Zustimmung dafür gab es neben den Koalitionsfraktionen von der FPÖ. SPÖ und NEOS signalisierten ihren Unmut über den kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag und stimmten vorerst dagegen. Laut Christoph Matznetter (SPÖ) ist eine solche Aufstockung vorhersehbar gewesen. Der Härtefallfonds sei unterbudgetiert gewesen, stimmte Hermann Brückl (FPÖ) der Änderung zu. Es gebe keinen Rückstau bei der Abarbeitung der Anträge aus dem Härtefallfonds, unterstrich Bundesministerin Margarethe Schramböck, vielmehr sei diese erfolgreich im Gange.
Verlängerung von Überbrückungsgarantien bis Jahresende
Einstimmig leitete der Budgetausschuss Änderungen des KMU-Förderungsgesetzes sowie des Garantiegesetzes (1653/A) in die Wege, womit Förderwerbern das Auffinden der Richtlinien erleichtert und für die Abwicklungsstellen die Verpflichtung geschaffen werden sollen, die Richtlinien im Internet zur Abfrage bereitzuhalten. Laut Schramböck werden die Garantien gut angenommen. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um betroffene Unternehmen weiterhin in der Krise zu unterstützen. Derzeit seien staatliche Garantien von 7 Mrd. € genehmigt.
Mittels Abänderungsantrag einigten sich die Abgeordneten auf eine Verlängerung der Überbrückungsgarantien. Die bisher bis 30. Juni mögliche Vergabe von aws/ÖHT-COVID-Überbrückungsgarantien und Haftungen, die das Kreditrisiko vollständig abdecken, kann nun bis 31. Dezember verlängert werden. Es sind auch weiterhin keine Verzugs-oder Stundungszinsen zu bezahlen. Weitergeschrieben wird die Voraussetzung, dass die Übernahme einer Verpflichtung im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation erfolgen muss. In gleichem Sinne wurden die im Rahmen von 100%-Garantien übernommenen Forderungen bis 31.12.2021 verlängert. Die Stundung endet jeweils mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Coronabedingte Änderungen im Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer- und Alkoholsteuergesetz
Mit einer Änderung im Einkommensteuergesetz soll klargestellt werden, dass Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze ab der Veranlagung 2020 von der Steuerfreiheit ausgenommen sind. Das betrifft die Zuwendungen aus dem Härtefallfonds, aufgrund des ABBAG-Gesetzes sowie den NPO-Lockdown-Zuschuss. Im Sinne einer Gleichbehandlung sollen zudem ab der Veranlagung 2021 Zuwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze darstellen, von der Steuerfreiheit ausgenommen werden. Zusammenfassend hielt Vorsitzender Gabriel Obernosterer (ÖVP) fest, dass der Umsatzersatz steuerpflichtig bleibe, der Fixkostenersatz weiterhin nicht steuerpflichtig sei. Ein Initiativantrag der Regierungsparteien (1669/A), inklusive eines dazu eingebrachten Abänderungsantrages wurde einstimmig angenommen.
Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes umfassen die Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken bis Ende 2021 sowie nötige Anpassungen für Reiseleistungen aufgrund der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Zudem wird die Steuerbefreiung von Ethanol bis Ende 2021 verlängert und deshalb das Alkoholsteuergesetz geändert.
Breitgefächerte Debatte zu Österreichischem Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 sowie Nationalem Reformprogramm
Erneut im Budgetausschuss diskutiert wurden der Bericht zum Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 (III-311 d.B.), sowie das Nationale Reformprogramm (III-312 d.B.). Abgeordnete hatten bei der ersten Verhandlung im Budgetausschuss am 11. Mai dieses Jahres die Teilnahme von Umweltministerin Leonore Gewessler und Karoline Edtstadler, Bundesministerin für EU und Verfassung, gefordert (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 562/2021). Ähnlich der ersten Verhandlung gab es dazu breit gefächerte Wortmeldungen, die vom Koralmtunnel über Biodiversität zu Langzeitpflege reichten.
Während erster Bericht einmalig als Voraussetzung für den Bezug von EU-Mitteln aus dem Wiederaufbaufonds gelegt wurde und eine ambitionierte Investitions- und Reformagenda darstelle, handle es sich beim Nationalen Reformprogramm um einen regelmäßigen Bericht im Rahmen des „Europäischen Semesters“. Bei diesem stehen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission in einem regelmäßigen Austausch über die wirtschaftliche Situation sowie wirtschaftspolitische Reformvorhaben und deren Umsetzung, erklärte Edtstadler gegenüber Erwin Angerer (FPÖ). Da sich das Regierungsprogramm gut mit den Vorgaben der Kommission decke, würden sich auch Maßnahmen daraus im Aufbauplan befinden, so Jakob Schwarz (Grüne). Da sich die Informationen aus unterschiedlichen Berichten überschneiden, aber nicht einheitlich aufgebaut sind, forderte Helmut Berger vom Budgetdienst des Parlaments strukturiertere Informationen gegenüber dem Parlament, um den Vergleich zu verbessern und sowie die künftige Berichterstattung zu spezifizieren.
Laut dem Bericht zum Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 plant die Bundesregierung mit den EU-Geldern das 2020 geschnürte Konjunkturpaket zu verstärken, bestehende wirtschaftliche, ökologische und soziale Schwächen Österreichs zu adressieren und Zukunftspotenziale zu heben. Wieviel Mittel tatsächlich aus dem Wiederaufbaufonds bezogen werden können, stehe noch nicht fest und hänge an der Entwicklung der Wachstumsrate, so Blümel.
SPÖ und NEOS vermissten Ambitionen und kritisierten, dass der nationale Aufbauplan viele „alte“ Projekte enthalte, die bereits früher geplant gewesen seien. Ein zusätzlicher Innovationsschub mache nur durch die Finanzierung neuer Aspekte Sinn. Während für Julia Herr (SPÖ) die Klimaschutzziele im Vordergrund standen, setzte sich Michael Bernhard (NEOS) für Digitalisierung an allen Schulen und für den Breitbandausbau ein. In seiner Wortmeldung lenkte er den Fokus auf die Industriebranche sowie das Thema Biodiversität. Rudolf Taschner (ÖVP) zeigte sich im europäischen Vergleich über Österreich erfreut. Seitens der FPÖ ging Gerhard Kaniak auf das Langzeitpflegesystem ein und warb für ausreichend finanzielle Mittel für die Grundversorgung.
Laut Gewessler sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die EU-Ziele in Bezug auf Biodiversität zu erfüllen. Der ARP sei ein „zusätzlicher Boost“ für Klimaschutzmaßnahmen wie etwa im Bereich der Mobilität, der Biodiversität sowie der Kreislaufwirtschaft, hielt Umweltministerin Leonore Gewessler fest. Insgesamt würden 46% der Mittel in die Digitalisierung und den Klimaschutz fließen. Zudem fördere das Wiederaufbauinstrument die Ziele des Europäischen Green Deals. Die beiden Berichte wurden mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ zur Kenntnis genommen.
SPÖ-Forderung nach Erhöhung des Frauenbudgets vertagt
Gerade Frauen seien in der Pandemie noch stärker gefordert als Männer, zumal sie einen großen Teil der Krisenlast übernehmen, unterstrich Nurten Yılmaz (SPÖ) die Forderung ihrer Fraktion in dem bereits einmal vertagten Entschließungsantrag (1041/A(E)), worin eine Erhöhung des Budgets für Frauen und Gleichstellung von derzeit 14,65 Mio. € auf 30 Mio. € gefordert wird. Karin Doppelbauer (NEOS) sprach sich für eine rasche Umsetzung ein. Der Antrag wurde wiederum mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. Die ÖVP hob die erfolgten Erhöhungen im Frauenbudget 2020 und 2021 hervor und begründete damit die Vertagung. Die im Gewaltschutzpaket angekündigten 25 Mio. € werden aus Umschichtungen und Rücklagen beglichen, so Finanzminister Blümel, der auch neues Geld in die Hand nehmen möchte, wenn dies notwendig sein sollte.
Der Bericht des Finanzministers, der über den Budgetvollzug von Jänner bis April 2021 informiert, wurde ohne Debatte dem Budget-Unterausschuss zugewiesen (66/BA). Wie aus dem Bericht des Finanzministers zum Budgetvollzug hervorgeht, beläuft sich der Nettofinanzierungssaldo des Bundes Ende April 2021 auf -11,2 Mrd. € und ist damit um 6,2 Mrd. € schlechter als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, in den nur ein voller Krisenmonat (April) gefallen ist. Die Auszahlungen sind von Jänner bis April 2021 mit 33,2 Mrd. € um 7,4 Mrd. € höher als von Jänner bis April 2020, wobei laut dem Bericht der Großteil der Abweichungen direkt auf COVID-19-Krisenbewältigungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Ebenso wurden die Berichte des Finanzministers zur Wirkungsorientierten Folgenabschätzung 2020 (64/BA) sowie über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings zum Stichtag 31. März 2021 (65/BA) dem Budget-Unterausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen. Einhellig nahmen die Abgeordneten außerdem den im Budget-Unterausschuss behandelten Förderungsbericht 2018 (III-79 d.B.) zur Kenntnis. (Fortsetzung Budgetausschuss) gla/med
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
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