FW-Krenn: Saisonarbeitskräfte – Alarmstufe Rot!
FW-Krenn: Saisonarbeitskräfte – Alarmstufe Rot!
Öffnung kam viel zu spät – Saisonmitarbeiter brauchen heuer AMS-Sonderregelung
Wien (OTS) – Die 198 Tage, die Gastronomie und Hotellerie im Zuge der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung zwangsgeschlossen waren, haben ihre Spuren auch am Arbeitsmarkt hinterlassen. Durch den Totalausfall der Wintersaison haben sich viele dadurch arbeitslos gewordene Arbeitnehmer und Saisonarbeiter beruflich umorientiert. Durch den nun verspäteten Beginn der Sommersaison stehen die Saisoniers jetzt aber vor einem neuen Problem: Um zu Saisonende für AMS-Bezüge berechtigt zu sein, ist die Sommersaison nun zu kurz. „Da wir heuer erst so spät starten durften, ist die Sommersaison längst vorbei, bevor die Saisoniers die nötigen Versicherungszeiten erreicht haben“, weiß der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft Matthias Krenn, der selbst ein Hotel in Kärnten betreibt.
Da viele Saisonarbeiter davon ausgehen, die Mindestdauer für AMS-Bezüge dieses Jahr nicht erreichen zu können, bewerben sie sich erst gar nicht. Die frisch geöffneten Freizeit- und Tourismusbetriebe stehen daher jetzt oft ohne Personal da. „Hier muss die Bundesregierung dringend gegensteuern und für dieses Jahr eine `Lex Corona´ erlassen“, fordert Krenn. Aufgrund der aktuellen Sondersituation müsse für diese Saisonarbeiter Sicherheit geschaffen werden, die auf die staatlich verordnete verkürzte Sommersaison eingeht.
Saisonarbeit dauerte schon vor der Corona-Krise oft zu kurz, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Wer Arbeitslosengeld beziehen will, muss in der Regel in den letzten 2 Jahren 52 Wochen gearbeitet und Versicherungsbeiträge eingezahlt haben. Auf diese Dauer kamen Saisonarbeiter manchmal schon in der Vergangenheit nicht, mit der verkürzten Saison 2021 fehlen weitere wichtige Arbeitswochen. „Mit ihrer Zusperrwut hat die Bundesregierung zahlreiche bestehende Gleichgewichte durcheinandergebracht. Jetzt teilzuöffnen ist zu wenig – die Bundesregierung muss sich jetzt um die angerichteten Kollateralschäden kümmern und entsprechende Maßnahmen setzen“, so Krenn abschließend.
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