VSV/Kolba: Dieselbetrug – Schadenersatz gegen VW verjährt in 30 Jahren

VSV/Kolba: Dieselbetrug – Schadenersatz gegen VW verjährt in 30 Jahren

VSV vermittelt risikolose Individualklagen gegen VW

Wien (OTS) – Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat im Mai 2020 VW wegen „arglistiger Täuschung“ bzw „sittenwidriger Schädigung“ im Hinblick auf die Abschalteinrichtung der Abgasreinigung beim VW Motor EA 189 zu Schadenersatz verurteilt.

„In Österreich würde das im Strafrecht wohl gewerbsmäßiger Betrug bezeichnet. Bei Betrug beträgt die Verjährung für Schadenersatzansprüche 30 Jahre. In Österreich gibt es seit 2006 ein Unternehmensstrafrecht und der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass diese Frist von 30 Jahren auch gegenüber dem strafrechtlich verfolgten Verband gilt,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV)“.

Der VSV bietet nunmehr österreichischen Geschädigten des Diesel-Skandals an, risikolose Individualklagen gegen VW zu vermitteln, auch wenn die kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren bereits abgelaufen ist.

Service: www.klagen-ohne-risiko.at

Dr. Peter Kolba, VSV, +436602002437

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender