BMDW fördert Kooperationen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
BMDW fördert Kooperationen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
Förder-Call 2021 – Projekte zur Kooperation von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gesucht – Einreichfrist 20. Juni 2021
Wien (OTS/BMDW) – „Unsere Unternehmen sind von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie stark betroffen und stehen weiterhin vor sehr großen Herausforderungen. Jetzt gilt es, mit innovativen Strategien auf die neuen Bedingungen zu reagieren. Eine verstärkte Zusammenarbeit von Betrieben bei der Umsetzung gemeinsamer Initiativen kann den Unternehmen neue Perspektiven für die Zukunft eröffnen“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Die Förderung des BMDW wird mit einer Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (E-LER) aufgestockt.
Ziel der Kooperationen ist es die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Kleinstunternehmen in der Covid-19-Wirtschaftskrise durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte zu verbessern. Die Unternehmen sollen dadurch gestärkt aus der Krise herausgehen. Es werden Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert bzw. geschaffen, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten aktiv entgegengewirkt.
Förderbar sind Kooperationsprojekte von zumindest drei Kleinstunternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter/innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von max. zwei Millionen Euro), von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören. Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können. Förderungsansuchen können bis längstens 20. Juni 2021 beim BMDW eingebracht werden.
Umfassende Informationen und die zur Einreichung des Ansuchens erforderlichen Formulare gibt es unter folgendem Link:
https://bit.ly/3ajNypF
Für nähere Auskünfte steht die Abteilung II/4 – KMU des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (E-Mail: kmu@bmdw.gv.at , Tel. 01/71100-805847) gerne zur Verfügung.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Kathrin Schriefer
Pressesprecherin der Bundesministerin Margarete Schramböck
+43 1 711 00-805140
kathrin.schriefer@bmdw.gv.at
Presseabteilung BMDW
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