LVA24 startet Sammelklage „Uniqa Garantieklausel“
LVA24 startet Sammelklage „Uniqa Garantieklausel“
Wien (OTS) – Die LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, ein Mitglied der Green Finance Gruppe, sammelt und prüft zusammen mit Rechtsanwalt Mag. Engler Garantieklauseln aus Uniqa Verträgen für Versicherungsnehmer.
Wie viele Versicherer hat auch die Uniqa Österreich Versicherungen AG fondsgebundene Lebensversicherungen als Garantieprodukte beworben. Durch die anhaltende Tiefzinsphase und Entwicklung auf den Finanz-und Kapitalmärkten kommen Garantiegeber und damit auch Versicherer unter Druck.
Produkt Flex Solution betroffen
Auch das Produkt Flex Solution wurde mit einer solchen Kapitalgarantie angeboten. Dem Anleger sollte demnach zu einem bestimmten Stichtag eine garantierte Versicherungsleistung zustehen. Bei diesen Verträgen konnte der Versicherungsnehmer üblicherweise zum ersten Mal nach zehn Kalenderjahren und danach wiederkehrend alle zehn Jahre von dieser Kapitalgarantie Gebrauch machen.
Kein Kostenabzug zulässig bei unwirksamer Garantieklausel
Wurde im Versicherungsvertrag eine sog. „Kapitalgarantie“ vereinbart und der Rückkauf zum Garantiestichtag vorgenommen, kann die Unwirksamkeit der zugrundeliegenden Klausel(n) dazu führen, dass der Versicherer nicht berechtigt ist, gewisse Kosten vom Rückkaufswert abzuziehen. In diesem Fall steht dem Versicherungsnehmer mE grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung der Gesamtprämiensumme abzüglich Versicherungssteuer zu, führt Rechtsanwalt Mag. Andreas Engler, der zu diesem Thema mit dem Prozessfinanzierer LVA24 zusammenarbeitet, aus.
Oftmals besteht nach Überprüfung der konkreten Vertragsunterlagen durch erfahrene Rechtsanwälte durchaus die Möglichkeit derartige Kostenabzüge zu Lasten des Versicherungsnehmers zu vermeiden, ergänzt Ing. Christian Schauer, Geschäftsführer der LVA24.
Unterstützung durch LVA24
Die LVA24, ein Mitglied der Green Finance Gruppe, unterstützt betroffene Versicherungsnehmer nach zuvor erfolgter Prüfung im Anlassfall durch die Übernahme einer Prozessfinanzierung. Lediglich im Erfolgsfall behalten wir uns auf Basis des abgeschlossenen Prozessfinanzierungsvertrages 35% vom erstrittenen Betrag ein.
Interessenten können sich unverbindlich und kostenlos für eine mögliche Sammelklage ab 15.3.2021 direkt auf der LVA24 Website anmelden. Näheres dazu auf [www.lva24.at] (http://www.lva24.at).
LVA24 Prozessfinanzierung GmbH
Faradaygasse 6, A-1030 Wien
Tel.: +43 (0) 810 95 98 08
E-Mail: office@lva24.at
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