Finanzministerium korrigierte Home-Office-Regel

Finanzministerium korrigierte Home-Office-Regel

Fritz Pöltl (FCG): „Kritik und Anregungen der Christgewerkschafter positiv aufgenommen und für die Arbeitnehmer auch rasch umgesetzt!“

Wien (OTS) – „Ich freue mich, dass das Finanzministerium jetzt beim Home-Office-Gesetz rasch und unbürokratisch auf unsere Kritik eingegangen ist und deutliche Verbesserungen zugestanden hat“, erklärt Fritz Pöltl, der FCG-ÖAAB Fraktionsführer in der AK-Wien. Die Kritik betraf etwa die beschränkte Absetzbarkeit von Wirtschaftsgütern bei Tätigkeiten im Home-Office. So etwa wäre die Beschaffung eines ergonomischen Bürosessels um den Preis von 1000 Euro nur zu 42 Prozent auf acht Jahre verteilt absetzbar gewesen. Fritz Pöltl: „Das wären dann 52,50 Euro pro Jahr und in der Tat völlig realitätsfremde Werte!“ Unter 42 Home-Office-Tagen im Jahr wäre eine Absetzung überhaupt unmöglich gewesen. Mit der Reduktion auf 26 Tage und den vollen 300 Euro im Jahr hat man jetzt die Probleme deutlich gemildert.

Benachteiligung beseitigt

Auch die zweite Anregung der Arbeiterkammer wurde im Begutachtungsverfahren aufgenommen und umgesetzt. Wurden im Jahr 2020 keine Büromöbel zur Abschreibung angemeldet, kann man nun die vollen 300 Euro im Jahr 2021 geltend machen. Im alten Entwurf hätte der Betrag verpflichtend auf die Jahre 2020 und 2021 verteilt werden müssen. Es wäre dann zu Benachteiligungen für Anschaffungen 2021 gekommen. Fritz Pöltl: „Die letztendlich doch noch rasche Reaktion des Finanzministeriums lässt hoffe, dass durch das Home-Office-Gesetz auch in Zukunft klare Regeln für das Arbeiten zu Hause vorliegen werden.“

Fraktion christlicher Gewerkschafter Wien
KR Friedrich Pöltl
FCG-Landesgeschäftsführer
Tel.: 01/5344479481
Johann Böhm Platz 1
1020 Wien

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