Hebein/Kraus: Jeder Neubau bekommt eine Solaranlage
Hebein/Kraus: Jeder Neubau bekommt eine Solaranlage
Landtag beschließt Bauordnungsnovelle für mehr Klimaschutz beim Bauen
Wien (OTS) – Mit der im heutigen Landtag beschlossenen Bauordnungsnovelle setzt Wien einen wichtigen Schritt in Richtung Energiewende. Die Novelle ist eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz in Wien, wie Vizebürgermeisterin Birgit Hebein betont:
„Gebäude brauchen 40% der städtischen Gesamtenergie und produzieren 18% der Treibhausgasemissionen und sind damit ein besonders wichtiger Hebel für den Klimaschutz in unserer Stadt. Mit der heute beschlossenen Bauordungsnovelle gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Energiewende, in Richtung Klimahauptstadt Wien und schaffen damit Wertvolles für die nächste Generation. Denn künftig gilt die Solarverpflichtung nicht mehr nur für Gewerbeimmobilien, sondern auch auf Wohnbauten und Bildungsgebäuden. Unsere Gebäude werden damit von Verbrauchern fossiler Energie, zu Produzenten erneuerbarer Energie.“
„Wir haben nur noch wenige Jahre Zeit etwas gegen die Klimakrise zu tun. Umso wichtiger ist es, dass wir den Ausstieg aus Öl und Gas schnell und flächendeckend schaffen. Wir haben heute eine Zukunftsformel in die Wiener Bauordnung gebracht: auf jedes neue Dach eine Solaranlage!“, so der Planungssprecher der Grünen Wien, Peter Kraus. „Solaranlagen auf Dächern oder Fassaden beschleunigen den Ausstieg aus fossiler Energie. Damit ist Wien heute einen großen Schritt in die erneuerbare Zukunft gegangen“, so der Planungssprecher der Grünen Wien, Peter Kraus.
Die Höhe der Verpflichtung ist für den Wohnbau so bemessen, dass der produzierte Strom unmittelbar im Haus verbraucht werden kann (zum Beispiel in den allgemeinen Hausteilen). Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Kleingartenhäuser sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Konkret gilt künftig für Wohnbauten: Eine Solaranlagen mit einer Mindestleistung von 1 kWp je charakteristischer Länge sowie für je 300 m² konditionierter Bruttogrundfläche ist Pflicht (bei Gewerbebauten ist mindestens 1 kWp für je 100 m² Bruttogrundfläche vorgeschrieben).
Wo ein höheres Ausmaß von Solaranlagen sinnvoll ist, werden die Bauwerberinnen und Bauwerber diese Möglichkeiten planmäßig verstärkt nützen. Die Stadt Wien fördert mit den Mitteln aus dem Ökostromfonds die Nutzung von Sonnenstrom.
Solarverpflichtung auf Ersatzflächen
Wenn die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist, konnte die Verpflichtung bisher entfallen. Künftig ist der Solarverpflichtung in solchen Fällen auf Ersatzflächen nachzukommen. Auf diese Weise wird der Einsatz umweltschonender Energieträger gestärkt. Wohnbauten sind von der Ersatzverpflichtung ausgenommen.
Das Solarpotenzial der Stadt ausschöpfen
Mit der Ausweitung der Solarverpflichtung soll das Potenzial für die Nutzung von Sonnenenergie ausgeschöpft werden. Theoretisch sind fast zwei Drittel der Dachflächen in Wien für die Nutzung von Solarthermie oder Sonnenstrom geeignet. Das zeigt der Solarpotenzialkaster der Stadt Wien, der gerade aktualisiert wird, um künftig auch das Potenzial der Fassadenflächen auszuweisen.
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