HZA-DO: Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf; Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienstleister

HZA-DO: Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf; Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienstleister

Dortmund (ots) – Mehr als 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 17. September 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister.

Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindest-lohn von 9,35 Euro je Stunde.

Überprüft wurde zudem auch die Nachunternehmerhaftung, die seit dem 1.Juli 2020 gilt. Die Nachunternehmerhaftung regelt die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmern, die im Bereich der Kurier, Express- und Paketdienste tätig sind.

Die Einsatzkräfte haben insgesamt rund 8.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.

Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 16 Strafverfahren wegen Betrugs, illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung. Ferner wurden 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und dem Nichtmitführen von Ausweispapieren eingeleitet. In rund 1.600 Fällen sind noch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich.

Im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund führten 119 Zollbeamtinnen und Zollbeamte 585 Personenbefragungen und 14 Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Bei den Kontrollen ergaben sich 77 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in

33 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes (nach Mindestlohngesetz),

27 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen

10 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis),

7 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.

Gegen drei ukrainische Staatsbürger wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Sie wurden vorläufig festgenommen. Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.

Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de


Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell