DEKV begrüßt das Krankenhauszukunftsgesetz und fordert zugleich gezielte Entlastung für die Pflege
DEKV begrüßt das Krankenhauszukunftsgesetz und fordert zugleich gezielte Entlastung für die Pflege
Berlin (ots) – Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zum Krankenhauszukunftsgesetz steht heute im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Gesundheit des Deutschen Bundestags. Der Entwurf sieht unter anderem vor, mit dem „Krankenhauszukunftsfonds“ notwendige Investitionen in die Notfallversorgung und in die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser intern und sektorenübergreifend zu fördern. Eine Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds soll Investitionen in die IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser und in die regionalen Versorgungsstrukturen unterstützen. Dazu Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV): „Das Krankenhauszukunftsgesetz ist ein gutes Gesetz für die Patienten und Patientinnen, für die Krankenhäuser und Ihre Mitarbeitenden. Es wird einen wichtigen Beitrag zum digitalen Krankenhaus in Deutschland leisten und einen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten erzielen. Der Krankenhauszukunftsfonds wird von den evangelischen Krankenhäusern und dem DEKV daher als wegweisendes Instrument verstanden. Er wird die Krankenhäuser beim Prozess der Digitalisierung gut unterstützen.“
Pflege gezielt entlasten
Der DEKV fordert, dass die über den Krankenhauszukunftsfonds geförderten Projekte auch die Pflege gezielt entlasten. Möglich ist dies über eine verstärkte Digitalisierung der Befundanforderung und Rückübermittlung sowie die Automatisierung der Dokumentation. „Durch die vorbehaltenen Tätigkeiten in § 4 des Pflegeberufegesetzes steht die Pflege seit diesem Jahr in einer besonderen Verantwortung. Eine digitale Unterstützung des Pflegeprozesses von der Planung bis zu Evaluation muss daher durch die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds unterstützt und durch Ergänzungen im Gesetzentwurf verankert werden. Pflegende gewinnen dadurch Zeit, die der Versorgung der Patientinnen und Patienten ebenso zugutekommt wie der Pflegequalität“, so Radbruch.
Klarheit für Budgetverhandlungen
Das Krankenhausentgeltgesetz sieht vor, dass pflegeentlastende Maßnahmen das Pflegebudget um bis zu vier Prozent erhöhen können. „Erste Erfahrungen aus den Pflegebudgetverhandlungen in evangelischen Krankenhäusern zeigen, dass intensive und unüberbrückbare Diskussionen mit den Krankenkassen dazu existieren. Eine Klarstellung im Gesetzentwurf würde für die Krankenhäuser Sicherheit schaffen und positive Anreize setzen, um für die Pflege digitale Projekte zu initiieren“ betont Radbruch.
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