NÖ Bildungsgipfel gibt Eltern Sicherheit für den Schulstart 2020

NÖ Bildungsgipfel gibt Eltern Sicherheit für den Schulstart 2020

LR Teschl-Hofmeister zu Hygienemaßnahmen, Ampelsystem und Elterninformations-Broschüren im Kindergarten

St. Pölten (OTS/NLK) – Auf Initiative von Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister fand gestern Nachmittag in St. Pölten ein Bildungsgipfel zum Schulstart 2020 statt. Teilgenommen haben alle wesentlichen Akteure im NÖ Bildungssystem wie beispielsweise die Bildungsdirektion, die Abteilung Schulen und Kindergärten oder die Personal-, Schüler- und Elternvertreter sowie die NÖ Sanitätsdirektion. „Das Ziel des Bildungsgipfels war die gemeinsame Ausarbeitung und Festlegung konkreter Handlungsrichtlinien für die niederösterreichischen Bildungseinrichtungen zum Schulstart 2020. Im gemeinsamen Gespräch konnten wir alle wesentlichen Vorgaben festlegen und wichtige, offene Fragen klären“, zeigte sich Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister im Anschluss zufrieden.

„Für den Schulbereich haben wir vom Bund letzte Woche ein gutes Konzept präsentiert bekommen. Dieses war uns dabei gute Diskussionsgrundlage“, so Teschl-Hofmeister. Die Schule soll im Herbst jedenfalls mit Rückversicherung starten. In Abstimmung zwischen Bildungsministerium, den Ländern und dem Gesundheitsministerium wurde die vierstufige Corona-Ampel mit den Phasen Grün, Gelb, Orange und Rot entwickelt. Die Ampel soll weitgehend einen normalen Schulalltag mit regulärem Stundenplan, Nachmittagsunterricht und Schulveranstaltungen zulassen und einen weiteren Lockdown möglichst verhindern helfen. „Steigen die Infektionszahlen, greifen die Maßnahmen der Ampel schnell und punktuell. Bei ‚Grün‘ wird es Normalbetrieb geben. Die Schulen treffen in dieser Ampelphase entsprechende Vorkehrungen, um für mögliche Infektionsfälle vorbereitet zu sein (Ansprechpersonen, Krisenteam, Kommunikationskanäle, einheitliche Lernplattformen etc.). Bei der Ampelphase ‚Gelb‘ wird Mund-Nasen-Schutz (MNS) für alle Personen außerhalb des Klassenraums zur Pflicht – im Unterricht kann er aber abgenommen werden. Ab ‚Orange‘ werden Schulveranstaltungen ausgesetzt. Singen ist zudem nur noch im Freien erlaubt, Lehrer/innenkonferenzen finden nur mehr online statt und in der Sekundarstufe II wird der Unterricht auf flexibles Distance-Learning umgestellt. Erst ab der Ampelfarbe ‚Rot‘ wird es Distance-Learning in allen Schulen des jeweiligen Bezirkes geben. Ich möchte aber betonen, dass es auch bei einem allgemeinen Lockdown einen Notbetrieb in unseren Einrichtungen geben wird, um die Betreuung der Kinder bei Bedarf sicherzustellen. Die Eltern müssen die Sicherheit haben, dass sie auch und gerade während diesen herausfordernden Zeiten Betreuungsplätze in ihren Bildungseinrichtungen in Anspruch nehmen können, wenn sie diese benötigen“, erklärt die Landesrätin.

Für den Bereich der elementaren Bildungseinrichtungen hat der Bund ein Hygiene- und Präventionshandbuch erstellt, dieses Handbuch ist eine Empfehlung um ein bundeseinheitliches Vorgehen zu ermöglichen. „Als Land Niederösterreich werden wir diesen Empfehlungen folgen und die ein oder andere Ergänzung machen wo uns dies notwendig erscheint“, so Teschl-Hofmeister weiter. Das Ampelsystem wird auch in den Kindergärten Anwendung finden. „Allerdings haben wir die Handlungsleitlinien hier entsprechend angepasst. Die Ampelphase ‚Grün‘ wird auch im Kindergarten Normalbetrieb bedeuten. Ab der Ampelphase ‚Gelb‘ soll der Normalbetrieb mit Mund-Nasen-Schutz (nur für Personal, nie für Kinder) und einer Reduzierung der Sozialkontakte stattfinden. Das Thema ‚Maske tragen‘ ist mit den Kindern elementarpädagogisch gut zu besprechen. Die Ampelphase ‚Orange‘ sieht einen Kleingruppen-Betrieb (15 Kinder) vor. Ziel ist es, die Gefahr einer Ansteckung an COVID-19 zu minimieren und einen weitgehend ‚normalen‘ und strukturierten Kindergarten¬betrieb unter verstärkten Hygienevorkehrungen und einer Reduzierung der sozialen Kontakte sowie der Kinderdichte im Kindergarten zu gewährleisten. Kommt es zur Ampelphase ‚Rot‘ wird auf einen eingeschränkten Betreuungsbetrieb umgestellt. Auch hier gilt aber, die Betreuung für Kinder, deren Eltern keine Möglichkeit einer Betreuung zu Hause haben, wird stets sichergestellt sein“, erklärt die Bildungs-Landesrätin und betont: „Wir haben im Kindergartenbereich einige Regelungen die strenger sind, als die Vorgaben des Bundes. Die Gesundheit aller Beteiligten ist für uns im gesamten Bildungsbereich von oberster Priorität. Auf verstärkte Hygienemaßnahmen ist daher in allen Ampelphasen zu achten.“ Für Besuchende gilt ab „Gelb“ in geschlossenen Räumen eine generelle MNS-Pflicht. Die wichtigsten Informationen zu Verhaltensregeln und Vorgehensweisen in den Kindergärten wurden in einer Elterninformationsbroschüre zusammengefasst. Diese liegt ab Beginn des Kindergartenjahres in den Einrichtungen zur freien Entnahme auf und soll den Eltern als Übersicht und zur Orientierung dienen.

„Was die generellen Vorgaben aber nicht ersetzen können, ist das umsichtige Agieren vor Ort. Die baulichen und infrastrukturellen Gegebenheiten sind zum Teil sehr unterschiedlich, und die Kinder erfordern je nach Altersgruppe unterschiedliche Herangehensweisen bei der Umsetzung der Hygiene- und Präventionsmaßnahmen. Deshalb ist das Wichtigste die Organisationsleistung am Standort und das Fingerspitzengefühl im Umgang mit auftretenden Problemen. Wir alle stehen im Schul- und Kindergartenjahr 2020/2021 vor sehr großen Herausforderungen. Ich bin aber optimistisch, dass wir auch diese gut gemeinsam meistern werden“, so Bildungs-Landesrätin Teschl-Hofmeister abschließend. Für alle offenen Fragen gibt es ab Schulbeginn eine Hotline in der Bildungsdirektion sowie im BMBWF, an die sich Schülerinnen und Schüler, Lehrende, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Eltern wenden können.

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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