PRO-GE/GPA: Zweite KV-Runde für Elektro- und Elektronikindustrie ohne Angebot der Arbeitgeber unterbrochen

PRO-GE/GPA: Zweite KV-Runde für Elektro- und Elektronikindustrie ohne Angebot der Arbeitgeber unterbrochen

Gewerkschaften fordern faire Lohn- und Gehaltserhöhungen, nächste KV-Runde am 30. April

Die zweite Kollektivvertragsverhandlung für die rund 60.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) wurde am 9. April ohne Ergebnis unterbrochen. Die Arbeitgeber haben noch immer kein Angebot für Lohn- und Gehaltserhöhungen vorgelegt. Die für die Verhandlungen relevante Inflationsrate liegt bei 2,75 Prozent. Sollte auch bei der dritten Verhandlungsrunde am 30. April keine Einigung möglich sein, werden die Gewerkschaften PRO-GE und GPA in wenigen Tagen danach eine österreichweite Konferenz der Betriebsrätinnen und Betriebsräte einberufen, um die weitere Vorgangsweise zu beschließen.

Die Gewerkschaften fordern weiterhin faire und vor allem nachhaltige Lohn- und Gehaltserhöhungen. „Die nächste Runde wird entscheidend. Wir fordern ein verhandelbares Angebot von den Arbeitgeberseite. Sollte ein Kollektivvertragsabschluss auch in der dritten Verhandlungsrunde nicht möglich sein, werden wir gemeinsam mit den Betriebsrätinnen und Betriebsräten die weitere Vorgangsweise beschließen“, sagen die beiden Chefverhandler Reinhold Binder (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA).

Neben Lohn- und Gehaltserhöhungen fordern die Gewerkschaften unter anderem, dass die Zulage für die zweite Schicht auf 1,50 Euro pro Stunde und für die dritte Schicht auf fünf Euro pro Stunde steigen. Auch die leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche soll ermöglicht werden. Weiters soll die Weiterführung der Freizeitoption abgesichert werden. 2016 wurde die Option im Kollektivvertrag als Gestaltungsmodell auf zehn Jahre abgeschlossen. Die Vereinbarung läuft daher mit dem Kollektivvertragsabschluss 2025 aus. Voraussetzung für die Anwendung der Freizeitoption ist der Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmen und Betriebsrat. Gibt es eine solche, haben Beschäftigte die Möglichkeit, durch Einzelvereinbarung die Ist-Erhöhung in dauerhaft mehr bezahlte Freizeit umzuwandeln.

Der neue Kollektivvertrag soll mit 1. Mai 2025 gelten.

PRO-GE Öffentlichkeitsarbeit
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Web: www.proge.at

GPA Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Gürtler
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Mobil: 05 0301-61225
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