Umweltdachverband und Naturschutzbund begrüßen VfGH-Urteil: Umweltschutz und Rechtsstaatlichkeit gestärkt
Umweltdachverband und Naturschutzbund begrüßen VfGH-Urteil: Umweltschutz und Rechtsstaatlichkeit gestärkt
* AUFSCHIEBENDE WIRKUNG IN NATURSCHUTZVERFAHREN BESTÄTIGT – MOLLNER GASBOHRUNGEN RECHTSWIDRIG
* VFGH STÄRKT RECHTSSTAATLICHKEIT IM UMWELTSCHUTZ – OÖ NATURSCHUTZGESETZ MUSS SANIERT WERDEN
08.01.2025 (UWD) – Wie heute bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem richtungsweisenden Urteil den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden nach dem OÖ Naturschutzgesetz als verfassungswidrig aufgehoben. Die Beschwerde des Umweltdachverbandes (UWD) und des Naturschutzbundes Österreich hätte somit die Gasbohrungen im Winter 2024 aufgrund ihrer aufschiebenden Wirkung vorerst eigentlich verhindern sollen. Das Landesverwaltungsgericht muss nun den Bescheid der Naturschutzabteilung des Landes Oberösterreich, in dem die aufschiebende Wirkung abgewiesen wurde, aufheben.
Während das Beschwerdeverfahren gegen den Genehmigungsbescheid für die Gasbohrung am Naturschutzgebiet Jaidhaus weiterhin offen ist, liegt bereits ein neuer Bescheid zur Fortführung weiterer Tests des Betreibers bei der Behörde vor. „Der VfGH hat mit seinem Erkenntnis den Rechtsschutz und das Rechtsstaatsprinzip gestärkt. Dieses Urteil gilt mit sofortiger Wirkung, ist ein großer Erfolg für den Umweltschutz und – nicht minder wichtig – für einen grundsätzlich effektiven Rechtsschutz in Österreich im Sinne der Aarhus-Konvention. Ein pauschaler Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden könnte irreversible Schäden für bestehende Ökosysteme bedeuten – noch bevor über die endgültige Rechtskonformität eines Projektes entschieden wurde. Im konkreten Fall wurden durch die Gas-Probebohrungen in Molln unter Schutz stehende Naturgebiete nahe des Nationalparks Kalkalpen massiv bedroht – das Urteil des VfGH macht klar, dass dies ohne die endgültige rechtliche Klärung nicht hätte passieren dürfen“, betont _FRANZ MAIER_, Präsident des Umweltdachverbandes.
HANDLUNGSBEDARF: SANIERUNG DES OÖ NATURSCHUTZGESETZES ÜBERFÄLLIG
Umweltdachverband
Tina Leonhard, MA
Telefon: +43 1 401 13 51
E-Mail: tina.leonhard@umweltdachverband.at
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