Mögliche Folgeschäden an defektem Auto: AK ging vor Gericht und erreichte höhere Rückzahlung
Mögliche Folgeschäden an defektem Auto: AK ging vor Gericht und erreichte höhere Rückzahlung
WEGEN EINES NACHHALTIGEN SCHADENS AN IHREM NUR WENIGE MONATE ZUVOR GEKAUFTEN AUTO WOLLTE EINE KONSUMENTIN AUS WELS DEN KAUFVERTRAG RÜCKABWICKELN. DA IHR DAS UNTERNEHMEN WENIGER ZURÜCKZAHLEN WOLLTE ALS IHR ZUSTAND, BAT SIE UM DIE HILFE DER AK. DIESE BRACHTE DEN FALL VOR GERICHT – MIT ERFOLG.
Nur wenige Monate war eine junge Frau aus Wels mit ihrem neuen Auto unterwegs, als sie die Warnung bekam, der Öldruck sei zu niedrig und das Fahrzeug müsse sofort angehalten werden. In der Werkstatt hieß es, das Auto sei nicht mehr fahrbar, weil ansonsten ein Motorschaden drohe. Die nötige Reparatur machte laut Kostenvoranschlag 2.815 Euro aus. Gleichzeitig wies die Werkstatt darauf hin, dass aufgrund mangelnder Ölversorgung Schäden an Kurbelwellenlagern oder Zylinderlaufbüchsen möglich wären. Somit könnten Folgeschäden auch zu einem späteren Zeitpunkt auftreten. Dafür übernahm die Werkstatt keine Haftung.
Da die Werkstatt Folgeschäden nicht ausschließen konnte, wollte die Konsumentin den Kaufvertrag rückabwickeln. Sie hatte den Ford B-Max zum Preis von 6.990 Euro gekauft. Der Händler war zwar zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages bereit. Er bot der Frau jedoch nur eine Rückzahlung von 4.500 Euro an. An Reparaturkosten wollte er 1.000 Euro übernehmen.
GUTACHTEN BESTÄTIGTE AK
Arbeiterkammer Oberösterreich
Hans Promberger
Telefon: +43 (0)50/6906-2161
E-Mail: hans.promberger@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at
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