Arbeiten bis zum gesetzlichen Frauenpensionsantrittsalter möglich machen!

Arbeiten bis zum gesetzlichen Frauenpensionsantrittsalter möglich machen!

Mit 1. Jänner 2025 gehen Frauen gesetzlich mit 61,5 Jahren in Pension, ab 2033 mit 65 Jahren – ÖGB fordert alters- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen.

Bis 2033 wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) warnt jedoch vor großen Herausforderungen für ältere Frauen auf dem Arbeitsmarkt, da es an altersgerechten Beschäftigungsmöglichkeiten fehlt. Bereits heute geht jede dritte Frau nicht direkt von der Erwerbstätigkeit heraus in die Pension, bei Arbeiterinnen ist es sogar jede zweite. „Bereits jetzt haben viele Frauen in körperlich belastenden Berufen wie Pflege, Industrie oder Reinigung Probleme, bis zum 60. oder 61. Lebensjahr zu arbeiten. Wie sollen sie da bis 65 durchhalten?“, fragt sich Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende des ÖGB, und weist darauf hin, dass mit 1. Jänner 2025 die nächste Anhebung bevorsteht. Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1965 geboren sind, gehen mit 61,5 Jahren in Pension.

„Das bloße Anheben des gesetzlichen Frauenpensionsalters auf 65 reicht nicht aus. Wir müssen auch die Arbeitsbedingungen daran orientieren und Arbeiten bis zu diesem Alter möglich machen“, so Schumann und schließt: „Ein Obstkorb ist da nicht genug. Es braucht hier sowohl an das Alter der Frauen angepasste Jobs als auch mehr Fokus auf betriebliche Gesundheitsvorsorge. Nur so gelingt es, dass Frauen tatsächlich aus der Berufstätigkeit heraus in Pension gehen und nicht aus dem Krankenstand oder der Arbeitslosigkeit.“

ÖGB Kommunikation
Martin Mandl
Telefon: 06605212646
E-Mail: martin.mandl@oegb.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender