FMA informiert Verbraucher:innen zu den jährlichen Kontoauszügen der „Abfertigung neu“

FMA informiert Verbraucher:innen zu den jährlichen Kontoauszügen der „Abfertigung neu“

Die neue Ausgabe der Publikationsreihe „Reden wir über Geld“ der Finanzmarktaufsicht erklärt Themen wie Anwartschaft, Rucksackprinzip und Zusammenführung

Bald ist es wieder soweit: die Betrieblichen Vorsorgekassen verschicken ihre jährlichen Kontoinformationen zur „Abfertigung neu“ an Millionen Österreicher:innen. Für alle Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, zahlen Arbeitgeber:innen monatlich 1,53% des Bruttogehalts in eine Betriebliche Vorsorgekasse ein und sparen so einen Abfertigungsbetrag an. Daraus sind inzwischen über 11 Millionen Anwartschaften (einschließlich Mehrfachanwartschaften) entstanden, die durchschnittlich bei rund Ꞓ 1.860 liegen (Stand: 30. Sept. 2024).

Ein Grundgedanke der „Abfertigung neu“ ist – im Unterschied zur früheren Abfertigung – das „Rucksackprinzip“, also der Grundsatz, dass man die Beiträge aus einem vergangenen Job „mitnehmen“ und am Ende gesammelt in Anspruch nehmen kann. Für die Auszahlung gelten genaue Regeln und Fristen, ebenso wie für die Möglichkeit, Anwartschaften bei verschiedenen Kassen zu einer zu kombinieren, um einen besseren Überblick und weniger Papierkram zu haben. Über all diese Themen klärt die aktuelle Ausgabe von „Reden wir über Geld“ auf, die monatliche Publikation der FMA für Verbraucher:innen.

Die aktuelle und alle vergangenen Ausgaben von „Reden wir über Geld“ können auf der Website der FMA abgerufen werden. Die aktuellen Daten zu den Betrieblichen Vorsorgekassen finden sich hier.

FMA-Mediensprecher
Boris Gröndahl
Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995
E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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